www.gublerfinance.com
Hier machen sich Gauner den guten Namen eines Unternehmens, dessen Name so ähnlich klingt, zu ihrem eigenen Nutzen. Sicherlich nicht um GUTES zu tun, sondern um Menschen um ihr Erspartes zu bringen.
Nennen wir das doch beim Namen:
BETRÜGER!
FireShot Capture 267 – www.gublerfinance.com – FINMA – www.finma.ch
Here crooks use the good name of a company whose name sounds so similar for their own benefit, certainly not to do GOOD things, but to rob people of their savings.
Let’s call it by its name:
CHEATER!
Name | www.gublerfinance.com |
---|---|
Sitz | – |
Adresse | – |
Internet | www.gublerfinance.com |
Handelsregister (HR) | Ohne HR-Eintrag |
Bemerkungen | www.gublerfinance.com ist nicht zu verwechseln mit der Gubler Corporate Finance AG, Zürich, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-114.039.888).
Il ne faut pas confondre www.gublerfinance.com avec Gubler Corporate Finance AG, Zürich, inscrite au registre du commerce suisse (CHE-114.039.888). www.gublerfinance.com non è da confondere con Gubler Corporate Finance AG, Zürich, inscritta nel registro di commercio svizzero (CHE-114.039.888). www.gublerfinance.com is not to be confused with the Gubler Corporate Finance AG, Zürich, which is registered in the Swiss Commercial Register (CHE-114.039.888) |
Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.
Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.
Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.
Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen.
Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.
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