BFI Bank AGDresdenGeänderter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Geänderter Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007BFI Bank AG in Insolvenz, DresdenI. Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Vorliegend handelt es sich um den geänderten Lagebericht der BFI Bank AG für das Geschäftsjahr 2007. Hintergrund der Änderung des Lageberichts ist die Änderung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007; vgl. auch die Angaben im geänderten Anhang für das Geschäftsjahr 2007. Die Änderung ergab sich als Konsequenz aus der Änderung der Vorjahresabschlüsse 2000 bis 2006. Die Jahresabschlüsse 2000 und 2001 waren auf der Grundlage des Versäumnisurteils des Landgerichts Dresden vom 01.03.2007 wegen Feststellung deren Nichtigkeit (neu) aufzustellen. Eine Änderung aller zwischenzeitlich bereits erstellten Jahresabschlüsse und Lageberichte ergab sich somit zwangsläufig. Die Änderung des vorliegenden Jahresabschlusses bezieht sich im Wesentlichen auf die Folgeänderungen aus den (geänderten) Vorjahresabschlüssen. Darüber hinaus fanden bei den anderen Rückstellungen wertaufhellender Erkenntnisse hinsichtlich des Risikos der Inanspruchnahme Berücksichtigung. Letztendlich wird zum 31.12.2007 (nach allen Änderungen) ein Bilanzverlust von 115.737 T€ (ursprünglich 118.106 T€) und ein negatives Eigenkapital von 103.731 T€ (ursprünglich 105.130 T€) ausgewiesen. II. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2003 Anfang des Jahres 2003 fand eine umfassende Kreditprüfung der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken statt. Die Prüfer der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken hatten im erheblichen Umfang Wertberichtigungsbedarf festgestellt, der große Teile des vorhandenen Eigenkapitals der Bank aufzuzehren drohte. Parallel hatte der neue Wirtschaftsprüfer der BFI Bank AG, die Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ihre Tätigkeit aufgenommen. Unabhängig von der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken hatte der Wirtschaftsprüfer seinerzeit Rückstellungsbedarf und Einzelwertberichtigungsbedarf zu weiteren Sachverhalten festgestellt. In der Summe ergab sich, dass unter Berücksichtigung der festgestellten Beträge, die in der vorläufig aufgestellten Bilanz der BFI Bank AG noch zu berücksichtigen waren, das vorhandene Eigenkapital der BFI Bank AG aufgezehrt war. Am 21.03.2003 erstattete die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Anzeige bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und teilte mit, dass voraussichtlich das Eigenkapital der Gesellschaft aufgezehrt ist. Am 31.03.2003 verhängte daraufhin die BaFin ein Kreditverbot. Am 07.04.2003 wurde durch die BaFin ein Moratorium über die Bank angeordnet. Die im Weiteren durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Mehrheitsaktionär der BFI Bank AG, Dr. Wehner, eingeleiteten Bemühungen zur Sanierung verliefen fruchtlos. Am 13.05.2003 beantragte die BaFin gemäß § 46b Abs. 1 Satz 4 KWG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank beim Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht. Am 20.05.2003 wurde der Entschädigungsfall durch die BaFin festgestellt. Die BaFin entzog der Bank mit Bescheid vom 23.05.2003 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen. Auf den Antrag der BaFin hin ordnete das Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, am 16.05.2003 vorläufige Insolvenzverwaltung an mit der Maßgabe, dass Verfügungen der Bank nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-Jörg Derra bestellt. Mit Beschluss vom 27.05.2003 verstärkte das Amtsgericht Dresden die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung durch Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbotes gemäß § 21 InsO. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der BFI Bank AG einschließlich des Rechts zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnis sowie dem Einzug von Bankguthaben und sonstiger Forderungen gingen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Das Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, eröffnete mit Beschluss vom 15.07.2003 mit Wirkung zum 16.07.2003, 00.00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFI Bank AG (Az. 549 IN 1246/03). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Derra, Dresden, bestellt. III. Derzeitige Lage der Bank Die gesamtwirtschaftliche und die Branchenentwicklung haben für die Bank nur noch geringfügige Auswirkungen, da die Abwicklungstätigkeit hiervon nur bedingt betroffen ist. Lediglich bezogen auf die Bewertung von noch bestehenden Sicherheiten ergaben sich im Einzelfall Auswirkungen, die bei der Bewertung der Vermögensgegenstände berücksichtigt wurden. Im Zuge der Abwicklung kam eine Reihe von Sachverhalten an das Tageslicht, die wirtschaftliche Rückwirkungen auf die Realisierung von Forderungen oder Vermögensbestandteilen der Bank haben. Die Einzelheiten sind bzw. waren Gegenstand einer Anzahl von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Der Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzende, der Justitiar der Bank und weitere Personen, die zum Umfeld der Bank gehörten, wurden zwischenzeitlich durch die Staatsanwaltschaft Würzburg angeklagt und z.T. zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Bei der Abwicklung des Kreditbereiches der Bank fällt auf, dass während des laufenden Bankgeschäftes die Regeln der Ordnungsmäßigkeit der Kreditbearbeitung nicht eingehalten worden sind. Insbesondere notleidende Kreditengagements wurden seit 2001 nur ungenügend bearbeitet. Eine Vielzahl von Sicherheiten wurde überbewertet. Zum Teil wurden die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer verschleiert. Besondere Risiken ergaben sich aus der Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds. Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine Anzahl von Produkten, welche die Bank entwickelt und vertrieben hat, zu rechtlichen Diskussionen führte. Einreden und Einwände von Seiten verschiedener Kunden, die geprüft werden bzw. wurden, behaupten die rechtliche Nichtigkeit bestimmter Produkte und der entsprechenden Finanzierungen solcher Produkte durch die Bank. Insolvenzbedingt sah sich die Bank zudem bedeutenden Schadenersatzforderungen ausgesetzt. So meldeten etwa Vertriebsorganisationen der Bank Schadensersatzansprüche an, da die mit der Bank geschlossenen Vertriebsverträge nicht mehr eingehalten werden konnten. Einleger meldeten Schadensersatzansprüche wegen insolvenzbedingten Zinsdifferenzen für Einlagen an. Bezüglich der Erläuterungen zur Entwicklung dieser Ansprüche verweisen wir auf Gliederungspunkt V, Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung. Die Ziele der Abwicklung und somit die Abwicklungsarbeiten umfassen im Wesentlichen die Einziehung bzw. die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen und die Liquidierung der anderen Vermögensgegenstände sowie die Überprüfung und Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle. Hierzu bedient sich die Bank auch der Hilfe zweier Tochterunternehmen. Aufgrund der fortgeschrittenen Abwicklung der Bank wurden die zum 01.01.2007 noch bestehenden Arbeitsverhältnisse durch die BFI Treuhandgesellschaft mbH übernommen, die seither die Abwicklungsarbeiten bei der BFI durchführt. Als Ergebnis der Abwicklungstätigkeit konnte im Geschäftsjahr 2005 eine Vorabausschüttung auf die Insolvenzquote in Höhe von 15% an die Gläubiger der Bank ausgeschüttet werden. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren waren und sind für die Bank der Zinsüberschuss sowie der Verwaltungsaufwand aus der Abwicklungstätigkeit. Alle anderen Einzelkomponenten des Geschäftsergebnisses haben vor dem Hintergrund der Abwicklung der Bank praktisch keine Bedeutung mehr bzw. resultieren aus nicht nachhaltigen Effekten. IV. Geschäfts- und Ergebnisentwicklung In Ansehung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BFI Bank AG erfolgte die Bewertung unter Zerschlagungsgesichtspunkten. Bei der Bewertung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden wertaufhellende Erkenntnisse, insbesondere zur Verwertung von Sicherheiten zu Forderungen und zum Risiko der