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Anlegerschutz

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay
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Dazu führt die Gesellschaft in der Bilanz dann selber aus:

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 1.144.984,88 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von 2.257.000,00 EUR als Nachrangdarlehen gem. § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung ausgestaltet sind

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31.12.2021

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG Bet. an Kap. u. Pers.gesellschaften, Berlin

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1.239.500,00 1.482.000,00
Summe Anlagevermögen 1.239.500,00 1.482.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 40.315,18 40.315,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 1.161,41 1.568,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.887,22 4.967,46
Summe Umlaufvermögen 63.363,81 46.851,34
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 1.144.984,88 1.076.034,75
2.447.848,69 2.604.886,09

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Bilanzgewinn 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 12.792,50 14.225,26
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 313,70 5.477,72
2. Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern 32.118,86 24.962,77
3. sonstige Verbindlichkeiten 2.402.623,63 2.560.220,34
2.435.056,19 2.590.660,83
2.447.848,69 2.604.886,09

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG Bet. an Kap. u. Pers.gesellschaften, Berlin

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 852,60 426,30
2. Gesamtleistung 852,60 426,30
3. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 2.632,00
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,00 0,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 204,00 0,00
204,00 0,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten 4.569,60 4.569,60
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1.067,50 2.644,67
c) verschiedene betriebliche Kosten 26.102,88 22.493,66
d) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 589,41 0,00
32.329,39 29.707,93
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 138.178,01 54.986,30
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 134.847,76 181.683,27
8. Ergebnis nach Steuern 28.350,54- 153.346,60-
9. sonstige Steuern 4.155,14 3.126,56-
10. Jahresfehlbetrag 32.505,68 150.220,04
11. Belastung auf Kapitalkonten 32.505,68 150.220,04
12. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anlagenspiegel zum 31.12.2021

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG Bet. an Kap. u. Pers.gesellschaften, Berlin

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2021 Zugänge Abgänge- Umbuchungen
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1.482.000,00 242.500,00-
Summe Finanzanlagen 1.482.000,00 242.500,00-
1.482.000,00 242.500,00-
kumulierte Abschreibungen 31.12.2021 Abschreibungen Zuschreibungen-vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Buchwert 31.12.2021 Buchwert 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 1.239.500,00 1.482.000,00
Summe Finanzanlagen 0,00 1.239.500,00 1.482.000,00
0,00 1.239.500,00 1.482.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021

I. Allgemeine Angaben zum Abschluss

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRA 53171 B eingetragen.

Der Abschluss zum 31. Dezember 2021 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gegliedert.

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 1.144.984,88 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von 2.257.000,00 EUR als Nachrangdarlehen gem. § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung ausgestaltet sind. Ferner ist die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung in der Lage, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen, sodass auch keine Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt oder droht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Es wurden keine Wertberichtigungen im Berichtsjahr vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Eigenkapital per 31. Dezember 2021:

Einlagekonto I Ergebniskonto II Entnahmekonto III Kapitalanteile der Kommanditisten
EUR EUR EUR EUR
Stand 01.01.2021 1.000,00 -1.062.532,11 -14.502,64 -1.076.034,75
Entnahmen -36.444,45 -36.444,45
Einlagen 0,00
Fehlbetrag -32.505,68 -32.505,68
Stand 31.12.2021 1.000,00 -1.095.037,79 -50.947,09 -1.144.984,88

Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).

Der Betrag der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 12.792,50 (Vorjahr: EUR 14.225,26).

Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2021:

Bilanzposten Gesamtbetrag 31.12.2021 Kleiner 1 Jahr Größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre Größer 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
(Vorjahr EUR) (Vorjahr EUR) (Vorjahr EUR) (Vorjahr EUR)
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 313,70 313,70 0,00 0,00
(5.477,72) (5.477,72)
2. Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern 32.118,86 32.118,86 0,00 0,00
(24.962,77) (24.962,77)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.402.623,63 172.623,63 2.230.000,00 0,00
(2.560.220,34) (258.220,34) (2.302.00,00)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 2.257.000,00 (Vorjahr: EUR 2.542.000,00) ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt. Die geplante Laufzeit der Partiarischen Darlehen liegt bei 50 Monaten.

Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat sich bis zum Bilanzstichtag 31.12.2021 als typisch stille Gesellschafterin an der FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 655.000,00 (Vorjahr: EUR 753.000,00), an der FRD Wohnkonzept GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 218.500,00 (Vorjahr: EUR 258.000,00), an der FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 276.000,00 (Vorjahr: EUR 294.000,00), an der FRD Projektmanagement GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 67.000,00) sowie an der FRD Wohnwerte GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 90.000,00 (Vorjahr: EUR 110.000,00) beteiligt.

Persönlich haftende Gesellschafterin:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00

Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 anschließend die Komplementärin BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin.

Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin, vertreten. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Berlin, 21.03.2022

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG

BIK Projekt Beteiligungen GmbH

diese vertreten durch

Sascha Falk, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG; Berlin (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 12.01.2017 auf unbestimmte Zeit gegründet.

Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie der Kommanditist, Herr Sascha Falk.

Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten.

Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.

Die wichtigste Tätigkeit der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG ist die Finanzierung von Immobilienprojekten. Zu diesem Zweck schließt die Gesellschaft mit den jeweiligen Immobilien-Projektgesellschaften einen entsprechenden Finanzierungsvertrag ab.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2021 begann so wie das Vorjahr beendet wurde: mit dem Lockdown über Deutschland. Bis Mai 2021 herrschte in Deutschland der Pandemie-Lockdown und zahlreiche Wirtschaftsbereiche wie Industrie, Gastronomie, Einzelhandel und Kultur mussten um Ihr Überleben kämpfen. Homeoffice und Zoom-Meetings sowie das distanzierte Grüßen mit der Faust und die Maske als ständiger Begleiter haben sich in den Alltag fester Bestandteil integriert. Ein Lichtblick war die zunehmende Impfquote der COVID-19 Impfstoffe. Ein wichtiger Wegbereiter für eine neue Normalität mit der Rückkehr zur Freiheit.

Der Berliner Immobilienmarkt im Jahr 2021 konnte sich ab dem 2. Quartal 2021 wieder deutlich positiver entwickeln. Zum einen lag dies an der Rückkehr der Berlin-Besucher und der wiederkehrenden Möglichkeit zu reisen. Ein weiter Effekt war im Jahr 2021 der Wegfall des Berliner Mietendeckels. Hierbei hatte der Berliner Senat im Jahr 2019 rechtswidrig ein Gesetz erlassen mit der Folge das alle Mieten für 5 Jahre eingefroren wurden auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Wohlwissend um das Rechtsrisiko wurde diese politische Karte der sozialdemokratischen Regierung gewählt, um Berliner Wählern ein konstruktives Handeln bei den anhaltenden steigenden Mieten am Berliner Wohnungsmarkt zu suggerieren. Gleichwohl wurde aber in den vergangenen Jahren durch die öffentliche Hand in Berlin kaum neue Wohnungen geschaffen. Mit dem Gerichtsbeschluss des höchsten deutschen Gerichtshofes, dem BGH, wurde der Mietendeckel im April 2021 nachträglich für nichtig erklärt.

Ein erwarteter Paukenschlag für viele Berliner Mieter mit entsprechenden Folgen. Mit dem Wegfall des Mietendeckels ist auch die Attraktivität des Berliner Immobilienmarktes wieder deutlich belebt worden. Im zweiten Halbjahr sind die Preise für Wohneigentum und Mietshäuser innerhalb weniger Woche rasant gestiegen.

Die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen und Mietshäuser sind in Berlin im Jahr 2021 zum Vorjahr überproportional gestiegen.

Durch die Einführung des bundesweiten Baulandmobilisierungsgesetzes und dem Verbot Wohnhäuser für die nächsten 5 Jahre in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin in Eigentumswohnungen umzuwandeln, wurde die Preisspirale noch weiter beschleunigt.

Das knappe Gut Eigentumswohnung in Berlin wurde somit noch weiter verknappt.

In der Folge zieht es nun immer mehr Berliner zum Mieten oder Kaufen in das Berliner Umland. Problematisch ist hierbei, dass die Brandenburger Gemeinden mit dem Bevölkerungszuwachs neuen Herausforderungen lösen müssen hinsichtlich der notwendigen Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, öffentliche Parkplätze oder der medizinischen Grundversorgung.

Mit dieser Ausgangssituation sehen wir für die Metropolregion Berlin für die nächsten Jahre weiter enormes Potential.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage

Die Gesellschaft hat unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen (Vermögensanlage) an Kapitalanleger in Deutschland vergeben.

Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Gesellschaft) und endet durch Kündigung. Erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 54 Monaten. Eine Kündigung kann sowohl durch den Anleger als auch die Gesellschaft erfolgen. Bei Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist seitens des Anlegers und seitens der Emittentin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anleger die Vermögensanlage zum Ablauf weiterer zwölf Monate kündigen. Der Anleger erhält für seine Vermögensanlage eine gewinnabhängige Verzinsung von 6,75% p.a. (§4 der Bedingungen der Partiarischen Nachrangdarlehen der Gesellschaft).

Die Gesellschaft investiert das eingeworbene Nachrangkapital nach Abzug der emissionsbedingten Kosten ihrerseits im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Vermögensanlage noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte. Grundlage und Voraussetzung für Investitionsentscheidungen sind feste Investitionskriterien, die ein Projekt zu erfüllen hat (Seite 33ff. des Emissionsprospekts der Vermögensanlage der Gesellschaft, Investitionskriterien Immobilienprojekte).

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1 Vermögenslage

Bis zum 31. Dezember 2021 wurde durch Kapitalanleger insgesamt Nachrangkapital an die Gesellschaft in Höhe von EUR 2.257.000,00 (Vj. EUR 2.542.000,00) gezeichnet und eingezahlt. Die Gesellschaft hat ihrerseits im Rahmen von typisch stillen Beteiligungen zum 31.12.2021 Kapitaleinlagen an folgende Gesellschaften geleistet:

• FRD Wohnwerte GmbH 90.000,- EUR (Vj. 110.000,- EUR)
• FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG 655.000, – EUR (Vj. 753.000,- EUR)
• FRD Wohnkonzept GmbH 218.500,- EUR (Vj. 258.000,- EUR)
• FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG 276.000, – EUR (Vj. 294.000,- EUR)
• FRD Projektmanagement GmbH 0,- EUR (Vj. 67.000,-EUR)

2.3.2 Finanzlage

Die Liquiditätssituation des Unternehmens war im Jahr 2021 zufriedenstellend. Die Gesellschaft war während des Geschäftsjahres jederzeit in der Lage, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Aus den getätigten Investitionen in die Projektgesellschaften FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG, FRD Wohnkonzept GmbH, FRD Geschwister-Scholl-Str.40 GmbH & Co. KG sowie FRD Wohnwerte GmbH erwartet die Gesellschaft im Jahr 2022 noch Zinseinnahmen in Höhe von 136.609,58 Euro (Vj. 138.178,01 Euro). Die genannten Projektgesellschaften konnten in den vergangenen 12 Monaten erfolgreich zahlreiche Wohnungen verkaufen und haben die Zinszahlungen bereits für das 1. Halbjahr 2022 bestätigt. Die FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG hat seine Eigentumswohnungen zu 90% verkauft und wird in 2022 seine Einlage sowie Zinsen erwartungsgemäß auszahlen.

2.3.3 Ertragslage

Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Investitionstätigkeit geprägt.

Der Fehlbetrag in Höhe von rd. EUR 32.505,68 (Vj. EUR 150.220,04) resultiert insbesondere aus den Kosten für Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR rd. 134.847 (Vj. EUR rd. 181.683), Raumkosten in Höhe von EUR rd. 4.569 (Vj. EUR rd. 4.569) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR rd. 26.102(Vj. EUR rd. 22.493).

Die Gesamtlage der Gesellschaft und der Geschäftsverlauf wird den Erwartungen der Geschäftsleitung und der Prognose aus dem Lagebericht des Vorjahres entsprochen.

Die Geschäftsleitung beurteilt den Geschäftsverlauf und die Lage insgesamt zufriedenstellend.

3. Prognosebericht

Die Prognose für die Geschäftsjahre 2022/​23 sind insbesondere geprägt durch die Auswahl und Durchführung von Investitionen in aussichtsreiche Projekte. Hiervon wurden in den Jahren 2021 und 2022 wie folgt bisher insgesamt investiert:

• FRD Wohnwerte GmbH 90.000, – EUR
• FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG 638.000, – EUR
• FRD Wohnkonzept GmbH 218.500,- EUR
• FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG 276.000, – EUR

