Seit einiger Zeit läuft vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Verfahren wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges mit angeblichen Goldminen in Südamerika.
Nun gab es am Mittwoch in dem Verfahren eine überraschende Entwicklung, denn einer der vier Angeklagten ist am Mittwoch aus dem Verfahren ausgeschieden, denn nach Ansicht eines Gerichtsgutachters gilt der Angeklagte als dement und damit dauerhaft verhandlungsunfähig.
Die drei übrigen Angeklagten müssen sich dagegen weiterhin vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landegreichtes Frankfurt verantworten.
Der Vorwurf
Insgesamt sollen die Angeklagten den Kapitalanlegern mit falschen Versprechungen von angeblich sehr hohen möglichen Renditen bei der Goldförderung in Südamerika, 1,7 Millionen Euro abgenommen haben.
Alleine ein Anleger verlor fast eine halbe Million Euro.
Die Angeklagten bestreiten eine Betrugsabsicht gehabt zu haben. Ihren Angaben zur Folge wurde tatsächlich nach Gold geschürft. Alle Anleger seien über die normalen Anlagerisiken informiert worden. Darüber hinaus hätte es regelmäßige Versammlungen und Info-Veranstaltungen zu dem Goldprojekt in Südamerika gegeben.
Der Prozess soll voraussichtlich im August abgeschlossen werden. Die Verteidiger der Angeklagten rechnen dabei mit einem Freispruch.
Demenz als Grund für Verhandlungsunfähigkeit
Wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten, dem die zugelassene Anklage Betrug in zahlreichen Fällen zur Last legt, hat das Landgericht das Verfahren nach § 260 Abs. 3 StPO eingestellt.
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