Am Freitag, den 3. Januar, hat vor dem Landgericht Essen der Prozess gegen einen 50-jährigen Mann aus Detmold begonnen. Ihm wird vorgeworfen, durch geschickte Täuschung fast 100.000 Euro von Bekannten erschlichen zu haben. Der Angeklagte soll sich wiederholt als vermögend ausgegeben haben, behauptete jedoch, aktuell keinen Zugriff auf sein Geld zu haben. Unter diesem Vorwand habe er drei Personen dazu gebracht, ihm teils hohe Geldbeträge zu leihen.
Fast 40.000 Euro von einer einzigen Person – in 44 Zahlungen
Zwischen Juli 2019 und November 2020 soll der Beschuldigte von einer Bekannten insgesamt 44 Mal Geld erhalten haben – eine Summe von 37.210 Euro. Außerdem soll diese Frau ihm ein Auto geleast haben, das der Angeklagte angeblich in Raten zurückzahlen wollte. Bislang hat er jedoch keinen Cent zurückgezahlt, wie es in der Anklage heißt.
Goldene Taschenuhr
Einem weiteren Mann soll der Detmolder eine wertvolle goldene Taschenuhr abgenommen haben, unter dem Vorwand, diese reparieren zu lassen. Statt die Uhr zurückzugeben, soll der Angeklagte sie jedoch für sich behalten haben.
60.000 Euro von einer weiteren Frau in nur einem Jahr
Besonders drastisch ist der Vorwurf in Bezug auf eine weitere Bekannte: Zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 soll der Angeklagte von ihr in 15 Einzelzahlungen insgesamt 60.000 Euro erhalten haben. Auch hier gab er offenbar an, das Geld zurückzahlen zu wollen – was bis heute nicht geschehen ist.
War es bewusster Betrug oder Selbsttäuschung?
Im Prozess muss das Gericht nun klären, ob der Angeklagte von Anfang an betrügerische Absichten hatte oder ob er sich selbst einredete, die Schulden eines Tages begleichen zu können. Ebenso wird geprüft, inwiefern den Geschädigten eine gewisse Leichtgläubigkeit vorgeworfen werden könnte, die den Betrug erleichtert haben könnte.
Strafe: Bis zu zehn Jahre Haft möglich
Sollte das Gericht den Mann für schuldig befinden, droht ihm im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Prozess wird zeigen, ob der Angeklagte mit seiner Strategie der Selbstinszenierung Erfolg hatte oder ob die Justiz zu einer anderen Bewertung gelangt.
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