Alle Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof erklärte heute entsprechende Klauseln in Bausparverträgen für unzulässig, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Die Darlehensgebühr fällt zusätzlich zu den Zinsen an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen. Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet
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