Der Bundesgerichtshof urteilte am Dienstag, dass es nicht zulässig sei, psychisch Kranke einer Zwangsbehandlung zu unterziehen.
Der BGH entschied in zwei Urteilen, dass es dafür keine ausreichende Grundlage gebe. Die Zustimmung des Betreuers allein sei nicht ausreichend. In beiden Verfahren standen die Betroffenen wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung. Beide waren in geschlossenen Anstalten untergebracht und verweigerten die Behandlung mit Medikamenten. Daher sollten sie nach dem Willen der Betreuerinnen einer Zwangsbehandlung unterzogen werden. Der BGH lehnt dies ab.
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