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„Bierkartell“: Erneute Verhandlung gegen Carlsberg

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In dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH und einen ihrer früheren Geschäftsführer (Aktenzeichen V-6 Kart 1/20 (OWi)) beginnt die Hauptverhandlung unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Ulrich Egger

 

am Freitag, dem 27. August 2021,

um 9.30 Uhr im Saal B1

des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

 

Als weitere Termine sind bislang vorgesehen:

2.    31.08.2021

3.   02.09.2021

4.   03.09.2021

5.   07.09.2021

6.   09.09.2021

7.   14.09.2021

8.   16.09.2021

9.   17.09.2021

10. 21.09.2021

11. 23.09.2021

12. 28.09.2021

13. 30.09.2021

14. 01.10.2021

15. 05.10.2021

16. 07.10.2021

17. 08.10.2021

18. 26.10.2021

19. 28.10.2021

20. 29.10.2021

21. 02.11.2021

22. 04.11.2021

23. 05.11.2021

24. 09.11.2021

25. 11.11.2021

26. 12.11.2021

27. 16.11.2021

28. 18.11.2021

29. 19.11.2021

30. 23.11.2021

31. 25.11.2021

32. 26.11.2021

33. 30.11.2021

 

Verhandlungsbeginn ist jeweils um 9.30 Uhr. Änderungen und weitere Termine bleiben vorbehalten.

 

Das Bundeskartellamt hatte Ende 2013/Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Teilweise wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen. Gegen die Carlsberg Deutschland GmbH und ihren früheren Geschäftsführer begann die erste Hauptverhandlung am 13.06.2018. Durch Urteil vom 03.04.2019 stellte der 4. Kartellsenat das Verfahren wegen Verjährung ein.

 

Der BGH hob diese Entscheidung durch Beschluss vom 13.07.2020 auf. Deshalb wird der Fall nun in einer neuen Hauptverhandlung vor dem 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erneut verhandelt. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die von dem Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Auch im Bußgeldverfahren gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

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