Betrug
Keine Anwerbung von Probanden der BaFin
Die BaFin weist erneut darauf hin, dass sie keine Personen anwirbt, die zu Testzwecken Konten bei Kreditinstituten eröffnen sollen.
Der BaFin sind erneut Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Täter angeblich im Namen der BaFin Personen Online kontaktiert haben. Die Täter haben die Personen aufgefordert, ein Testkonto per Video-Ident-Verfahren bei einem Kreditinstitut zu eröffnen.
Die Täter stellen den Testpersonen Anmeldedaten für eine Online-Kontoeröffnung zur Verfügung.
Anschließend sollen die Probanden diese Anmeldedaten bei der Kontoeröffnung eingeben. Dabei sollen sie im Videochat zur Identifizierung nicht offenlegen, dass ihnen die Anmeldedaten von den Tätern zur Verfügung gestellt wurden.
Das Kreditinstitut merke es, dass es von der BaFin überwacht werde. Außerdem werden die Testpersonen gebeten, sich von Warnungen des Kreditinstituts vor Betrügern nicht beeindrucken zu lassen.
Angeblich soll das Konto dann über einen Zeitraum von vier Wochen gegen eine Vergütung getestet werden. Nach Eröffnung des Kontos durch erfolgreiches Durchlaufen des Video-Ident-Verfahrens fordern die Täter die Testpersonen Online dazu auf, ihnen den Zugangscode für das Konto mitzuteilen Es besteht der Verdacht, dass dieses anschließend für kriminelle Zwecke genutzt werden könnte.
Die BaFin bittet alle Personen, die mit einem entsprechenden Angebot in Kontakt kommen, dieses abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. In diesem Zusammenhang weist die BaFin auf ihre Warnungen vom 26. März 2019 sowie vom 17. Mai 2019 hin, in denen ähnliche Betrugsmuster dargestellt werden.
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