Das Bundeskabinett hat nach dem Karlsruher Haushaltsurteil einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite über rund 45 Milliarden Euro unter anderem für die Energiepreisbremsen rechtlich abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und die Schuldenbremse für dieses Jahr aussetzt. Laut Wirtschaftsminister Habeck sollen auch bereits bewilligte Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds auf jeden Fall ausbezahlt werden. Bund und Länder suchten gemeinsam nach Alternativen zur Finanzierung, sagte Habeck nach einem Treffen mit seinen Länderkollegen.
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