Startseite Allgemeines Politik Deutschland BGH: Bankkunden haften bei Preisgabe von TAN-Nummern
Deutschland

BGH: Bankkunden haften bei Preisgabe von TAN-Nummern

Teilen

Schlechte Nachrichten für Opfer von Betrügern.

Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre Trankaktionsnummern angeben, brauchen sich keine Hoffnung auf Schadenersatz machen. Für den Schaden müssen sie in der Regel selbst aufkommen. Dies besagt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit blieb die Klage eines Bankkunden aus Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Vom Konto des Geschädigten wurden 5000 Euro gestohlen und nach Griechenland überwiesen. Zuvor hatte er insgesamt zehn Transaktionsnummern auf einer vermutlich gefälschten Website eingegeben. Damit habe der Mann dem Urteil des BGH zufolge die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und sei demnach für den entstandenen Schaden selbst verantwortlich.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Deutschland

Bilanzanalyse:Geis Holding GmbH & Co. KG

Die Konsolidierung des Berichts der Geis Holding GmbH & Co. KG für...

Deutschland

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die WKK Logistik GmbH angeordnet

Aktenzeichen: 3 IN 195/24 Gericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Datum des Beschlusses: 1....

Deutschland

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Vector Foiltec GmbH angeordnet

Aktenzeichen: 531 IN 16/24 Gericht: Amtsgericht Bremen Datum des Beschlusses: 01.11.2024, 09:10...

Deutschland

Bericht: Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse für die Elbtower Hotel Management S.à r.l.

ktenzeichen: 67b IN 216/24 Gericht: Amtsgericht Hamburg Datum des Beschlusses: 29.10.2024 Sachverhalt:...