In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFI Bank AG, Forststraße 18, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 13183
vertreten durch den Vorstand Norbert Mäteling- vertreten durch den Vorstand Hans-Dieter Bock wird der Beschluss vom 26.04.2018 wird dahingehend berichtigt, dass
– die Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung mangels Antrag nicht mit zum Prüfungsauftrag gehört
– zum Prüfungsauftrag aber zusätzlich die stichprobenartige Prüfung der erfolgten Ausschüttung gehört
549 IN 1246/03 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.07.2018
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