1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Kaiserslautern
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Konzernbilanz zum 30. Juni 2021
AKTIVA
30.06.2021 | 30.06.2021 | 30.06.2020 | |
EUR | EUR | TEUR | |
A. Anlagevermögen | |||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Markennutzungsrecht | 4.600.000,00 | 5.000 | |
2. Entgeltliche erworbene Software | 142.554,27 | 207 | |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 4.243.689,98 | 4.897 | |
4. Spielerwerte | 269.731,00 | 85 | |
9.255.975,25 | 10.189 | ||
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 1.579.077,29 | 2.902 | |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.269.008,27 | 1.511 | |
2.848.085,56 | 4.413 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Vorräte | |||
1. Fertige Erzeugnisse und Waren | 397.371,43 | 218 | |
397.371,43 | 218 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 323.539,11 | 1.032 | |
2. Forderungen aus Transfer | 425.929,00 | 758 | |
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.480.608,77 | 877 | |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 360.521,84 | 1.780 | |
3.590.598,72 | 4.447 | ||
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.264.665,74 | 3.541 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 134.622,83 | 49 | |
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 4.043 | |
18.491.319,53 | 26.900 |
PASSIVA
30.06.2021 | 30.06.2021 | 30.06.2020 | |
EUR | EUR | TEUR | |
A. Eigenkapital | |||
I. Grundkapital | 3.452.883,00 | 2.524 | |
II. Kapitalrücklagen | 17.678.991,03 | 10.274 | |
III. Verlustvortrag | -16.841.646,63 | -9.061 | |
IV. Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 11.325.929,46 | -7.780 | |
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 4.043 | |
15.616.156,86 | 0 | ||
B. Rückstellungen | |||
1. Sonstige Rückstellungen | 775.489,79 | 2.104 | |
775.489,79 | 2.104 | ||
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Anleihen-davon konvertibel | 0,00 | 503 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.383.653,55 | 3.315 | |
3. Verbindlichkeiten aus Transfer | 66.650,00 | 1.053 | |
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 23.181,23 | 2.441 | |
5. Sonstige Verbindlichkeiten | 625.377,24 | 16.869 | |
davon aus Steuern (Vj. TEUR 278) | 278.306,38 | 278 | |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (Vj. TEUR 433) | 42.150,93 | 433 | |
2.098.862,02 | 24.181 | ||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 810,86 | 615 | |
18.491.319,53 | 26.900 |
Konzern-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021
01.07.2020-30.06.2021 | 01.07.2019-30.06.2020 | |
EUR | EUR | |
1. Umsatzerlöse | ||
1.1. Spielbetrieb | ||
1.1.1. Meisterschaftsspiele | 233.736,38 | 2.780.980,27 |
1.1.2. Pokalspiele | 0,00 | 1.439.305,11 |
1.1.3. Sonstige | 0,00 | 3.903,46 |
233.736,38 | 4.224.188,84 | |
1.2. Werbung | ||
1.2.1. Haupt bzw. Trikotsponsor | 831.352,09 | 331.578,94 |
1.2.2. Stadiongeborene Rechte | 527.836,63 | 1.216.376,64 |
1.2.3. Klubgeborene Rechte | 1.239.585,37 | 1.617.662,37 |
1.2.4. Sonstige | 262.528,77 | 418.252,41 |
2.861.302,86 | 3.583.870,36 | |
1.3. Fernseh und Hörfunkverwertung | ||
1.3.1. Meisterschaft | 886.426,59 | 797.783,86 |
1.3.2. Pokal | 137.436,00 | 1.228.500,00 |
1.3.3. Sonstige | 27.950,21 | 0,00 |
1.051.812,80 | 2.026.283,86 | |
1.4. Transfer und Ausbildungsentschädigung | 2.020.304,03 | 2.651.177,76 |
1.5. Handel | ||
1.5.1. Warenwirtschaft/Merchandising | 1.354.905,85 | 1.563.203,41 |
1.5.2. Überlassung von Nutzungsrechten | 6.821,83 | 19.015,75 |
1.5.3. Public Catering | 17.289,46 | 1.107.010,94 |
1.5.4. Sonstige | 38.715,48 | 596.927,81 |
1.417.732,62 | 3.286.157,91 | |
1.6. Sonstige | ||
1.6.1. Signing Fees | 934.504,00 | 496.447,36 |
1.6.2. Andere Fußballmannschaften | 1.169,21 | 34.815,41 |
1.6.3. Vermietung & Verpachtung | 150.237,85 | 261.120,55 |
1.6.4. Sonstige | 717.277,99 | 1.462.168,23 |
1.803.189,05 | 2.254.551,55 | |
Summe Umsatzerlöse | 9.388.077,74 | 18.026.230,28 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | ||
4.1. Zuwendungen Dritter | ||
