Muss man dieses Wort nun schon in den Mund nehmen in Bezug auf die heute veröffentlichte BaFin Meldung? Ja, denn betrachtet man die Aussage des Unternehmens Check24 GmbH zu diesem Vorgang, dann bleibt als Bewertung nur das Wort „Betrug“ übrig.
Kunden, die bei diesem Unternehmen angebliche vorbörsliche Aktien der Check24 GmbH erworben haben, sollten nun möglichst schnell einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Interessenvertretung beauftragen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.
Hier geht es jetzt ganz klar darum, dass einbezahlte Kapital noch zu retten. Ob das möglich ist, so Rechtsanwalt Jens Reime muss sich dann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht genauer anschauen. Hier ist es immer wichtig, sich den Einzelfall anzuschauen.
Nur warten, so Jens Reime, sollte man jetzt als investierter Anleger dann nicht mehr.
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