Ja aus Sicht der Anleger kann man das dann sicherlich so sehen, wenn man sich diese Bilanz anschaut, denn hier steigt der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten mehr als auf das Doppelte des Vorjahreswertes. Kann man da als Anleger zufrieden sein? Sicherlich nicht!
BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
1. Grundlagen des Unternehmens
Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG; Berlin (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 12.01.2017 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 30.01.2018 unter HRA 53171 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.
Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie der Kommanditist, Herr Sascha Falk.
Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro 1.000, – (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um Kommanditanteile der Emittentin. Die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen
GmbH, hat bei Gründung der Gesellschaft insgesamt keine Einlage gezeichnet und eingezahlt.
Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten.
Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Im Jahr 2018 war die europäische Union auch in einem unruhigen Umfeld. Der anhaltenden Brexit-Verhandlungen und der damit verbundene Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union sowie die finanzielle Situation einzelner EU-Mitgliedsländer stellen die Gemeinschaft der Europäischen Union vor viele Herausforderungen. Durch die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Notenbank sowie das große Interesse an Immobilieninvestitionen sind die Marktpreise für Grundstücke und Immobilien in Deutschland insbesondere in den Großstädten auch im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Die Marktpreise werden aber auch durch die hohe Nachfrage nach Wohnraum in Metropolen wie Berlin durch Zuzügler aus dem In- und Ausland unterstützt. Dieser Nachfragedruck nach neuem Wohnraum insbesondere durch den Bau von neuen Wohnungen kann kaum gedeckt werden. Auch die Politik in Städten wie Berlin bremst den Wohnungsneubau aus. Demnach ist von einer anhaltenden Verknappung von Wohnraum auch in den nächsten Jahren auszugehen. Investoren schauen deshalb besonders auf Märkte wie Berlin. Allein Berlin hat mittlerweile über 3,7 Mio. Einwohner und wird auch in den nächsten Jahren weiter wachsen.
Bis der Bedarf an notwendigem Wohnraum durch Neubau gedeckt ist, werden voraussichtlich viele Jahre vergehen, in denen der Bauboom der Hauptstadtregion anhalten wird.
2.2 Geschäftsverlauf und Lage
Die Gesellschaft begibt unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen (Vermögensanlage) an Kapitalanleger in Deutschland.
Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Gesellschaft) und endet durch Kündigung. Erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 54 Monaten. Eine Kündigung kann sowohl durch den Anleger als auch die Gesellschaft erfolgen. Bei Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist seitens des und seitens der Emittentin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anleger die Vermögensanlage zum Ablauf weiterer zwölf Monate kündigen. Der Anleger erhält für seine Vermögensanlage eine gewinnabhängige Verzinsung von 6,75% p.a. (§4 der Bedingungen der Partiarischen Nachrangdarlehen der Gesellschaft).
Die Gesellschaft investiert das eingeworbene Nachrangkapital nach Abzug der emissionsbedingten Kosten ihrerseits im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Vermögensanlage in noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte. Grundlage und Voraussetzung für Investitionsentscheidungen sind feste Investitionskriterien die ein Projekt erfüllen müssen (Seite 33ff. des Emissionsprospekts der Vermögensanlage der Gesellschaft, Investitionskriterien Immobilienprojekte)
2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
2.3.1 Vermögenslage
Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2018 über das einbezahlte Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00 sowie das einbezahlte Nachrangkapital (Fremdkapital) in Höhe von EUR 2.923.000,00. Im Geschäftsjahres 2018 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von EUR 359.258,59.
2.3.2 Finanzlage
Die Liquiditätssituation des Unternehmens war im Jahr 2018 zufriedenstellend. Der Zahlungsverkehr konnte zeitgerecht abgewickelt werden.
Insgesamt beträgt sich der Bestand an liquiden Mitteln im Geschäftsjahr rd. EUR 1.000.094. Die Gesamtsumme der gezahlten Vergütung im Jahr 2018 beträgt EUR 12.019.
2.3.3 Ertragslage
Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Platzierungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit geprägt.
Der Fehlbetrag in Höhe von rd. EUR 359.258 resultiert insbesondere aus den Kosten für Zinsen und ähnliche Aufwendungen (EUR rd. 152.694), Fremdleistungen (EUR rd. 82.520), Wertberichtigung (EUR rd. 89.456) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR rd. 28.017).
3. Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft war im Berichtsjahr 2018 nur die geschäftsführende Komplementärin BIK Projektbeteiligungen GmbH, Berlin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Sascha Falk, geschäftsansässig Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin, berechtigt.
4. Personal
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Angestellten.
