In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 27-jähriger Angeklagter aus Hameln zu verantworten, dem die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Betrug zum Nachteil einer Geschädigten zur Last legt.
Nach dem in der Anklageschrift vom 24.02.2022 dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte gemeinsam mit einer nicht näher identifizierten Person die Geschädigte um einen Bargeldbetrag in Höhe von 1.950 Euro betrogen haben.
Am 20.04.2021 habe die Geschädigte zunächst einen Anruf von einer männlichen Person erhalten, die sich als Bankmitarbeiter ausgegeben habe.
Dieser Mann habe der Geschädigten erklärt ein unbekannter Täter habe versucht 4200 Euro von dem Girokonto der Geschädigten abzubuchen, was jedoch von Seiten der Bank gestoppt worden sei.
Im Rahmen dieses Gesprächs habe die männliche Person angekündigt, ein Polizeibeamter werde die Geschädigte zeitnah anrufen.
Eine Stunde später so die Anklage, meldete sich ein Mann, welcher sich als Polizeioberkommissar Schneider ausgegeben habe.
Der vermeintliche Polizist habe der Geschädigten erzählt, man habe bei zwei Rumänen eine Liste gefunden, in welcher der Hinweis enthalten gewesen sei, dass die Geschädigte Schmuck und eine größere Menge an Bargeld sowie einen Safe besitze.
Die Geschädigte sei von dem Anrufer aufgefordert worden Wertgegenstände und eine größere Summe an Bargeld, zur Abholung und Sicherung, bereitzuhalten.
Ein Kollege würde das in einen Umschlag verpackte Bargeld später abholen.
Die Geschädigte hob daraufhin am 20.04. und 21.04.2021 Bargeld in Höhe von 5.200 Euro von ihrem Girokonto ab und packte einen Bargeldbetrag in Höhe von 1.950 Euro in einen Briefumschlag.
Am 21.04.22 soll sich der Angeklagte zur Wohnung der Geschädigten begeben haben, die dem Angeklagten den Briefumschlag ausgehändigt habe.
Der Angeklagte soll, so die Anklage, für diese Tätigkeit 250 Euro von dem unbekannt gebliebenen Mittäter erhalten haben.
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