Inanspruchnahme bei Rückstellungen, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses berücksichtigt. Die Bilanzsumme wird (nach Änderung des Abschlusses) mit 178.695 T€ ausgewiesen. Bereinigt um den Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe 103.731 T€ liegt sie bei 74.963 T€. Die Forderungen an Kunden (Kundenkreditgeschäft) werden mit 17.232 T€ ausgewiesen. Darin sind die Wertberichtigungen in Höhe von 32.118 T€ berücksichtigt, die bei der Bearbeitung der Forderungen im Insolvenzverfahren als erforderlich ermittelt worden sind. Im Wesentlichen wurden die Wertberichtigungen bereits im Jahresabschluss per 31.12.2002 vollzogen. Im Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde ein zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 1.482 T€ offen gelegt. Im Geschäftsjahr 2007 wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 911 T€ und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 24 T€ aufgelöst. Durch die gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind alle Risiken ausreichend berücksichtigt wurden. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden handelt es sich im Wesentlichen um zur Insolvenztabelle festgestellte Einlagenforderungen. Die Verbindlichkeiten haben sich durch die in 2005 vorgenommene Vorabausschüttung auf die Insolvenzquote um T€ 28.800 verringert. Die Forderungen an Banken haben sich um 12.561 T€ gegenüber dem Forderungsbestand zum 31.12.2006 erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken haben sich seit dem 31.12.2006 in Folge weiterer Forderungsanmeldungen um 567 T€ erhöht; die hierfür gebildeten Rückstellungen wurden insofern in Anspruch genommen. Die nach Veräußerungsmaßnahmen in den Vorjahren verbliebenen Beteiligungen der Bank haben sich im Vergleich zum 31.12.2006 nicht verändert und weisen in der Bilanz einen Wert von Null aus, da mit Veräußerungserlösen für diese Beteiligungen nicht zu rechnen ist. Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich im Vergleich zum 31.12.2006 aufgrund einer vorgenommenen Abwertung um 100 T€ verringert. Der Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich um den Jahresüberschuss in Höhe von 336 T€ auf 103.731 T€ verringert. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 ermittelt sich ein Gewinn vor Risikovorsorge in Höhe von 1.191 T€. Darin enthalten sind Zinsüberschüsse in Höhe von 2.557 T€ und ein Provisionsüberschuss in Höhe von 5 T€. Außerdem sind Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 1.539 T€ im Betriebsergebnis enthalten. Die Risikovorsorge musste 2007 um insgesamt 855 T€ erhöht werden. Im Jahr 2007 wurden Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1.482 T€ zugeführt. Darüber hinaus kam es zu Auflösungen von Wertberichtigungen zu Forderungen im Kreditgeschäft in Höhe von 935 T€. Im Berichtsjahr mussten die Anteile an verbundenen Unternehmen (nach Zugang um 1 T€) um insgesamt 101 T€ abgewertet werden. Durch das Geschäftsergebnis in Höhe von 336 T€ entstand ein Bilanzverlust (inklusive Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 116.073 T€ und nach Änderung des Abschlusses) in Höhe von 116.073 T€. Vor dem Hintergrund der Insolvenzeröffnung und der damit verbundenen Bewertung zu Zerschlagungswerten haben die Entwicklungen in den Einzelposten der Gewinn- und Verlustrechnung praktisch keine Bedeutung. V. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Der vorliegende Abschluss berücksichtigt alle bis zur Aufstellung bekannt gewordenen Risiken auf Grundlage der verfügbaren Informationen. Bei der Bewertung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden wertaufhellende Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens ein weiterer Abwertungs- bzw. Rückstellungsbedarf festgestellt wird. Denkbar ist auch, dass die Verwertung einzelner Vermögenspositionen zu besseren wirtschaftlichen Ergebnissen führt als derzeit prognostiziert. Durch ehemalige Vertriebsgesellschaften der Bank wurden in wesentlichem Umfang Ansprüche aus Bestandsprovisionen und Schadenersatz zur Insolvenztabelle angemeldet. Die Vertriebsgesellschaften stützten