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BIK-Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay
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Auch das ist eine Bilanz zum Vergessen aus Sicht der investierten Anleger. Sowohl das Jahresergebnis sollte Anleger aufschrecken und natürlich der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten, der nun erneut zu einer 6-stelligen bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft geführt hat.

BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG; Berlin (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 16.09.2015 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 09.11.2015 unter HRA 52564 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.

Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie die Kommanditisten, Herr Markus Heiderich und Herr Sascha Falk.

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro 2.000, – (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um Kommanditanteile der Emittentin. Die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen

GmbH, hat bei Gründung der Gesellschaft insgesamt keine Einlage gezeichnet und eingezahlt.

Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten.

Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Jahr 2018 war die europäische Union auch in einem unruhigen Umfeld. Der anhaltenen Brexit-Verhandlungen und der damit verbundene Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union sowie die finanzielle Situation einzelner EU-Mitgliedsländer stellen die Gemeinschaft der Europäischen Union vor viele Herausforderungen. Durch die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Notenbank sowie das große Interesse an Immobilieninvestitionen sind die Marktpreise für Grundstücke und Immobilien in Deutschland insbesondere in den Großstädten auch im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Die Marktpreise werden aber auch durch die hohe Nachfrage nach Wohnraum in Metropolen wie Berlin durch Zuzügler aus dem In- und Ausland unterstützt. Dieser Nachfragedruck nach neuem Wohnraum insbesondere durch den Bau von neuen Wohnungen kann kaum gedeckt werden. Auch die Politik in Städten wie Berlin bremst den Wohnungsneubau aus. Demnach ist von einer anhaltenden Verknappung von Wohnraum auch in den nächsten Jahren auszugehen. Investoren schauen deshalb besonders auf Märkte wie Berlin. Allein Berlin hat mittlerweile über 3,7 Mio. Einwohner und wird auch in den nächsten Jahren weiter wachsen.

Bis der Bedarf an notwendigem Wohnraum durch Neubau gedeckt ist, werden voraussichtlich viele Jahre vergehen, in denen der Bauboom der Hauptstadtregion anhalten wird.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage

Bereits im Berichtsjahr 2017 wurden die eingeworbenen Mittel fast vollständig in Wohnimmobilienprojekte allokiert. Im Berichtsjahr erfolgte aufgrund eines erfolgreichen Verkaufes eines finanzierten Immobilienprojektes ein vorzeitiger Rückfluss von Darlehensmitteln.

Die typisch stille Beteiligung an der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH wurde im Geschäftsjahr 2018 vollständig zurückgeführt.

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Kapitaleinlage zur typisch stillen Beteiligung bei der BIK Wohnbauten Berlin GmbH beträgt zum 31.12.2018 nominal EUR 527.910,25 EUR. Die Beteiligung wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung um EUR 22.910,25 einzelwertberichtigt, da die Rückzahlung in dieser Höhe zweifelhaft ist.

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1 Vermögenslage

Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2018 über das einbezahlte Kommanditkapital in Höhe von EUR 2.000,00 sowie das einbezahlte Nachrangkapital (Fremdkapital) in Höhe von EUR 2.906.300,00. Im Geschäftsjahres 2018 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von EUR 192.032,57.

2.3.2 Finanzlage

Die Liquiditätssituation des Unternehmens war im Jahr 2018 zufriedenstellend. Der Zahlungsverkehr konnte zeitgerecht abgewickelt werden.

Insgesamt hat sich der Bestand an liquiden Mitteln im Geschäftsjahr auf rd. EUR 1.825.755,89 erhöht.

2.3.3 Ertragslage

Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Platzierungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit geprägt.

Der Fehlbetrag in Höhe von rd. EUR 192.032,57 resultiert insbesondere aus Zinsen (EUR rd. 188.649), der Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens der abgegrenzten Fremdleistung aus dem Jahr 2016 (EUR rd. 55.746), Wertberichtigung (EUR rd. 22.910) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR rd. 28.546).

2.3.4 Forschung und Entwicklung

Es hat im Berichtsjahr 2018 keine Forschung und Entwicklung stattgefunden.

3. Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft war im Berichtsjahr 2018 nur die geschäftsführende Komplementärin BIK Projektbeteiligungen GmbH, Berlin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Sascha Falk, geschäftsansässig Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin, berechtigt.

4. Personal

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Angestellten.

5. Prognosebericht

Die Prognose für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 ist insbesondere geprägt durch die Auswahl und Durchführung von Investitionen in aussichtsreiche Projekte. Hiervon wurde in den Jahren 2019 und 2020 wie folgt insgesamt investiert:

FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG 255.000,- EUR
FRD Projektmanagement GmbH 700.000,- EUR
FRD Wohnkonzept GmbH 200.000,- EUR

Aus diesen Investitionen sind pro Jahr 173.250 Euro an Zinseinnahmen zu erwarten.

Neben den getätigten Investitionen wurden im Jahr 2020 zudem sämtliche Beteiligungen vorangegangener Investitionen aus der BIK Wohnbauten GmbH sowie der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH final zurückgeführt, indem für die jeweils getätigte stille Beteiligung eine Ausgleichsvereinbarung geschlossen wurde. Dies erfolgte durch die Übertragung der Firmen– bzw. Vermögenswerte im Rahmen eine Rechts- bzw. Eigentumsübernahme an die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG. Hier handelte es sich um 5 Tiefgaragenstellplätze, die mit einem Abverkaufswert von insgesamt 150.000,- EUR übernommen wurden sowie anteilige Rechte für einen genehmigten Dachgeschossausbau in der Eldenaerstr. 9/​10 in Berlin-Friedrichshain. Hier ist ein zusätzliches Ertragspotential von ca. 300.000 Euro bei Weiterveräußerung möglich. Durch die getätigten Investitionen sowie durch den Vermögenszuwachs aus den genannten Ausgleichsvereinbarungen ist die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG in der Lage Darlehen auch zukünftig zurückzuführen.

Anzumerken ist, dass die Rückführung der Darlehen nicht einheitlich zu einem Zeitpunkt erfolgt. Die Vermögensanlagen als partiarische Darlehen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Eine erstmalige Kündigung der jeweiligen partiarischen Darlehen ist nach 54 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Rückführung verteilt sich so auf einen längeren Zeitraum und kann entsprechend vorbereitet und erwirtschaftet werden.

6. Risikobericht

Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligung an FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG, FRD Wohnkonzept GmbH und FRD Projektmanagement GmbH am zukünftigen Erfolg der von diesen durchgeführten Immobilienprojektentwicklungen und unterliegt somit grundsätzlich den aus diesen Anlagen typischerweise entstehenden Projektentwicklungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zahlungsstromänderungsrisiken.

7. Chancenbericht

Die Gesellschaft hat ein Vermögensanlagekonzept in Form von Nachrangdarlehen erstellt und diese zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen. Hieraus hat sie sich Chancen erwartet, die jedoch auch durch Risiken beeinträchtigt werden konnten. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft sollte den Kapitalanlegern die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Investition als nachrangige Darlehensgeber mittelbar an Immobilienprojektentwicklungen für die BIK Unternehmensgruppe in Berlin, Leipzig und Hamburg und deren Umland zu partizipieren.

Wegen des mäßigen Platzierungserfolgs konnten bisher die Investitionen in diese Unternehmen der BIK Unternehmensgruppe nicht in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies prognostiziert und auch prospektiert war.

8. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG:

Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG beträgt bei den variablen Vergütungen EUR 0 und bei den festen Vergütungen rd. EUR 12.875.

Zahl der Begünstigten

1. Haftungsvergütung (BIK Projektbeteiligungen GmbH): EUR 5.950

2. Geschäftsführungsvergütung (BIK Projektbeteiligungen GmbH): EUR 7.236,68

Darüber hinaus wurden im Jahr 2018 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Berlin, 15.07.2020

BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH

diese vertreten durch Geschäftsführung

Sascha Falk, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 2.442.875,00
I. Finanzanlagen 0,00 2.442.875,00
1. Beteiligungen 0,00 2.442.875,00
B. Umlaufvermögen 2.330.755,89 98.436,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 505.000,00 0,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 505.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 505.000,00 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.825.755,89 98.436,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 55.746,81
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 598.707,19 406.674,62
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 598.707,19 406.674,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.929.463,08 3.003.732,43

