Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Bauunternehmer die Kosten für die Abschiebung eines illegal beschäftigten albanischen Staatsbürgers tragen muss. Der betroffene Arbeiter war ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen auf einer Baustelle des Unternehmers tätig und wurde bei einer Kontrolle durch den Zoll entdeckt.
Nachdem der albanische Staatsangehörige zur Vorbereitung seiner Abschiebung in Haft genommen wurde, erfolgte schließlich seine Rückführung nach Albanien. Die dabei entstandenen Kosten beliefen sich auf 5.849,01 €, welche der Landkreis Bad Kreuznach vom Bauunternehmer als dessen Arbeitgeber einforderte. Der Unternehmer legte gegen diese Forderung Einspruch ein und zog vor Gericht.
Das Gericht entschied jedoch gegen den Kläger und bestätigte die Haftung des Bauunternehmers für die Abschiebungskosten gemäß den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Die Beschäftigung des albanischen Staatsbürgers sei unrechtmäßig gewesen, weshalb der Arbeitgeber auch für die Kosten der Abschiebungshaft aufkommen müsse. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Haftmaßnahme rechtmäßig war und auch durch die notwendige medizinische Behandlung des Albaners nach seiner festgesetzten Ausreisefrist nicht beeinträchtigt wurde, da dieser die zuständigen Behörden nicht über seinen Gesundheitszustand informiert hatte.
Die Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.
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