Startseite Allgemeines BGH: Revisionen in Sachen VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19  (Ärztebewertungsportal „JAMEDA“) erfolglos
Allgemeines

BGH: Revisionen in Sachen VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19  (Ärztebewertungsportal „JAMEDA“) erfolglos

QuinceCreative (CC0), Pixabay
Teilen

Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat in zwei Verfahren um das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19) die Revisionen der klagenden Ärzte zurückgewiesen (siehe zum Sachverhalt und zum bisherigen Prozessverlauf die Pressemitteilung Nr. 180/2021 vom 4. Oktober 2021).

Die Urteilsbegründungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, hierzu wird eine gesonderte Pressemitteilung erfolgen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Basel singt oder Basel schweigt

Die Schweiz steht vor einem entscheidenden Abstimmungstag, an dem Themen von Kultur...

Allgemeines

Sächsische Grünen-Parteitag: Selbstkritik mit Witz und Wahlschmerz

Die sächsischen Grünen haben sich in Chemnitz zur großen Wahlanalyse versammelt –...

Allgemeines

Bekannte Trading-Formen: Was steckt dahinter und warum Trading riskant für Kleinanleger ist

Trading, also der kurzfristige Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, lockt viele Menschen...

Allgemeines

Nikotinbeutel: Die unscheinbare Gefahr im Taschenformat

Nikotinbeutel, auch bekannt als „Nicotine Pouches“, erleben weltweit einen Boom und gelten...