ihre Anmeldungen darauf, dass ohne Eintritt des Insolvenzereignisses von der Bank aufgelegte Produkte hätten weiter vertrieben werden können und für bereits vermittelte Verträge Bestandsprovisionen entstanden wären. Die Ansprüche wurden zurückgewiesen, da es hierfür an der Rechtsgrundlage fehlt. Keine Vertriebsgesellschaft hat diese Ansprüche weiter verfolgt. Insofern sieht die Insolvenzverwaltung hieraus kein Risiko der Inanspruchnahme; Rückstellungen hierfür wurden nicht erfasst. Für sonstige angemeldete Schadenersatzansprüche wurden Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen erfasst, sofern berechtigte Ansprüche vorlagen bzw. mit einem Risiko der Inanspruchnahme zu rechnen ist. Mit der Anmeldung weiterer Ansprüche aus Schadenersatz zur Insolvenztabelle der BFI wird nicht mehr gerechnet, da mittlerweile Verjährung hinsichtlich dieser Forderungsanmeldungen eingetreten ist. Dagegen ist für Einlageforderungen der Kunden die Verjährung noch nicht eingetreten. Im Umfeld der Bank wurden Immobilienfonds aufgelegt. Die Bank hat die Fondsanteilszeichner finanziert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft brachten den Verdacht der betrügerischen Auflage der Fonds und der Untreue zum Nachteil des Fondsvermögens zu Tage. Gegen die Verantwortlichen wurde zwischenzeitlich Anklage erhoben; z.T. erfolgten bereits Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen. Die Bank hat daraufhin, bezogen auf bestimmte Immobilienfonds den Fondsanteilszeichnern angeboten, diese aus den Darlehensverpflichtungen zu entlassen, Zug um Zug gegen Übertragung der Fondsanteile und sämtlicher Ansprüche gegen die Fondsinitiatoren und sonstige Verantwortliche. Dieses Vergleichsangebot wurde von einer wesentlichen Anzahl von Kunden angenommen. Die bereits zum 31.12.2002 vorgenommene Bewertung dieser Kreditforderungen zum Liquidationswert wurde zum 15.07.2003 und auch im Rahmen der Aufstellung der Folgeabschlüsse jeweils überprüft und ggf. angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist bekannt, welche Verwertungserlöse erzielt werden. Diese Informationen bilden die Grundlage für die im Jahresabschluss 2007 vorgenommene, abschließende Bewertung eines Großteils des Standardkreditgeschäftes der BFI sowie der übernommenen Anteile an Immobilienfonds. Darüber hinaus wurde mit Datum vom 14.12.2007 durch den Insolvenzverwalter der Most AG (ehemaligen Kreditnehmerin der BFI) eine Schadenersatzforderung wegen Nichtigkeit der Verrechnung von Guthaben mit Kreditsalden und des daraus resultierenden Auszahlungsanspruchs über rd. 5.000 T€ zur Insolvenztabelle der BFI angemeldet. Die darauf bezogene Klage des Insolvenzverwalters der Most AG wurde durch das Landgericht Dresden mit Urteil vom 26.11.2009 abgewiesen. Da bereits zuvor das Oberlandesgericht Dresden den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung zurück gewiesen hatte, dass kein Anspruch des Klägers (Most AG) auf Rückerstattung des Guthabens wegen wirksamer Verrechnung besteht, sieht die Insolvenzverwaltung auch aus einem ggf. noch folgenden weiteren Rechtszug kein Risiko der Inanspruchnahme. Aufgrund dessen unterblieb die Bildung einer Rückstellung für die Forderung der Most AG. Ausschlaggebend für die Ergebnisentwicklung der Bank bleiben auch in den Folgezeiträumen der Zinsüberschuss und der Verwaltungsaufwand. Aus der Abwicklungstätigkeit der Bank heraus wird für 2008 ein positives Ergebnis erwartet. VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des GeschäftsjahresÜber Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres ist folgendes zu berichten: Im Zusammenhang mit der Ausreichung von Krediten wurden Schadensersatzklagen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte der BFI erhoben, die zum Teil bereits durch Vergleich abgeschlossen wurden. Im Individualkreditgeschäft sind bezüglich der Geltendmachung von Darlehensrückgewährungen in nennenswertem Umfang Gerichtsverfahren anhängig bzw. wurden diese bereits abgeschlossen. Daraus erlangte Erkenntnisse zur Werthaltigkeit der Forderungen wurden bei der Bewertung berücksichtigt.
