Allgemeines

Betrugsopfer

RoraHero (CC0), Pixabay
Teilen

Eine 47-jährige Frau aus Dresden wurde am Sonntag Opfer eines Betrugsfalls im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schmuck auf einer Online-Plattform. Nach Angaben der Polizei meldeten sich die Täter als vermeintliche Käufer bei der Frau und schickten ihr einen QR-Code, der angeblich zu einer Sofort-Überweisung führen sollte.

In gutem Glauben folgte die Frau dem Link, der sie auf eine täuschend echt nachgeahmte Website der Verkaufsplattform führte. Dort wurde sie aufgefordert, ihre Kreditkartendaten einzugeben, um den Verkauf abzuschließen. Darüber hinaus forderten die Betrüger sie auf, per Bank-App einen Auftrag zu bestätigen.

Erst als sie später ihre Kontobewegungen überprüfte, stellte sie fest, dass eine erhebliche Summe von ihrem Konto abgebucht worden war. Die Betrüger erbeuteten auf diese Weise insgesamt 40.000 Euro.

Warnung der Polizei:

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die wachsende Gefahr von Online-Betrügereien hin und warnt vor dem blinden Vertrauen in Links oder QR-Codes, die von unbekannten Personen gesendet werden. Insbesondere beim Verkauf auf Online-Plattformen sollten Nutzer immer vorsichtig sein und nur die offiziellen und von der Plattform bereitgestellten Zahlungsmethoden verwenden.

Zusätzlich gibt die Polizei folgende Ratschläge:

  • Verwenden Sie ausschließlich sichere und bekannte Zahlungswege. Nutzen Sie nur die auf der Verkaufsplattform vorgesehenen Zahlungsmethoden und überprüfen Sie immer die Richtigkeit der Zahlungslinks oder QR-Codes.
  • Geben Sie niemals persönliche Bankdaten preis. Ob telefonisch oder online, Kartendaten, Kontodaten oder TAN-Nummern sollten niemals an unbekannte Dritte weitergegeben werden.
  • Im Zweifelsfall Rücksprache halten. Sprechen Sie bei Unsicherheiten mit Vertrauenspersonen wie Familienmitgliedern oder informieren Sie die Polizei, bevor Sie auf verdächtige Zahlungsaufforderungen reagieren.

Die Polizei rät außerdem, bei ungewöhnlichen Zahlungsanforderungen oder unbekannten Links immer skeptisch zu bleiben und im Zweifel auf den Verkauf zu verzichten, bis die Echtheit der Zahlung gesichert ist.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

Scholz zeigt Zuversicht für Einigung im Streit der Ampel-Koalition Bundeskanzler Olaf Scholz...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/​14/​52 Festlegung von bezeichneten...