Ein BGH-Urteil lässt Mediziner aufhorchen.
Diesem Urteil zufolge machen sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, nicht mehr wegen Bestechlichkeit strafbar. Der Grund sei, dass der niedergelassene Arzt niecht als Amtsträger handele. Ebenfalls sei er kein Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen. Das BGH-Urteil fand Beifall bei den Ärzten. Oppositionspolitiker und Krankenkassen konnten diese Freude nicht teilen. Sie forderten rasch ein Anti-Korruptionsgesetz für Mediziner.
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