Dresden, 25. Januar 2010 / 8. September 2011 BFI Bank AG i.I. Hans-Jörg Derra, Diplom Volkswirt, Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter Geänderte Bilanz zum 31.12.2007BFI Bank AG in Insolvenz, DresdenAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung
Geänderter Anhang für das Geschäftsjahr 2007BFI Bank AG in Insolvenz, DresdenA. Allgemeine Angaben Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BFI Bank AG mit Wirkung zum 16.07.2003, 0:00 Uhr, hat auch Auswirkungen auf die Vorjahresabschlüsse. Mit Versäumnisurteil des Landgerichts Dresden vom 1. März 2007 wurde wegen Überbewertung von Vermögensgegenständen die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der BFI zum 31. Dezember 2000 und zum 31. Dezember 2001 festgestellt. Diese Abschlüsse waren somit (neu) aufzustellen. Infolge der Neuaufstellung der Jahresabschlüsse 2000 und 2001 mussten auch die Jahresabschlüsse zum 31.12.2002 bis zum 31.12.2006 geändert werden. Diese Änderungen bewirken auch die Änderungen des vorliegenden Jahresabschlusses zum 31.12.2007. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Folgeänderungen bei einzelnen Bilanzposten. Insbesondere führten die Änderungen der Jahresabschlüsse 2000 und 2001 zu einer Reduzierung des vorhandenen Eigenkapitals zu diesen Stichtagen, was auch Auswirkungen auf den hier vorliegenden Jahresabschluss hat. Die Gewinnrücklagen wurden mangels Gewinnausweis im neu aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2000 und 2001 um insgesamt EUR 969.920,70 reduziert. Diese Änderung muss im geänderten Jahresabschluss zum 31.12.2007 ebenfalls Berücksichtigung finden. Aus der Änderung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 sowie unter Berücksichtigung wertaufhellender Erkenntnisse zu einzelnen Rückstellungen ergaben sich folgende wesentliche Anpassungen des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 im Vergleich zum ursprünglichen Abschluss: a) Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 763 aufgrund der Nachaktivierung von Forderungen auf Ertragssteuern im neu aufgestellten Abschluss 2000 b) Verringerung der anderen Rückstellungen um insgesamt TEUR 636 aufgrund der Berücksichtigung wertaufhellender Erkenntnisse hinsichtlich des Risikos der Inanspruchnahme c) Änderung des Eigenkapitals um insgesamt TEUR 1.399; im Einzelnen: Änderung des Bilanzverlustes um insgesamt TEUR 2.369 aufgrund der Korrektur der Einstellung in die Gewinnrücklagen aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2000 i.H.v. insgesamt TEUR 970 wegen Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse zum 31.12.2000 und zum 31.12.2001, Reduzierung der sonstigen Rückstellungen um TEUR 636 sowie Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 763 Die Folgeänderungen aus der Neuaufstellung bzw. Änderung der zugrunde liegenden Abschlüsse sowie die Berücksichtigung wertaufhellender Erkenntnisse führten im Jahresabschluss zum 31.12.2007 dazu, dass sich im geänderten Jahresabschluss zum 31.12.2007 der ursprünglich ausgewiesene Jahresüberschuss von TEUR 363 auf TEUR 336 reduzierte. Der vor der Änderung ausgewiesene Bilanzverlust reduzierte sich von TEUR 118.106 auf TEUR 115.737 und der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von TEUR 105.130 auf TEUR 103.731. In der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BFI Bank AG führte dazu, dass das Prinzip des Going-Concern bereits zum Abschlussstichtag 31.12.2002 keine Anwendung mehr fand. Unter diesen veränderten Voraussetzungen wurden verschiedene Bereiche der Aktivseite der Bilanz entsprechend bewertet. Neben den planmäßigen Abschreibungen insbesondere im Anlagevermögen wurden die bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2002 gebildeten Wertberichtigungen zur Bewertung wie Umlaufvermögen beibehalten. Die gebildeten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen bei den verbleibenden Forderungen an Kunden wurden unter Berücksichtigung notwendiger Anpassungen im Wesentlichen übernommen. Die Anpassungen resultieren aus wertaufhellenden Erkenntnissen, insbesondere zur