5. Prognosebericht
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2019 und 2020 ist insbesondere geprägt durch die Auswahl und Durchführung von Investitionen in aussichtsreiche Projekte. Hiervon wurden in den Jahren 2019 und 2020 wie folgt insgesamt investiert:
FRD Wohnwerte GmbH | 165.000,- EUR |
FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG | 759.000,- EUR |
FRD Projektmanagement GmbH | 300.000,- EUR |
FRD Wohnkonzept GmbH | 200.000,- EUR |
FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG | 300.000,- EUR |
Aus diesen Investitionen sind pro Jahr 173.250 Euro an Zinseinnahmen zu erwarten. Neben den getätigten Investitionen wurden im Jahr 2020 aus den bestehenden Investitionen der BIK Wohnbauten GmbH sowie der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH sämtliche Beteiligungen final zurückgeführt, indem für die jeweils getätigte stille Beteiligung eine Ausgleichsvereinbarung geschlossen wurde. Dies erfolgte durch die Übertragung der Firmen– bzw. Vermögenswerte im Rahmen einer Rechts- bzw. Eigentumsübernahme an die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG. Hier handelte es sich um 1 Tiefgaragenstellplatz sowie anteilige Rechte für einen Dachgeschossausbau in der Heerstr. 40 und Sensburger Allee 30 in Berlin-Charlottenburg. Geplant ist ein Ausbau von ca. 450qm bei erfolgreicher Baugenehmigung. Die Antragsstellung steht erneut bevor. Es ist insoweit ein zusätzliches Ertragspotential von ca. 800.000 Euro bei Weiterveräußerung möglich. Durch die getätigten Investitionen sowie durch den Vermögenszuwachs aus den genannten Ausgleichsvereinbarungen ist die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG in der Lage, Darlehen auch zukünftig zurückzuführen. Anzumerken ist, dass die Rückführung der Darlehen nicht einheitlich zu einem Zeitpunkt erfolgt. Die Vermögensanlagen als partiarisches Darlehen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Eine erstmalige Kündigung der jeweiligen partiarischen Darlehen ist nach 54 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Rückführung verteilt sich so auf einen längeren Zeitraum und kann entsprechend vorbereitet und erwirtschaftet werden.
6. Risikobericht
Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligung an der FRD Wohnkonzept GmbH, FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG, FRD Projektmanagement GmbH, FRD Wohnwerte GmbH sowie FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG am zukünftigen Erfolg der von diesen durchgeführten Immobilienprojektentwicklungen und unterliegt somit grundsätzlich den aus dieser Anlage typischerweise entstehenden Projektentwicklungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zahlungsstromänderungsrisiken.
7. Chancenbericht
Die Gesellschaft hat ein Vermögensanlagekonzept in Form von Nachrangdarlehen erstellt und diese zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen. Hieraus hat sie sich Chancen erwartet, die jedoch auch durch Risiken beeinträchtigt werden konnten. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft sollte den Kapitalanlegern die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Investition als nachrangige Darlehensgeber mittelbar an Immobilienprojektentwicklungen für die BIK Unternehmensgruppe in Berlin, Leipzig und Hamburg und deren Umland zu partizipieren.
Wegen des mäßigen Platzierungserfolgs konnten bisher die Investitionen in diese Unternehmen der BIK Unternehmensgruppe nicht in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies prognostiziert und auch prospektiert war.
8. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG:
Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG beträgt bei den variablen Vergütungen EUR 6.069, und bei den festen Vergütungen rd. EUR 5.950.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2018 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.
Berlin, 11.08.2020
BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG
BIK Projektbeteiligungen GmbH
diese vertreten durch Geschäftsführung
Sascha Falk, Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 0,00 | 1.730.000,00 |
I. Finanzanlagen | 0,00 | 1.730.000,00 |
1. Beteiligungen | 0,00 | 1.730.000,00 |
B. Umlaufvermögen | 2.255.094,20 | 112.158,79 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.255.000,00 | 0,00 |
1. sonstige Vermögensgegenstände | 1.255.000,00 | 0,00 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 1.255.000,00 | 0,00 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.000.094,20 | 112.158,79 |
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 691.949,80 | 332.691,21 |
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 691.949,80 | 332.691,21 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 2.947.044,00 | 2.174.850,00 |
Passiva |
||
31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
A. Rückstellungen | 20.950,00 | 17.850,00 |
B. Verbindlichkeiten | 2.926.094,00 | 2.157.000,00 |
1. sonstige Verbindlichkeiten | 2.926.094,00 | 2.157.000,00 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 2.926.094,00 | 2.157.000,00 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 2.947.044,00 | 2.174.850,00 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2018 – 31.12.2018 EUR |
1.1.2017 – 31.12.2017 EUR |
|
1. Rohergebnis | -82.520,00 | -290.307,22 |
2. Abschreibungen | 89.456,00 | 0,00 |
a) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 89.456,00 | 0,00 |
3. sonstige betriebliche Aufwendungen | 34.588,17 | 36.533,90 |
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 152.694,42 | 6.850,09 |
5. Ergebnis nach Steuern | -359.258,59 | -333.691,21 |
6. Jahresfehlbetrag | 359.258,59 | 333.691,21 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018
I. Allgemeine Angaben zum Abschluss
Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRA 53171 B eingetragen.
