Ein Kollege sagte heute, „da läuft eine ganz abgewichste Nummer“ seit einigen Wochen.
Folgt man den Ausführungen der BaFin dann kann man das so nur unterschreiben. Hier wird klassisches „cold-calling“ betrieben, verboten!
Dann wirbt man mit einer Aufsichtsbehörde, die es in Deutschland gar nicht gibt. Das so etwas natürlich zu Handlungen bei der BaFin führt, ist doch logisch und auch selbstverständlich. Dass es da Morgen wieder einen anderen Namen gibt, wissen wir alle. Potentielle Betrüger finden dafür immer ganz schnell einen Weg.
Werden sie zu solchen Produkten unaufgefordert angerufen einfach auflegen – immer noch die beste Methode.
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