In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Personen, die unerwartet und kurzfristig einen anberaumten Gerichtstermin nicht einhalten können, verpflichtet sind, „alles ihnen Mögliche und Zumutbare“ zu unternehmen, um das zuständige Gericht umgehend zu benachrichtigen. Darüber hinaus müssen sie detailliert darlegen, welche Schritte sie unternommen haben, um ihre Abwesenheit zu kommunizieren. Diese Entscheidung wurde in einem Beschluss in Karlsruhe bekannt gegeben und ist unter dem Aktenzeichen XII ZB 171/23 einsehbar.
Der betreffende Fall drehte sich um eine Auseinandersetzung zwischen zwei getrennt lebenden Ehepartnern. Die Vertreterin einer der Parteien konnte auf dem Weg zum Gerichtstermin nicht weiterfahren, da sie „schwere krampfhafte Zustände“ erlitt. Dieses Beispiel verdeutlicht die Wichtigkeit einer umgehenden und ausführlichen Kommunikation mit dem Gericht in Notfällen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Gerichtstermine im Rechtssystem und die Verantwortung der Beteiligten, diese ernst zu nehmen und im Falle einer Verhinderung angemessen zu handeln.
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