Die FMA weist darauf hin, dass sich Videos in den Sozialen Medien im Umlauf befinden, in denen öffentlich angegeben wird, dass die Enercom AG, Vaduz sowie deren Security Token (Enercom Token) von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein beaufsichtigt, kontrolliert, geregelt und/oder geprüft werden. Es wird zudem unzulässig das Logo der FMA zu Werbezwecken verwendet und damit der falsche Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die FMA erzeugt. Ferner wird auf einen Wertpapierprospekt des Enercom Tokens verwiesen, welcher seit dem 20. November 2020 nicht mehr gültig ist.
Die Enercom AG verfügt über keine finanzmarktrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und sie resp. deren Angebote unterstehen damit nicht der Aufsicht durch die FMA. Sie ist nicht berechtigt, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in und aus Liechtenstein zu erbringen. Die Enercom AG resp. deren Angebote sind damit nicht beaufsichtigt.
Aussagen von Emittenten oder Publikationen, welche insbesondere den Eindruck erwecken, die FMA habe den Wertpapierprospekt genehmigt bzw. mit einem Gütesiegel versehen oder das Geschäftsmodell geprüft, verstossen gegen die Prospektverordnung und das Gesetz. Die FMA kann in diesen Fällen entsprechende Warnmeldungen resp. Hinweise veröffentlichen und weitere Schritte zum Schutz der Anleger einleiten.
Sämtliche von der FMA bewilligten Finanzintermediäre oder registrierten VT-Dienstleister werden in einem öffentlich zugänglichen Register aufgeführt. Dies gilt ebenfalls für Wertpapierprospekte, die durch die FMA gebilligt wurden. Weitere Informationen zur Billigung von Wertpapierprospekten sind auf der Website der FMA verfügbar. Die FMA weist darauf hin, dass jede Anlage in Wertpapiere mit Risiken verbunden ist. Anleger sollten sich mit den Risiken eingehend auseinandersetzen und sich beraten lassen.
Kommentar hinterlassen