Aus diesen Investitionen sind pro Jahr 135.904,89 Euro an Zinseinnahmen zu erwarten. Neben den getätigten Investitionen wurden im Jahr 2021 aus den bestehenden Investitionen der BIK Wohnbauten GmbH sowie der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH sämtliche Beteiligungen final zurückgeführt, indem für die jeweils getätigte stille Beteiligung eine Ausgleichsvereinbarung geschlossen wurde. Dies erfolgte durch die Übertragung der Firmen- bzw. Vermögenswerte im Rahmen einer Rechts- bzw. Eigentumsübernahme an die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG. Hier handelte es sich um 1 Tiefgaragenstellplatz sowie anteilige Rechte für einen Dachgeschossausbau in der Heerstr. 40 und Sensburger Allee 30 in Berlin-Charlottenburg. Geplant ist für das Jahr 2021 ein Ausbau von ca. 450qm bei erfolgreicher Baugenehmigung. Die Antragstellung steht erneut bevor. Es ist insoweit ein zusätzliches Ertragspotential von ca. 800.000 Euro bei Weiterveräußerung möglich.

Für das Jahr 2022 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit in ein weiteres sehr aussichtsreiches Projekt der FRD Berlin Tempelhof GmbH zu investieren und weitere ertragreiche Einnahmen zu generieren. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in Berlin im Stadtbezirk Tempelhof, welches im Rahmen der Projektentwicklung als Aufteilungsobjekt in den Vertrieb geht. Aufgrund der Lage in der Nähe in das West-Berliner Zentrum sowie sehr guten Erreichbarkeit ist hier von einer schnellen Projektabwicklung und somit Erträgen für die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG im Jahr 2022/​23 zu rechnen. Darüber hinaus ist es geplant, in Berlin Mitte von Berlin, ein weiteres Projekt der FRD Berlin Central GmbH zu begleiten. Hier handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, welches ebenfalls als Aufteilungsprojekt in die Vermarktung geht und für 2022 und 2023 weitere lukrative Ertragspotentiale verspricht.

Durch die getätigten Investitionen sowie durch den Vermögenszuwachs aus den genannten Ausgleichsvereinbarungen ist die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG in der Lage, Darlehen auch zukünftig zurückzuführen. Anzumerken ist, dass die Rückführung der Darlehen nicht einheitlich zu einem Zeitpunkt erfolgt. Die Vermögensanlagen als partiarisches Darlehen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Eine erstmalige Kündigung der jeweiligen partiarischen Darlehen ist nach 54 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Rückführung verteilt sich so auf einen längeren Zeitraum und kann entsprechend vorbereitet und erwirtschaftet werden.

4. Risikobericht

Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligungen an der FRD Wohnkonzept GmbH, FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG, FRD Wohnwerte GmbH sowie FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG am zukünftigen Erfolg der von diesen Gesellschaften durchgeführten Immobilienprojektentwicklungen und unterliegt somit grundsätzlich den hieraus typischerweise entstehenden Projektentwicklungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zahlungsstromänderungsrisiken. Die dargelegten Risiken werden nach aktuellem Stand mit einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Bestandsgefährdende Risiken sind der Geschäftsleitung derzeit nicht bekannt.

5. Chancenbericht

Die Gesellschaft hat ein Vermögensanlagekonzept in Form von Nachrangdarlehen erstellt und diese zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen. Hieraus hat sie sich Chancen erwartet, die jedoch auch durch Risiken beeinträchtigt werden konnten. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft sollte den Kapitalanlegern die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Investition als nachrangige Darlehensgeber mittelbar an Immobilienprojektentwicklungen für die BIK Unternehmensgruppe in Berlin, Leipzig und Hamburg und deren Umland zu partizipieren.

Wegen des mäßigen Platzierungserfolgs, konnten bisher die Investitionen in diese Unternehmen der BIK Unternehmensgruppe nicht in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies prognostiziert und auch prospektiert war.

6. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG:

Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG umfasst variable Vergütungen von EUR 6.440,47, und feste Vergütungen von EUR 5.950,00.

Zahl der Begünstigten

a. Haftungsvergütung (BIK Verwaltung GmbH): EUR 5.950,00

b. Geschäftsführungsvergütung (BIK Verwaltung GmbH): EUR 6.440,47

Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Berlin, 21.03.2022

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG

BIK Projektbeteiligungen GmbH

diese vertreten durch

Geschäftsführung

Sascha Falk, Geschäftsführer

Sonstige Berichtsbestandsteile

Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

gez. 21.03.2022

BIK Projekt Beteiligungen GmbH

Sascha Falk, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Gesellschafter der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG:

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht auf gedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben,

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Köln, den 31. Mai 2022

gez. Sebastian Gert Patzwaldt, Wirtschaftsprüfer

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