4.1.1. Öffentliche Zuschüsse | 6.350,00 | 0,00 |
4.2. Sonstige | 25.701.643,76 | 842.012,61 |
25.707.993,76 | 842.012,61 | |
5. Materialaufwand | ||
5.1. Fan und Merchandisingartikel | 846.985,75 | 826.093,35 |
5.2. Sonstiger Materialaufwand | 14.348,72 | 553.973,58 |
861.334,47 | 1.380.066,93 | |
6. Personalaufwand | ||
6.1. Personalaufwand Spielbetrieb | ||
6.1.1. Löhne und Gehälter | ||
6.1.1.1. Grundgehälter | 4.515.039,25 | 4.096.526,18 |
6.1.1.2. Prämien Meisterschaft (Punkt, Einsatz) | 229.605,00 | 230.525,00 |
6.1.1.3. Prämien Sonstige (Aufstieg etc.) | 155.465,00 | 431.650,00 |
6.1.1.4. Sonstige (Handgeld, Abfindungen etc.) | 495.275,00 | 101.000,00 |
6.1.2. Soziale Abgaben | ||
6.1.2.1. Gesetzlicher sozialer Aufwand | 539.376,32 | 522.403,81 |
6.1.2.2. Aufwand für VBG | 0,00 | 1.195.089,61 |
5.934.760,57 | 6.577.194,60 | |
6.2. Personalaufwand für Handel und Verwaltung | ||
6.2.1. Löhne und Gehälter | 1.516.331,29 | 1.794.773,28 |
6.2.2. Soziale Abgaben | 345.100,84 | 462.678,93 |
1.861.432,13 | 2.257.452,21 | |
6.3. Personalaufwand für andere Fußballmannschaften | ||
6.3.1. Löhne und Gehälter | 1.409.876,47 | 1.333.773,83 |
6.3.2. Soziale Abgaben | 265.003,11 | 296.481,68 |
1.674.879,58 | 1.630.255,51 | |
Summe Personalaufwand | 9.471.072,28 | 10.464.902,32 |
7. Abschreibungen | ||
7.1. Spielerwerte | 139.477,00 | 1.318.260,82 |
7.2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände | 1.117.542,24 | 1.126.796,75 |
7.3. Sachanlagen | 1.584.770,02 | 428.550,62 |
7.4. Finanzanlagen | ||
2.841.789,26 | 2.873.608,19 | |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
8.1. Spielbetrieb | ||
8.1.1. Stadionbenutzung | 2.087.950,14 | 2.341.819,65 |
8.1.2. Kassen, Ordnungs und Sanitätsdienst | 45.018,73 | 663.445,93 |
8.1.3. Schiedsrichteraufwand | 74.411,17 | 81.490,62 |
8.1.4. Bewirtung und sonstiger Aufwand für Repräsentation | 70.334,36 | 100.213,39 |
8.1.5. Entschädigung Spielgegner | 0,00 | 495.135,59 |
8.1.6. Verbandsabgaben | 64.226,47 | 365.710,67 |
8.1.7. Reisekosten/Trainingslager/Hotel | 181.469,39 | 291.453,20 |
8.1.8. Gesundheitliche Betreuung | 258.384,20 | 67.989,06 |
8.1.9. Kleidung und Sportausrüstung | 270.514,06 | 242.099,09 |
8.1.10. Sonstige | 155.139,62 | 289.225,01 |
3.207.448,14 | 4.938.582,21 | |
8.2. Werbung | 935.582,25 | 1.418.728,56 |
8.3. Transfer | ||
8.3.1. Transfer und Ausbildungsentschädigung | 58.000,00 | 20.000,00 |
8.3.2. Spielervermittler | 383.736,55 | 257.368,50 |
8.3.3. Sonstiger Aufwand | 93.561,27 | 457.666,72 |
8.4. Handel | 191.467,67 | 174.164,24 |
8.5. Verwaltung | 2.554.011,52 | 1.729.984,44 |
8.6. Andere Fußballmannschaften | 644.656,65 | 774.259,71 |
8.7. Sonstige | 2.262.253,59 | 1.516.869,12 |
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.330.717,64 | 11.287.623,50 |
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, | 5.333,31 | 0,00 |
davon aus verbundenen Unternehmen | ||
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 117.552,58 | 810.171,48 |
11. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 527,50 | -301.496,11 |
12. Ergebnis nach Steuern | 11.478.411,08 | -7.646.633,43 |
18. Sonstige Steuern | 152.481,61 | 133.298,42 |
19. Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag | 11.325.929,47 | -7.779.931,85 |
Konzern-Kapitalflussrechnung zum 30. Juni 2021
30.06.2021 | 30.06.2020 | |
TEUR | TEUR | |
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
Periodenergebnis | 11.326 | -7.780 |
Abschreibungen (+)/ Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens | 2.703 | 1.555 |
Abschreibungen (+)/ Zuschreibungen (-) auf Spielerwerte | 139 | 1.318 |
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen | -1.328 | -405 |
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) | 0 | -282 |
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | 591 | 772 |
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -2.038 | 2.509 |
Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen | 0 | -1.749 |
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) | 118 | 810 |
