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BIH Bielefelder Immobilien Holding GmbH-Insolvent

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37913 eingetragenen BIH Bielefelder Immobilien Holding GmbH, Theodor-Hymmen-Str. 3, 33613 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dr. René Pankoke  

Geschäftszweig: Halten von Beteiligungen sowie Halten und Verwalten von Grundbesitz 

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.01.2016, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.12.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung Nr. 1346/2000 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABIEG 160/1).

Das hiesige Gericht ist international zuständig, da sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners im hiesigen Bezirk befindet.

  

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Anja Commandeur, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.03.2016 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

 

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 19.04.2016, 11:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 4. Etage, Sitzungssaal 4065.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  •  
die Person der Insolvenzverwalterin,
  •  
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
  •  
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  •  
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  •  
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  •  
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
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die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,

und hier ggf. die Bestätigung des Kaufvertrages mit dem Erwerber des Geschäftsbetriebes

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die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
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die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
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die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
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die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
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die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  •  
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  •  
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

 

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.04.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8027 niedergelegt.

 

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

  

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

 

43 IN 992/15

Amtsgericht Bielefeld, 28.01.2016

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