Im Februar 2015 wurde die BWF Stiftung aus Berlin amtlich geschlossen und fiel in Insolvenz. Über 6.000 Goldkäufer hatte dort Edelmetalle gekauft und auf die versprochenen Renditen gesetzt, die durch einen Zwischenhandel erreicht werden sollten. Leider hatte der Goldhändler Herr S. Teile des echten Goldes gegen Falschgold ausgetauscht. Ein Strafverfahren schloss sich an; inzwischen verbüßen der Goldhändler S., seine Ehefrau (Buchhalterin), der Vertriebschef und der steuerliche Berater lange Haftstrafen.
Schadenersatz von Anwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin
Im Vorgang BWF Gold hatten beide Rechtsanwaltskanzleien Pforr und Knüfer einige hundert Verfahren beim Landgericht Köln gegen Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Dr. Schulte und Partner eingereicht, waren dort aber „krachend gescheitert“.
Natürlich kennt ein Rechtsanwalt für seine Anleger einen Ausweg, der ihm dann aber auch Geld einbringt, man geht zum zuständigen Oberlandesgericht und legt Berufung ein.
Auch das hatte wohl in den rund 400 Verfahren keinerlei Erfolg. Wer aber dachte, dass es dann „jetzt gut sei“, täuscht sich. Man ist den Weg konsequent weitergegangen und hat Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Sie raten es fast schon, oder? Das gilt zumindest für die Kanzlei Knüfer, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben.
Bundesgerichtshof lehnt eine Haftung ab
Auch diese Beschwerde hatte nun offensichtlich, unseren Informationen nach, keinerlei Erfolg. Hier haben Anleger schlechtem Geld einfach nur gutem hinterhergeschmissen.
Eine zusätzliche Frage, die man sich stellen muss, ist aber, selbst wenn man diese Verfahren alle gewonnen hätte, welche Anleger überhaupt eine Entschädigung bekommen können?
Es war nach unseren Informationen relativ frühzeitig klar, dass die Vermögensschadenhaftpflicht des in diesem Vorgang beklagten Rechtsanwaltes nicht würde bezahlen wollen.
Wir gehen allerdings davon aus, dass sowohl die Kanzlei Knüfer als auch die von Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen das den Anlegern auch frühzeitig mitgeteilt hat, so dass den Anlegern in allen Instanzen bekannt war, dass man hier, selbst wenn man ein positives Urteil erstritten hätte, die Frage nach der Höhe einer möglichen tatsächlichen Entschädigung damit nicht beantwortet worden wäre.
Damit dürfte der Vorgang zumindest erstmals erledigt sein und möglicherweise so mancher Anleger Gesprächsbedarf mit seinem beauftragten Rechtsanwalt haben.
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