Aufgrund der teilweise drastischen Preiserhöhung zum 1. Januar 2011 sollten betroffene Verbraucher nicht vergessen, am 31. Dezember 2010 den Zählerstand zu notieren und ihrem Versorger mitzuteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
Im Fall von Preiserhöhungen kann dem Energielieferer der Zählerstand mitgeteilt werden, damit eine taggenaue Berücksichtigung der höheren Preise erfolgen kann. Ansonsten wird der Verbrauch geschätzt, was sich negativ auf die Abrechnung auswirken kann. Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat etwa die Hälfte der Stromanbieter Preiserhöhungen angekündigt. Die andere Hälfte wird – so vermuten Experten – im nächsten Jahr nachziehen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale, die Preise zu vergleichen und unter Umständen den Anbieter zu wechseln. „Die Energieversorger honorieren die zum Teil jahrelange Treue ihrer Kunden nicht. Im Gegenteil, je weniger Kunden wechseln, umso eher halten sie die Preise auf einem ungerechtfertigt hohen Niveau“, bemängelt Horst-Ulrich Frank, Fachberater Energie der Neuen Verbraucherzentrale.
Unterstützung bei einem geplanten Wechsel des Stromanbieters finden Verbraucher bei der Energieberatung der Neuen Verbraucherzentrale. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können sie außerdem ihre Heizkostenabrechnung überprüfen lassen oder Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnungen lösen. Bei Hausbesitzern stehen Themen wie energetische Gebäudesanierung, Heizungserneuerung und Einsatz regenerativer Energien im Mittelpunkt. Für die durch das Bundesministerium für Wirtschaft in geförderte Beratung sind lediglich 5 Euro zu entrichten. Bezieher von Grundsicherungsleistungen müssen gar kein Entgelt zahlen.
Quelle: VBZ Meckpom
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