Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat in zwei Verfahren um das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19) die Revisionen der klagenden Ärzte zurückgewiesen (siehe zum Sachverhalt und zum bisherigen Prozessverlauf die Pressemitteilung Nr. 180/2021 vom 4. Oktober 2021).
Die Urteilsbegründungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, hierzu wird eine gesonderte Pressemitteilung erfolgen.
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