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BGH-Urteil mit Signalwirkung: Datenschutzverstöße jetzt wettbewerbsrechtlich angreifbar

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. März 2025 in zwei Grundsatzentscheidungen (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19) entschieden, dass Datenschutzverstöße nicht nur durch Aufsichtsbehörden, sondern auch durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände geahndet werden können – und zwar auf Grundlage des Wettbewerbsrechts. Damit setzt das höchste deutsche Zivilgericht ein deutliches Signal an Unternehmen: Datenschutz ist kein reines Compliance-Thema mehr, sondern hat unmittelbare wettbewerbsrechtliche Relevanz.

Hintergrund der Entscheidungen

Auslöser der Verfahren war der Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über eine große Onlineplattform. Dabei wurde beanstandet, dass personenbezogene Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet wurden. Ein Mitbewerber sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und klagte wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes.

Der BGH hatte daraufhin dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Mitbewerber berechtigt sind, Verstöße gegen die DSGVO im Rahmen des Wettbewerbsrechts zu verfolgen. Der EuGH bejahte dies in einem Urteil vom 4. Oktober 2024 (C-21/23). Auf dieser Grundlage hat der BGH nun entschieden: Datenschutzverstöße können Gegenstand von Abmahnungen und Klagen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen sein.

Auswirkungen für Unternehmen

Die Urteile haben weitreichende Konsequenzen:

  • Erhöhtes Abmahnrisiko: Bereits kleinere Datenschutzversäumnisse – etwa fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärungen – können zu Abmahnungen führen.

  • Wettbewerbsrechtliche Sanktionen: Neben behördlichen Bußgeldern drohen nun auch kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber oder Klagen durch Verbraucherorganisationen.

  • Compliance-Pflicht: Datenschutz muss verstärkt in die unternehmerische Gesamtstrategie integriert werden, um Risiken zu minimieren.

Fazit

Das Urteil des BGH hebt die Bedeutung des Datenschutzes für den lauteren Wettbewerb hervor. Unternehmen müssen Datenschutz nicht nur aus regulatorischer Sicht beachten, sondern auch als Wettbewerbsfaktor ernst nehmen. Eine lückenlose, rechtskonforme Umsetzung der DSGVO ist somit unerlässlich, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

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