Das Gericht der Europäischen Union (EU) hat in einem Rechtsstreit zwischen McDonald’s und der irischen Schnellrestaurantkette Supermac’s entschieden, dass McDonald’s die Marke „Big Mac“ nicht mehr für Geflügelprodukte nutzen darf. Der Streit um die Markenrechte dauert bereits seit mehreren Jahren an.
McDonald’s hatte die Marke „Big Mac“ im Jahr 1996 eintragen lassen. 2017 beantragte Supermac’s die Löschung der Markeneintragung mit der Begründung, dass McDonald’s die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt habe. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab dem Antrag teilweise statt, erlaubte McDonald’s jedoch weiterhin die Nutzung der Marke für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Das EU-Gericht hob diese Entscheidung nun auf und schränkte die Markenrechte von McDonald’s weiter ein. Neben dem Verbot der Nutzung für Geflügelprodukte darf McDonald’s die Marke „Big Mac“ auch nicht mehr für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Franchise-Restaurants und Drive-in-Filialen verwenden.
Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der höchsten gerichtlichen Instanz der EU, Berufung einzulegen. Der bekannte Burger „Big Mac“, der laut McDonald’s mit Rindfleisch zubereitet wird, dürfte von der Entscheidung jedoch nicht betroffen sein.
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