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Betrug mit Kleinanzeigen im Internet

StartupStockPhotos (CC0), Pixabay
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Ob Wohnung mieten, Auto kaufen oder selbst alte Möbel verkaufen – über das Internet lassen sich viele Angebote und Interessenten finden. Doch da die Person auf der anderen Seite des Rechners in der Regel unbekannt ist, sollten Sie besonders aufmerksam sein und den Angeboten eher mit Skepsis begegnen. Viele Betrüger machen einen vertrauenerweckenden Eindruck und wollen Sie so über den Tisch ziehen. Das sind ihre wichtigsten Tricks.

Die Masche mit Western Union

Seit Jahren informieren uns Verbraucher über tolle Wohnungsangebote im Internet, bei denen der Eigentümer angeblich beruflich unterwegs ist und die Schlüssel für eine Besichtigung daher zuschickt, wenn die Wohnungssuchenden vorab per Western Union eine Kaution von mehreren Hundert Euro überweisen. Nach Überweisung des Geldes erweist sich die Wohnung dann allerdings als Luftschloss. Ähnliche Erfahrungen machen auch Verbraucher, die aufgrund einer Kleinanzeige ein günstiges Auto kaufen wollen. Vermeintliche „Überführungskosten“ sollen vorab per Western Union überwiesen werden.

Warum immer Western Union? Der Vorteil für die unseriösen Geschäftemacher: Der Kunde zahlt das Geld bei einem Vertriebsstandort von Western Union ein; den gibt es zum Beispiel bei vielen Sparkassen und der Postbank gibt. Innerhalb von wenigen Minuten erhält der Empfänger das Geld und kann abtauchen. Die Chancen, sein Geld zurückzubekommen, sind schlecht, da die Betrüger aus dem Ausland agieren und für die Abholung des Geldes in der Regel ahnungslose Strohmänner einsetzen.

Familie M. und der Papagei

Familie M. aus Bremen mag Tiere, besonders Vögel. Im Internet stolperte sie über ein Inserat in einem Kleinanzeigenportal. Dort hieß es: „Graupapageibaby, sehr verschmust, absolut handzahm, nur an seriöse Tierliebhaber abzugeben“. Dazu ein niedliches Tierfoto.

Familie M. nahm Kontakt mit den Anbietern auf und erfuhr, dass die vermeintlichen Besitzer des Papageis aus beruflichen Gründen nach Belgien gezogen seien und den Vogel dort aufgrund der Wohnsituation nicht mehr halten konnten. Sie versicherten sich durch zahlreiche Nachfragen, ob Familie M. für die Haltung des Tieres geeignet sei. Familie M. bestand den Test und bot an, den Papagei in Belgien abzuholen. Mit Hinweis auf die Einfuhrlizenz schlugen die Besitzer vor, lieber auf ein renommiertes auf Tiertransporte spezialisiertes Unternehmen zurückzugreifen. Die Transportkosten sollten erst bei Lieferung in Bremen gezahlt werden. Das klang fair und Familie M. schöpfte keinen Verdacht.

Dann aber folgte der Anruf des „Transportunternehmens“. Der Vogel sei nun am Flughafen in Belgien, und Familie M. müsse das Geld nun doch sofort per Western Union zahlen, damit das Tier ausgeliefert werden kann. Im Glauben der Papagei befände sich tatsächlich am Flughafen überwies Familie M. die geforderten 174 Euro. Statt des Vogels bekamen sie allerdings eine weitere Zahlungsaufforderung – für die Versicherungsprämie in Höhe von 499 Euro. Familie M. zahlte nicht. Und der Papagei und seine Besitzer lösten sich in Luft auf.

Die Masche mit dem Scheck

Aber auch, wenn Sie etwas über das Internet verkaufen wollen, ist Vorsicht geboten. Seit Jahren versuchen Kriminelle, leider teilweise erfolgreich an das Geld von Verkäufern zu kommen. Zum Beispiel melden sich die Betrüger aufgrund einer Anzeige und bekunden Interesse an dem Kaufgegenstand. Soll dieser beispielsweise 900 Euro kosten, schicken die Gauner einen Scheck über 1.500 Euro. Der Verkäufer wird gebeten, den Scheck einzulösen und die Differenz zwischen Kaufpreis und Ausstellungsbetrag an den vermeintlichen Käufer zu überweisen. Der Verkäufer reicht den Scheck ein, überweist das Geld, ein paar Wochen später platzt der Scheck. Die „Käufer“ sind spurlos verschwunden, der Verkäufer bleibt auf dem Schaden von 600 Euro sitzen und seine Ware ist er auch noch los.

Die Masche mit PayPal

Viele Online-Bestellungen werden heute über den Zahlungsdienstleister PayPal abgewickelt. PayPal bietet einen Käuferschutz und erstattet einen Preis beispielsweise dann, wenn ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von dem abweicht, was der Verkäufer mit seiner Angebotsbeschreibung versprochen hat. Aber Vorsicht: Dieser Käuferschutz gilt nicht für die Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ (Paypal Familiy & Friends). In diesem Fall sehen Sie Ihr Geld bei Problemen möglicherweise nicht wieder. Der Paypal-Käuferschutz greift nur bei der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“.

Besteht ein Verkäufer für die Bezahlung seiner Ware also auf „Geld senden an Freunde und Familie“, seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich nicht darauf ein! Sitzen Sie einem Betrüger auf, sind Sie als Käufer nicht geschützt und das Konto, auf dem Ihr Geld gelandet ist, haben die Kriminellen vermutlich schon aufgelöst.

Der „Drei-Ecks-Betrug“ oder die Überweisung an / von fremden Konten

Doch selbst wenn Sie kein Geld per Western Union an Unbekannte schicken und keine Schecks zur Zahlung akzeptieren, können Sie Opfer eines Betrugs werden. So schilderte uns eine Frau Verbraucherin, dass das bei einem Verkaufsportal im Internet hinterlegte Konto des Verkäufers manipuliert wurde, und sie daher den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an einen – nicht mehr auffindbaren – Dritten überwiesen hat.

Ein junger Mann wiederum hatte eine wertvolle Münze im Internet zum Verkauf angeboten. Nachdem der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen war, schickte er die Münze auf Wunsch des Käufers an eine Packstation. Ein paar Tage später erfuhr er, dass das Geld von dem gehackten Konto eines Dritten überwiesen wurde. Das Geld musste er dem Kontoinhaber zurückgeben, seine Münze sah er nicht wieder.

Unser Rat

Auch, wenn die Geschichte, die Ihnen erzählt wird noch so plausibel oder mitleiderregend klingt,

  • überweisen Sie nie vorab Geld für angebliche Gebühren, Versicherungen oder Überführungskosten,
  • nehmen Sie keine Schecks als Zahlungsmittel an,
  • werden Sie misstrauisch, wenn der Verkäufer z.B. in Hamburg wohnen soll, aber eine spanische Bankverbindung angibt,
  • vereinbaren Sie eine persönliche Übergabe (Ware gegen Geld).

Fallen Ihnen unseriösen Anzeigen auf, informieren Sie in allen Fällen den Betreiber des Kleinanzeigenportals.

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