Der Abschluss zum 31. Dezember 2018 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gegliedert.
Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2018 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital i.H.v. EUR 1.000,00 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten i.H.v. EUR 691.949,80 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von 2.923.000,00 EUR als Nachrangdarlehen ausgestaltet sind. Nach Einschätzung der Geschäftsführung ist die Fortführung des Unternehmens nach den gegebenen Umständen überwiegend wahrscheinlich, sodass bei der Bewertung die Going-Concern-Prämisse zugrunde gelegt wurde.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bis zum Vorjahr unter den Finanzanlagen ausgewiesene typisch stille Beteiligungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von EUR 1.255.000,00 EUR in die sonstigen Vermögensgegenständen umgegliedert, da die Beteiligungen in 2018 nicht mehr als langfristig anzusehen waren.
Im Übrigen wurden die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Wertberichtigungen in Höhe von EUR 89.456,00 auf eine unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene typisch stille Beteiligung vorgenommen.
Die Laufzeit der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen stillen Beteiligung beträgt zum 31.12.2018 aufgrund der mit Errichtung in 2016 vereinbarten Laufzeit von 42 Monaten mehr als ein Jahr.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag.
Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital per 31. Dezember 2018:
Einlagekonto I EUR |
Ergebniskonto II EUR |
Entnahmekonto III EUR |
Kapitalanteile der Kommanditisten EUR |
|
Stand 01.01.2018 | 1.000,00 | -333.691,21 | 0,00 | -332.691,21 |
Entnahmen | 0,00 | 0,00 | ||
Einlagen | 0,00 | 0,00 | ||
Fehlbetrag | -359.258,59 | -359.258,59 | ||
Stand 31.12.2018 | 1.000,00 | -692.949,80 | 0,00 | -691.949,80 |
Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).
Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2018:
Bilanzposten | Gesamtbetrag 31.12.2018 EUR |
Kleiner 1 Jahr EUR |
Größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre EUR |
Größer 5 Jahre EUR |
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.094,00 | 3.094,00 | 0,00 | 0,00 |
2. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.923.000,00 | 0,00 | 2.923.000,00 | 0,00 |
Summe Verbindlichkeiten | 2.926.094,00 | 3.094,00 | 2.923.000,00 | 0,00 |
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 2.923.000,00 ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt. Die geplante Laufzeit der Partiarischen Darlehen liegt bei 50 Monaten.
Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten.
IV. Sonstige Angaben
Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Kapitaleinlage zur typisch stillen Beteiligung bei der BIK Wohnbauten Berlin GmbH beträgt zum 31.12.2018 nominal EUR 289.456,00 EUR. Die Beteiligung wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung um EUR 89.456,00 einzelwertberichtigt, da die Rückzahlung in dieser Höhe zweifelhaft ist.
Persönlich haftende Gesellschafter:
BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00
Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018:
BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin,
Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist:
Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, 11. August 2020
BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH
diese vertreten durch Geschäftsführung
Sascha Falk, Geschäftsführer
Anlagespiegel
Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2018 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2018 EUR |
kumulierte Abschreibungen 31.12.2018 EUR |
Buchwert 31.12.2018 EUR |
|
Anlagevermögen | ||||||
Finanzanlagen | ||||||
Beteiligungen | 1.730.000,00 | 750.000,00 | 2.480.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Finanzanlagen | 1.730.000,00 | 750.000,00 | 2.480.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Anlagevermögen | 1.730.000,00 | 750.000,00 | 2.480.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
sonstige Berichtsbestandteile
Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
gez. 11. August 2020
BIK Projekt Beteiligungen GmbH
Sascha Falk, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2020 festgestellt.
B ESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zunkünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen des Lageberichts erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
• |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 4. Dezember 2020
ASNB Revisions & Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gerrit Pülm, Wirtschaftsprüfer
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