DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT
Die Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die nachfolgende Anforderung zur Abstimmung außerhalb einer Versammlung wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur an Personen abgegeben, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.
BEWO GmbH
Kempten, Bundesrepublik Deutschland
ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE
an die Inhaber der bis zu EUR 10.000.000,00 5,0% Inhaberschuldverschreibungen 2017/2022 der BEWO GmbH
(ISIN: DE000A2DAFY7 / WKN: A2DAFY)
Die BEWO GmbH mit Sitz in Kempten, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter der Nummer HRB 13534 und der Geschäftsanschrift Lenzfrieder Str. 45, 87437 Kempten (nachfolgend auch „BEWO“ oder „Emittentin“), fordert hiermit die Inhaber (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) der
Bis zu EUR 10.000.000,00 5,0% Inhaberschuldverschreibungen
der BEWO AG
fällig am 22. Mai 2022
ISIN: DE000A2DAFY7 / WKN: A2DAFY
eingeteilt in bis zu 10.000 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00 (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen „Schuldverschreibungen“), valutierend in Höhe von EUR 3.527.000,00, zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung
innerhalb des Zeitraums beginnend am 17. März 2022 um 0:00 Uhr und
endend am 3. April 2022 um 24:00 Uhr („Abstimmungszeitraum“)
gegenüber dem Notar Karl Büringer mit Amtssitz in Kempten und Geschäftsräumen in der Königstraße 17, 87435 Kempten (der „Abstimmungsleiter“) auf („Abstimmung ohne Versammlung“; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung, die „Aufforderung zur Stimmabgabe“).
1. |
Hintergrund der Abstimmung ohne Versammlung Um Objekte nicht unter Zeitdruck veräussern zu müssen, soll die Laufzeit der Schuldverschreibungen um 7 Jahre (bis 2029) verlängert werden. Zusätzlich soll der Zinssatz der Schuldverschreibung in Anpassung an die seit 2017 gefallenen Marktzinsen um 1,00% auf 4,00% per annum reduziert werden. Die BEWO GmbH hat mit den Mitteln der Anleiheemission, es wurden Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 3.527.000 Euro ausgegeben, sowie zusätzlichen Darlehensmitteln in Höhe von insgesamt 7.774.000 Euro in 2017 ein Immobilienportfolio in Sandersdorf, Merseburg und Wolfen mit insgesamt 302 Wohneinheiten und 23 Gewerbeeinheiten für einen Kaufpreis in Höhe von 9,6 Mio Euro erworben. Die Gutachten des TÜV Süd attestierten damals einen Substanzwert in Höhe von 11,69 Mio. Euro und einen Ertragswert von 9,86 Mio Euro. Im Jahre 2021 wurden 175 Wohneinheiten für 6.500.000 Euro veräussert. Hiervon wurden Darlehen zurückgeführt, so dass der aktuelle Darlehensstand bei 3.150.000 Euro liegt. Dem gegenüber steht ein Vermögenswert von 6.200.000 Euro, so dass das Immobilienportfolio aktuell einen Loan-to-Value in Höhe von 50,8% hat. Zusätzlich hat das Management sich mit der freien Liquidität an der Entwicklung weiterer Projekte zur Risikostreuung beteiligt:
Sämtliche bestehenden Objekte der Emittentin zusammengerechnet (Merseburg und Wolfen sowie die oben genannten weiteren Projekte) weisen einen Nettovermögenswert – Verkehrswert abzüglich der jeweiligen darauf lastenden Darlehensverbindlichkeiten – von insgesamt über 4.000.000 Euro auf. Dem gegenüber steht momentan ein Anleihevolumen von 3.527.000 Euro. Die aktuelle Liquidität der Emittentin (zum 23. Februar 2022) beläuft sich auf rund 415.000 Euro. Das Management der BEWO sieht weiteres Potential in diesen Objekten und möchte durch die vorgeschlagene Prolongation der bestehenden Schuldverschreibung um weitere sieben Jahre bis zum 22. Mai 2029 den bestehenden Anleiheinhabern die Möglichkeit geben, an dieser Entwicklung weiter durch Zinszahlungen zu partizipieren und ihnen außerdem im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine weiterhin attraktive Anlagemöglichkeit bieten. Trotz der im Vergleich zum Emissionstermin in 2017 deutlich gefallenen Marktzinsen und der nach eigener Ansicht verbesserten Vermögnes-, Finanz-, und Ertragslage der BEWO verringert sich der Coupon nur leicht um 1,00% auf 4,00% per annum. Zusätzlich wird es eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit zugunsten der Emittentin geben. Zum Zweck dieser Änderungen ist eine Beschlussfassung der Anleihegläubiger erforderlich. Die betreffende Beschlussfassung wird – auch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie – gemäß den Anleihebedingungen (§ 11) nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz („SchVG“)) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. |
|||||||||||||||||
2. |
Gegenstände der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin Tagesordnungspunkt 1 – Anpassung der Laufzeit und weitere Änderungen der Anleihebedingungen Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „§ 4 (a) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 4 (b) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 3 (a) Satz 1 der Anleihebedingungen (Verzinsung) wird geändert und wie folgt neu gefasst:
|
|||||||||||||||||
3. |
Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis
|
|||||||||||||||||
4. |
Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse Wenn die Anleihegläubiger wirksam über die Beschlussgegenstände gemäß Ziffer 2 beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolgen: Ein mit erforderlicher Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich. |
|||||||||||||||||
5. |
Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung
|
|||||||||||||||||
6. |
Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise
|
|||||||||||||||||
7. |
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform im Sinne von § 126 b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, ist auf der Webseite der Emittentin (www.bewo.group) unter der Rubrik „Anleihegläubigerabstimmung“ zum Abruf verfügbar und kann zudem unter folgender Adresse per Post, Fax oder E-Mail angefordert werden:
Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (siehe Ziffer 6.5) gegenüber dem Abstimmungsleiter nachzuweisen. |
|||||||||||||||||
8. |
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen
|
|||||||||||||||||
9. |
Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibungen beträgt EUR 3.527.000,00, eingeteilt in 3.527 Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00. Sollte sich im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn des Abstimmungszeitraums eine Erhöhung des Volumens der Schuldverschreibungen ergeben, ist der erhöhte Betrag maßgeblich. Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der BEWO GmbH für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. |
|||||||||||||||||
10. |
Unterlagen Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Webseite der BEWO GmbH (www.bewo.group) unter der Rubrik „Anleihegläubigerabstimmung“ zum Abruf zur Verfügung:
Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:
|
Kempten, im Februar 2022
BEWO GmbH
Der Geschäftsführer
Auch der von der BEWO GmbH beauftragte Notar Karl Büringer fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung der BEWO GmbH zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Abstimmungszeitraums von 17. März 2022 um 0:00 Uhr und endend am 3. April 2022 um 24:00 Uhr (eingehend) in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt (i) die unter Ziffer 2 der Aufforderung zur Stimmabgabe von der Emittentin unterbreiteten Beschlussvorschlag über die Änderung von § 4 (a) und (b) der Anleihebedingungen zur Abstimmung.
Kempten, im Februar 2022
Notar Karl Büringer
Notare Stemmer und Büringer
Königstraße 17, 87435 Kempten
Tel: +49(0)831-523300
Kommentar hinterlassen