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Rückstellungen 19.760,00 21.969,78
B. Verbindlichkeiten 2.909.703,08 2.981.762,65
1. sonstige Verbindlichkeiten 2.909.703,08 2.981.762,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.909.703,08 2.981.762,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.929.463,08 3.003.732,43

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
1. Rohergebnis -51.813,60 -261.500,51
2. Abschreibungen 22.910,25 0,00
a) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 22.910,25 0,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 28.659,53 31.751,56
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000,00 28.109,59
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 188.649,19 67.156,29
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 10.225,04
7. Ergebnis nach Steuern -192.032,57 -342.523,81
8. Jahresfehlbetrag 192.032,57 342.523,81

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018

I. Allgemeine Angaben zum Abschluss

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRA 51564 B eingetragen.

Der Abschluss zum 31. Dezember 2018 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gegliedert.

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2018 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital i.H.v. EUR 2.000 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten i.H.v. EUR 598.707,19 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechltichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von EUR 2.906.245,14 als Nachrangdarlehen ausgestaltet sind.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bis zum Vorjahr unter den Finanzanlagen ausgewiesene typisch stille Beteiligungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von EUR 505.000,00 EUR in die sonstigen Vermögensgegenständen umgegliedert, da die Beteiligungen in 2018 nicht mehr als langfristig anzusehen waren.

Im Übrigen wurden die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert zum Vorjahr angewendet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Wertberichtigungen in Höhe von EUR 22.910,25 auf eine unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene stille Beteiligung vorgenommen.

Die Laufzeit der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen stillen Beteiligung beträgt zum 31.12.2018 aufgrund der mit Errichtung in 2016 vereinbarten Laufzeit von 42 Monaten mehr als ein Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag.

Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital per 31. Dezember 2018:

Einlagekonto I
EUR
Ergebniskonto II
EUR
Entnahmekonto III
EUR
Kapitalanteile der Kommanditisten
Stand 01.01.2018 2.000,00 -408.674,62 0,00 -406.674,62
Entnahmen 0,00 0,00
Einlagen 0,00 0,00
Fehlbetrag -192.032,57 -192.032,57
Stand 31.12.2018 2.000,00 -600.707,19 0,00 -598.707,19

Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).

Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2018:

Bilanzposten Gesamtbetrag 31.12.2018
EUR
Kleiner 1 Jahr
EUR
Größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre
EUR
Größer 5 Jahre
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.403,08 3.403,08 0,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 2.906.300,00 54,86 2.906.245,14 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 2.906.245,14 ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt. Die geplante Laufzeit der Partiarischen Darlehen liegt bei 50 Monaten.

Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten.

IV. Sonstige Angaben

Die typisch stille Beteiligung an der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH wurde im Geschäftsjahr 2018 vollständig zurückgeführt.

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Kapitaleinlage zur typisch stillen Beteiligung bei der BIK Wohnbauten Berlin GmbH beträgt zum 31.12.2018 nominal EUR 527.910,25 EUR. Die Beteiligung wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung um EUR 22.910,25 einzelwertberichtigt, da die Rückzahlung in dieser Höhe zweifelhaft ist.

Persönlich haftende Gesellschafter:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00

Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin,

Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist:

Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Berlin, 15. Juli 2020

BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH

diese vertreten durch Geschäftsführung

Sascha Falk, Geschäftsführer

Anlagespiegel

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2018
EUR
kumulierte Abschreibungen 31.12.2018
EUR
Buchwert 31.12.2018
EUR
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Beteiligungen 2.442.875,00 390.000,00 2.832.875,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 2.442.875,00 390.000,00 2.832.875,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 2.442.875,00 390.000,00 2.832.875,00 0,00 0,00 0,00

sonstige Berichtsbestandteile

Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

gez. 15. Juli 2020

BIK Projekt Beteiligungen GmbH

Sascha Falk, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2020 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31.122018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zunkünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen des Lageberichts erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 4. Dezember 2020

ASNB Revisions & Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gerrit Pülm, Wirtschaftsprüfer

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