bfe-bnk.com: BaFin ermittelt gegen die BFE Bank
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die BFE Bank mit angegebenem Geschäftssitz in Paris, Frankreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte der von der BFE Bank betriebenen Website bfe-bnk.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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