Verwertung von Sicherheiten zu Forderungen bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses. Die bestehenden Beteiligungen wurden unter Beachtung der Nichtanwendung des Going-Concern-Prinzips und unter Beachtung der Anwendung des strengen Niederstwertprinzips sowie der Erkenntnisse aus deren Verwertung bewertet. Auch bei der Bewertung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden wertaufhellende Erkenntnisse aus Inanspruchnahmen berücksichtigt. Durch die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen wurden alle Risiken ausreichend berücksichtigt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Aktiengesetzes aufgestellt. Bei dem vorliegenden geänderten Jahresabschluss handelt sich um die erforderliche Folgeänderung aufgrund der Änderung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 infolge der Feststellung der Nichtigkeit bezogen auf die Jahresabschlüsse zum 31.12.2000 und zum 31.12.2001. Die einzelnen Vermögensgegenstände werden vorsichtig bewertet. Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute werden mit dem Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht notwendig. Die Forderungen an Kunden werden mit dem Nennwert angesetzt. Die den Forderungen an Kunden anhaftenden Bonitätsrisiken werden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichendem Umfang abgedeckt. Sämtliche bekannten Verwertungsrisiken wurden direkt in den Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Auch die Beteiligungen, die Anteile an verbundenen Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Notwendige Einzelwertberichtigungen wurden vorgenommen. Die Bewertung der Sachanlagen und der immateriellen Anlagewerte erfolgt zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend gemacht werden. Bewegliche Sachanlagen werden unter Beachtung der steuerlichen Regelungen monatsgenau abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden vollständig abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgt zu dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Eine Abstimmung mit den zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen wurde vorgenommen. Im Übrigen werden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Währungsguthaben und Währungsverbindlichkeiten haben zum 31.12.2007 nicht bestanden. C. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2007
D. Erläuterungen zur Bilanz Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten (anteilige Zinsen sind dem Posten zugeordnet, dem sie zugehören):
Eine Gliederung der Forderungen an Kunden (A 3) in Abhängigkeit von der Laufzeit ist zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen worden. Auf eine Zuordnung der Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten ist aufgrund der vorgenommen Wertberichtigungen verzichtet worden, da dieser Darstellung ein nicht gerechtfertigter hoher zeitlicher Aufwand gegenübersteht. Aufgrund der Insolvenzsituation und der Abwicklung der Forderungen muss im Großteil der Fälle von einer unbestimmten Laufzeit ausgegangen werden. In den Forderungen an Kunden sind in Höhe von EUR 2.980.081,00 (im Vorjahr EUR 5.466.618,70) Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen sind. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus vorgenommenen Verrechnungen mit Guthaben und der Auflösung einer Gesellschaft. In folgenden Positionen sind enthalten:
Wir besitzen an folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar Kapitalanteile von mindestens 20 %:
