Die Bundesregierung plant, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen deutlich zu erleichtern. Ein zentrales Element dieser Initiative ist die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, die speziell gefördert werden soll. Ziel ist es, Organisationen wie Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Stiftungen zu unterstützen, die preisgünstigen Wohnraum bereitstellen. Diese Akteure sollen künftig von umfangreichen Steuererleichterungen profitieren, um den Bau und die Bereitstellung von erschwinglichen Wohnungen attraktiver zu machen.
Der Bundestag hat bereits eine entsprechende Regelung im Rahmen des Jahressteuergesetzes verabschiedet. Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus, bevor die Maßnahmen in Kraft treten können. Das Bauministerium betont, dass die Wohngemeinnützigkeit in Deutschland bereits bis 1990 bestand, jedoch abgeschafft wurde. Mit der geplanten Wiedereinführung soll ein bewährtes Modell reaktiviert werden, das den sozialen Wohnungsbau stärken und einen Beitrag zur Lösung der aktuellen Wohnungskrise leisten kann.
Durch die steuerlichen Anreize hofft die Regierung, mehr Investoren und Organisationen für den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu gewinnen, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu entspannen und soziale Gerechtigkeit zu fördern.
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