Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über zwei Klagen gegen Google.
Die Kläger wollen, dass in der Trefferliste der Suchmaschine bestimmte Artikel über sie nicht länger angezeigt werden. (Az. VI ZR 405/18 u.a.)
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Suchmaschinen-Betreiber
grundsätzlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
Sie können deshalb verpflichtet sein, Links zu entfernen. Die Rechte der Betroffenen sind aber immer mit dem öffentlichen Interesse abzuwägen.
Klagen gegen die BaFin sind populistischer Unsinn: Bislang mußten die noch nie (!) zahlen.
Auf mich wirkt das wie reinste Anwaltsabzocke. Denn über die eigentlich nicht existierenden Schadensersatzmöglichkeiten durch das BaFin müßte der Anwalt sie doch eigentlich informieren.
Deutlich erfolgversprechender ist – theoretisch – eine Klage gegen den langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY (früher: Ernst&Young). Nur ist dessen Haftungsgrenze auf unzeitgemäße lächerliche 4 Millionen Euro begrenzt, was angesichts von über 1.000 x 4 Mio Anlegerschaden offensichtlich nur der bekannte „Tropfen auf dem heißen Stein“ ist.