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BIIC KREDIT: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft und ordnet die Abwicklung an.

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat gegenüber der BIIC KREDIT, Berlin, mit Bescheid vom 26. November 2020 die sofortige Einstellung des Kreditgeschäfts und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft BIIC KREDIT ist Betreiberin einer Kreditplattform über die Einzelkredite, Studentendarlehen, Immobilienkredite und Autokredite angeboten werden. Die Kreditplattform kann über die Domain biickredit.com erreicht werden.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Die Gesellschaft untersteht auch nicht, wie behauptet, der deutschen Bankenaufsicht.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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