Startseite Allgemeines BGH-Verurteilung von „Cannabis-Arzt“ rechtskräftig
Allgemeines

BGH-Verurteilung von „Cannabis-Arzt“ rechtskräftig

QuinceCreative (CC0), Pixabay
Teilen

Beschluss vom 20. März 2023 – 1 StR 266/22

Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in einer Vielzahl von Fällen u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stellte der Angeklagte in der Zeit von März 2017 bis Juli 2018 als Arzt mehrere Hundert Betäubungsmittelrezepte aus. Unter dem Deckmantel seiner ärztlichen Zulassung verordnete er Cannabisprodukte, obwohl er die „Patienten“ zuvor nicht körperlich untersucht hatte und die Verschreibung jeweils nicht medizinisch indiziert war. Seine Leistungen rechnete er nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte, sondern gegen unmittelbare Barzahlungen ab. Während der Hauptverhandlung verzichtete der Angeklagte auf seine Approbation als Arzt.

 

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, soweit sie sich auf den Schuld- und Strafausspruch bezog, nach einer Beschränkung des Verfahrens und einer Teilaufhebung von weiteren Rechtsfolgen als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

 

Vorinstanz:

 

Landgericht München I – 19 KLs 370 Js 130932/18 – Urteil vom 9. Februar 2022

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

VARITAS GenoServices eG und das mit den Bilanzen

Da haben wir dann zweimal hingeschaut, denn bei der Genossenschaft finden wir...

Allgemeines

Sieben Wege, wie eine Trump-Administration Ihre Finanzen beeinflussen könnte

Mit großen Versprechungen kehrt Donald Trump ins Weiße Haus zurück. Er will...

Allgemeines

Versetzt Christian Lindner zur Marine- als Zerstörer

Laut „Zeit“ und „Süddeutscher Zeitung“ scheint die FDP fleißig gewesen zu sein...

Allgemeines

Kritische Analyse der Bilanz der Augenärztegenossenschaft Sachsen-Anhalt eG aus Anlegersicht

Die vorliegende Bilanz der Augenärztegenossenschaft Sachsen-Anhalt eG zeigt auf den ersten Blick...