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BEV Erste Gläubigerversammlung am heutigen Tage in München

jplenio (CC0), Pixabay
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Knapp ein Jahr nach dem Insolvenzantrag des Stromanbieters BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH findet am kommenden Mittwoch (15. Januar 2020) der Berichtstermin in München statt.

Zu dem Berichtstermin, der ersten Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, sind ausschließlich Gläubiger des insolventen Unternehmens eingeladen. Bei dem Treffen in München wird Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen – nach der Eröffnung durch das Amtsgericht München – den Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten und auch zu den Hintergründen der Insolvenz, den Krisenursachen und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen.

Im Anschluss daran sind Fragen zum Bericht des Insolvenzverwalters zugelassen. Gläubiger sind teilnahmeberechtigt, jedoch nicht zur Teilnahme am Berichtstermin verpflichtet. Wichtige, verfahrensleitende Entscheidungen werden nicht getroffen werden, da der Geschäftsbetrieb der BEV eingestellt und kein Verkauf des Unternehmens möglich ist.

Gläubiger meldeten bisher Forderungen von mehr als 150 Mio. Euro an. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Bierbach sind bis Anfang Januar bereits rund 227.000 Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet worden, davon mehr als 217.000 Anmeldungenvon ehemaligen Kunden der BEV.

Die Gesamtsumme der angemeldeten Forderungen beläuft sich bislang auf knapp 150,4 Mio. Euro, davon rund 55 Mio. Euro von Kunden. Zur Ermöglichung und Erleichterung der Forderungsanmeldungen hat die BEV seit Mai 2019 bisher knapp 600.000 Rechnungen für ehemalige Kunden produziert; 150.000 weitere Rechnungen müssen noch erstellt werden.

Auch nach dem Ablauf der gerichtlich gesetzten Anmeldefrist für Forderungen zur Insolvenztabelle am 10. Januar werden weiterhin Anmeldungen bearbeitet, da Gläubiger auch nach diesem Termin noch kostenfrei Forderungen über das Portal www.bev-inso.de geltend machen können.Die Möglichkeit der elektronischen Forderungsanmeldung wird von den Gläubigern sehr häufig genutzt.

Bisher haben 99,8 Prozent der Gläubiger ihre Forderung über das Portal angemeldet. Fast alle von ihnen haben dabei den von der BEV errechneten Wert der Endabrechnung akzeptiert und ihre Forderung dementsprechend angemeldet. Ähnlich hoch ist die Akzeptanz bei den Kunden, die aus den Endabrechnungen Schlusszahlungen an die BEV zu leisten haben.

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