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Betrugsermittlungen in Österreich im Fall Signa

stux (CC0), Pixabay
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gab am Freitag bekannt, Ermittlungen gegen Verantwortliche einer Signa-Projektgesellschaft wegen des Verdachts des schweren Betrugs im Rahmen einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme eingeleitet zu haben. Dabei soll es zu Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Investorengeldern gekommen sein, die nicht wie zugesichert in die projektierten Vorhaben geflossen sind.

Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch unklar und Teil der laufenden Untersuchungen. Aus Gründen der Ermittlungssicherheit wurden keine Details zu den betroffenen Signa-Gesellschaften oder den Personen, gegen die ermittelt wird, preisgegeben.

Ein spezialisiertes Ermittlungsteam, bestehend aus mehreren Oberstaatsanwälten und Wirtschaftsexperten, wurde für die Untersuchungen eingerichtet und arbeitet eng mit einer eigens dafür gegründeten Sonderkommission (SOKO) des Bundeskriminalamts zusammen. Die Existenz dieser SOKO war vorab nicht offiziell bestätigt worden.

Darüber hinaus bestätigte die WKStA, dass im Zusammenhang mit der Signa-Gruppe, die in Teilen insolvent ist, zahlreiche Anzeigen eingegangen sind, die aktuell auf strafrechtliche Relevanz geprüft werden. Ebenfalls wird von der Staatsanwaltschaft München in Deutschland wegen Verdachts auf Geldwäsche in Signa-bezogenen Fällen ermittelt.

Neben dem Hauptverfahren gibt es zwei weitere Ermittlungsverfahren, die mit Signa in Verbindung stehen. Eines davon bezieht sich auf eine Selbstanzeige einer Signa-Gesellschaft im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäßen Abführung der Kapitalertragsteuer. Das andere Verfahren steht in Zusammenhang mit Aussagen von Thomas Schmid, dem ehemaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, und betrifft angebliche Angebote Benkos für eine leitende Position im Konzern als Gegenleistung für Unterstützung in Steuerangelegenheiten.

Signa-Chef Benkos Anwalt in Österreich, Norbert Wess, wies die gegen Benko gerichteten Verdachtsmomente als unbegründet und rechtlich haltlos zurück und betonte, dass diese auf den Aussagen einer einzelnen Person beruhen und sich bisher nicht erhärtet haben.

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