Startseite Allgemeines BGH: Abschleppdienst darf Autos einbehalten
Allgemeines

BGH: Abschleppdienst darf Autos einbehalten

Teilen

Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist.

Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit wies der BGH eine Klage einer Frau aus Berlin ab. Ihr Auto wurde von einem privaten Unternehmer abgeschleppt. Die Richter entschieden, dass das Unternehmen das Auto nicht freigeben müsse, bis alle Abschleppkosten beglichen worden sind. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Papier ist geduldig

Das steht im Thüringer Brombeer-Koalitionsvertrag: Mit Spaß und Ernsthaftigkeit durch den Polit-Dschungel...

Allgemeines

Bericht: Australische Teenager und weitere Touristen sterben durch Methanolvergiftung in Laos

Ein tragisches Ereignis erschüttert die beliebte Touristenstadt Vang Vieng in Laos: Sechs...

Allgemeines

Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes vom: 15.10.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Barmenia Lebensversicherung a.G., Gothaer Lebensversicherung AG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes Vom 15. Oktober 2024...