– es gibt viele Namen und Bezeichnungen für Menschen und Unternehmen, die das Geld gutgläubiger Anleger in nicht ehrlicher Absicht erlangen wollen. Wir haben schon oft über zweifelhafte Unternehmen und Personen hier berichtet, vielleicht ist das Alles nur der berühmte „Tropfen auf den heissen Stein“ – aber Tropfen für Tropfen kann ja auch so manche Wirkung haben, darüber würden wir uns freuen.
Stellen sie sich vor, ein Unternehmen hat seinen angeblichen Sitz in Deutschland, stimmt aber gar nicht, wenn man recherchiert, hat man dann einen Firmensitz zum Beispiel in der Schweiz. Nun gut, die Schweiz ist ein Land in Europa und einer besonderen Beziehung zum Geld.
Soweit so gut, aber versuchen sie mal bitte einen Anbieter zu verklagen in der Schweiz. Teure Sache und für einen Einzelanleger sehr schwierig. Das kann natürlich dann auch Kalkül gewesen sein, um so genau in einem „Abzockfall“ eine gerichtliche Belangung zu erschweren und den Klägern von vorneherein den „Mut“ zu nehmen.
Nach Aussen geht man möglicherweise aber als „Deutsches Unternehmen“. Was sie davon halten würden? Deshalb raten wir immer, nur Geschäfte mit Unternehmen zu machen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Manche Unternehmen versuchen sich auch mit einem Firmensitz in der Schweiz den deutschen Aufsichtsbehörden zu entziehen. Hier zum Beispiel der BaFin. Auch die BaFin hat es schwer, in solchen Dingen in der Schweiz zu ermitteln.
Morgen lesen Sie hier Teil II zu diesem Thema
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