* mit Gesellschaftervertrag vom 03.06.2005 Firmierung geändert, vormals BFI Versicherungsvermittlungs GmbH Die meisten Unternehmen, an denen die BFI Bank Kapitalanteile hatte, sind zwischenzeitlich in Liquidation bzw. ebenfalls insolvent. Aufgrund dessen liegen zum Teil keine aktuellen Informationen vor. Im Jahr 2004 wurde die BFI Vermögensverwaltungsgesellschaft zur Abwicklung des Kreditgeschäfts, insbesondere zur Abwicklung der Fondsanteilsfinanzierungen, gegründet. Im Jahr 2007 wurde die Depot Service Europe GmbH, Dresden, erfolgreich liquidiert und der Erlös mit bestehenden Forderungen der Bank verrechnet. Die Löschung der Depot Service Europe GmbH im Handelsregister erfolgte am 10.07.2008. Im Aktivposten „Sachanlagen“ (A 10) sind Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von EUR 11.008,00 enthalten. Der Posten „Sonstige Vermögensgegenstände“ (A 11) setzt sich im Wesentlichen aus Forderungen in Höhe von EUR 1.423.360,94 aus der Abwicklung des Standardkreditgeschäftes in Folge abgeschlossener Vergleiche mit den Kunden und dem Übergang der Anteile auf die BFI Vermögensverwaltungsgesellschaft, welche für die Abwicklung verantwortlich ist, aus Steuerforderungen von insgesamt EUR 3.469.196,32 (davon Forderung KSt-Guthaben TEUR 339) und Forderungen aus Zahlungseingängen in Höhe von EUR 40.047,95 zusammen. Der Bilanzposten „Rechnungsabgrenzungsposten“ (A 12) enthält eine Mietvorauszahlung für ein genutztes Objekt für einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren in Höhe von noch EUR 117.712,81. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) i.H.v. TEUR 1.415 handelt es sich um Verbindlichkeiten aus angemeldeten Forderungen zur Insolvenztabelle in Höhe von TEUR 1.308 und aufgrund ausgereichter Weiterleitungskredite in Höhe von TEUR 107. Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2) handelt es sich ausschließlich wegen der eingetretenen Insolvenz und der Feststellung des Entschädigungsfalles um täglich fällige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich im Jahr 2005 in Folge einer ersten Vorabausschüttung in Höhe von 15 % um TEUR 28.800 reduziert. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind in Höhe von EUR 822.711,08 (im Vorjahr EUR 2.562.953,71) Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind. Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ (P 5) sind folgende wesentliche Beträge enthalten: Verbindlichkeiten gegenüber einem Fonds aus angemeldeten Forderungen (im Wesentlichen wegen Mietausfallentschädigung TEUR 1.885 und aus einer Doppelzahlung TEUR 136) in Höhe von EUR 2.021.638,72, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 978.912,28 (im Wesentlichen aus Forderungsanmeldungen TEUR 923), Verbindlichkeiten gegenüber Repräsentanten in Höhe von EUR 391.263,93, Verbindlichkeiten aus der Einzahlung zur Kapitalerhöhung 3 aus 2002 in Höhe von EUR 750.000,00, Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von EUR 327.183,44 und Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern in Höhe von insgesamt EUR 87.991,98 und gegenüber Sozialversicherungsträgern in Höhe von EUR 63.623,88. Der Posten andere Rückstellungen (P 7c) in Höhe von TEUR 3.122 beinhaltet im Wesentlichen Rückstellungen zu Haftungsrisiken für VL-Verträge TEUR 350, Rückstellungen für Kosten der Insolvenzverwaltung TEUR 1.233, Rückstellungen aus Schadenersatzansprüchen in Höhe von TEUR 382, Rückstellungen für die Abschlussprüfung der Jahre 2000 ff. und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von TEUR 408 sowie Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von TEUR 200. Bei den Rückstellungen im Kreditgeschäft handelt es sich um pauschale Rückstellungen auf Risiken aus den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften. Das unter Passivposten 10a „Gezeichnetes Kapital“ ausgewiesene Grundkapital gliedert sich wie folgt:
Das genehmigte Kapital beträgt gemäß Beschluss vom 26. Juli 2001 noch TEUR 3.215,8. Die unter Passivposten 10b ausgewiesene „Kapitalrücklage“ hat sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
Die Gewinnrücklagen (P 10c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Veränderung der Gewinnrücklagen im Vergleich zum ursprünglichen Jahresabschluss zum 31.12.2007 stellt eine Folgeänderung der Neuaufstellung der Jahresabschlüsse 2000 und 2001 dar. Aufgrund der mit Versäumnisurteil vom 1. März 2007 festgestellten Nichtigkeit der Jahresabschlüsse zum 31.12.2000 und zum 31.12.2001 mussten Einstellungen in die Gewinnrücklagen aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2000 i.H.v. insgesamt EUR 969.920,70 rückgängig gemacht werden. Zum 01.01.2007 wurde nach Änderung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 ein Verlustvortrag von EUR 116.073.211,15 übernommen. Der durch die BFI nach Änderung des Abschlusses für das Geschäftjahr 2007 realisierte Jahresüberschuss führte zu einer Minderung des Bilanzverlustes auf EUR 115.737.279,41 und des Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags auf EUR 103.731.176,01. