Im Idealfall haben Sie bis zum Eintritt in den Ruhestand Ihre laufenden Kredite und Darlehen getilgt. Je nach persönlicher Lebenssituation ist dies aber nicht immer möglich.
Diese Regel gilt vor allem bei Dispositionskrediten. Wenn Sie diese Möglichkeit der Überziehung Ihres Girokontos nutzen, müssen Sie dafür hohe Kreditzin- sen zahlen. Sorgen Sie daher auf jeden Fall zuerst dafür, dass Ihr Girokonto ausreichend gedeckt ist. Ähnlich verhält es sich bei Konsumentenkrediten
- beispielsweise für den Kauf eines Autos und einer Küche. Ihre regelmäßige Zinslast ist bei solchen Kredi- ten zwar nicht so hoch wie bei einem Im Normalfall ist sie aber deutlich höher als die Rendite einer Geldanlage in gleicher Höhe. Sollten Sie also noch über einen laufenden Konsumentenkredit verfügen, prüfen Sie Ihren Kreditvertrag und fragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut nach, welche Möglichkeiten für eine teil- weise oder vollständige Sondertilgung bestehen.
Zahlen Sie noch ein Immobiliendarlehen ab? Wenn Sie Ihre Immobilie erst in höherem Alter erworben haben oder wegen einer kostspieligen Renovierung nachfinan- zieren mussten, sind Sie möglicherweise nicht schul- denfrei in den Ruhestand gegangen. Sie sollten dann prüfen, ob Ihr Vertrag die Möglichkeit vorsieht, ein- malige oder regelmäßige Sondertilgungen zu leisten.
Wenn ja, kann eine vorzeitige Rückzahlung rentabler für Sie sein, als Ihr Geld anzulegen.
Doch Vorsicht: Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vor Ende der Zinsbindungsfrist vollständig zurückzahlen wollen, dann kann Ihr Kreditgeber eine Vorfälligkeits- entschädigung verlangen. Prüfen Sie Ihren Darlehensvertrag und sprechen Sie mit Ihrem Kreditgeber über Ihre Möglichkeiten und die Kosten, die mit einer Tilgung oder Rückzahlung verbunden wären.
Auch wenn Sie über ein finanzielles Polster verfügen, Sie müssen jederzeit mit unerwarteten Kosten rech- nen – etwa für eine größere Reparatur an Ihrem Auto und den Ersatz eines defekten Haushaltsgeräts. Unter Umständen müssen Sie sofort handeln und können nicht erst eine Geldanlage auflösen.
Als Notfallrücklage eignen sich nur sichere und schnell verfügbare Geldanlagen wie Spar- oder Tagesgeldkon- ten. Selbst wenn ein Finanzprodukt sofort kündbar ist, dauert es normalerweise eine Weile, bis Sie über Ihr Geld verfügen können. Auch ein Investmentfonds oder eine gut handelbare Aktie eignen sich nicht für die Notfallrücklage. Sie sollten nicht in die Situation kom- men, zum Beispiel Aktien verkaufen zu müssen, die sich gerade in einem Kurstief befinden.
Die Faustregel für die Höhe einer sofort verfügbaren Geldreserve: drei Monatseinkommen.
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