Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden muss neu aufgerollt werden.
Am Montag hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil gegen den 53-Jährigen auf. Die Reichter gaben als Grund Verfahrensfehler in der Verhandlung an. Demnach habe die Verteidigung ekine Gelegenheit gehabt eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin heranzuziehen. Der Vater des Amokläufers von Winnenden wurde im Febraur vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen verurteilt. Er erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.
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