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus den mit den Kunden vertraglich vereinbarten Zinsen der noch bestehenden Kredite und aus bei anderen Banken getätigten Geldanlagen. Die Provisionserträge ergeben sich im Wesentlichen aus der Kontoführung der noch bestehenden Kreditkonten. Die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt auf:
Durch Maßnahmen im Rahmen der Abwicklung und der sich daraus ergebenden Reduzierung der Forderungen gegenüber Kunden verringern sich die Zinserträge aus den Forderungen gegenüber Kunden. Die erfolgreiche Verwertung von Forderungen gegenüber Kunden führte zu einer Erhöhung der Forderungen gegenüber Banken und im Ergebnis auch zu einer Erhöhung der Zinserträge aus diesem Geschäft. Diese Entwicklung sowie die Verringerung des allgemeinen Verwaltungsaufwandes hat im Wesentlichen zum Gewinn geführt. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2007 hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Abschluss um TEUR 27 auf TEUR 336 verringert. Ursächlich dafür ist die Berücksichtigung wertaufhellender Erkenntnisse zu Rückstellungen. F. Sonstige Angaben Die Forderungen an und aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstandes EUR 0,00 und für Mitglieder des Aufsichtsrates EUR 478.349,35. Im Berichtszeitraum waren bei der Bank keine Mitarbeiter mehr angestellt. Die Abwicklung der Bank wurde von der BFI Treuhandgesellschaft mbH durchgeführt.
Dresden, 25. Januar 2010 / 8. September 2011 BFI Bank AG i.I. Hans-Jörg Derra, Diplom Volkswirt, Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter BestätigungsvermerkUnter der Bedingung, dass der diesem Jahresabschluss zugrunde liegende Vorjahresabschluss unverändert festgestellt wird, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den geänderten Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den geänderten Lagebericht der BFI Bank AG in Insolvenz, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Bank. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den geänderten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den geänderten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der geänderte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der geänderte Lagebericht steht in Einklang mit dem geänderten Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Insbesondere weisen wir auf die Darstellung in den Abschnitten II bis IV des Lageberichts hin, wonach aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank mit Wirkung zum 16. Juli 2003 und der sich daran anschließenden Abwicklung der Bank von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr ausgegangen wurde und demnach die Bewertung unter Zerschlagungsgesichtspunkten erfolgte. Diese Bestätigung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 25. Januar 2010 abgeschlossenen Abschlussprüfung und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf die Anpassung der Vorjahreszahlen infolge der Änderung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006 in den Posten Sonstige Vermögensgegenstände, Andere Rückstellungen und Eigenkapital, auf die vorgenommene Änderung wegen zwischenzeitlich erlangter wertaufhellender Erkenntnisse zum Posten Andere Rückstellungen und auf die entsprechenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2007 sowie auf die daraus abgeleitete Änderung der Angaben im Anhang und im Lagebericht bezog. Auf die Begründung der Änderung durch die Gesellschaft im geänderten Anhang, Abschnitt A, wird verwiesen. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Celle, 25. Januar 2010 / 8. September 2011 Dr. Weilep GmbH Prof. Dr. Volker Weilep, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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