Aufwendungen (+)/ Erträge (-) von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung | -22.452 | 0 |
Ertragssteueraufwand (+)/-ertrag (-) | 0 | -301 |
Einzahlungen (+) im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung | 1.794 | 0 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -9.147 | -3.553 |
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
Einzahlungen aus Abgängen von Spielerwerten | 71 | 1.500 |
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | 0 | -6 |
Auszahlungen (-) für Investitionen in Spielerwerte | -395 | -1.052 |
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -21 | -43 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -345 | 400 |
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
Einzahlungen (+) aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern | 8.334 | 0 |
(Finanz-)Krediten | 0 | 2.600 |
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten | 0 | -4.761 |
Gezahlte (-) Zinsen | -118 | -490 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 8.216 | -2.651 |
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) | -1.276 | -5.805 |
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | ||
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | ||
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 3.541 | 9.346 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 2.265 | 3.541 |
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
Liquide Mittel | 2.265 | 3.541 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 2.265 | 3.541 |
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2020/2021
Beträge in €
Eigenkapital KGaA | ||||
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Bilanzgewinn | Summe | |
1.07.2019 | 2.524.400,00 | 10.274.160,08 | -9.061.714,78 | 3.736.845,30 |
Kapitalerhöhung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Konzernjahresfehlbetrag 2019/2020 | 0,00 | 0,00 | -7.779.931,85 | -7.779.931,85 |
30.06.2020 | 2.524.400,00 | 10.274.160,08 | -16.841.646,63 | -4.043.086,55 |
1.07.2020 | 2.524.400,00 | 10.274.160,08 | -16.841.646,63 | -4.043.086,55 |
Kapitalerhöhung | 928.483,00 | 7.404.830,95 | 0,00 | 8.333.313,95 |
Konzernjahresüberschuss 2020/2021 | 11.325.929,46 | 11.325.929,46 | ||
30.06.2021 | 3.452.883,00 | 17.678.991,03 | -5.515.717,17 | 15.616.156,86 |
Konzernanhang vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Konzernjahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern (nachfolgend kurz „FCK KGaA“ oder „Gesellschaft“), wurde gemäß §§ 290 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben des Deutschen Fußball-Bund e.V., Frankfurt am Main, (nachfolgend kurz „DFB“) aufgestellt.
Persönlich haftende Gesellschafterin der FCK KGaA ist die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern (nachfolgend kurz „FCK Management GmbH).
Die FCK KGaA wird im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB Nr. 32550 geführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Muttergesellschaft ist am 5. Juli 2018 durch Ausgliederung zur Neugründung gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 125, 135 ff. UmwG entstanden. Im Rahmen der Ausgliederung wurden die dem auszugliedernden Betrieb zugehörigen und im Ausgliederungsplan aufgeführten materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, Forderungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, sowie sämtliche Arbeitsverhältnisse und sonstigen vertraglichen und gesetzlichen – auch öffentlich-rechtlichen – Schuldverhältnisse und sonstigen Rechtsverhältnisse aller Art, aus dem 1. FC Kaiserslautern e.V., Kaiserslautern, (nachfolgend kurz „FCK e.V.“) ausgegliedert und als Gesamtheit auf die FCK KGaA gegen Gewährung von Anteilen übertragen. Schuldrechtlich erfolgte die Ausgliederung mit Wirkung zum 1. Januar 2018 („Ausgliederungszeitpunkt“).
Insolvenzverfahren
Am 15. Juni 2020 stellte die Gesellschaft, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin FCK Management GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Soeren Oliver Voigt, beim Amtsgericht Kaiserslautern den Antrag, über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen (Aktenzeichen 1 IN 68/20). Das Amtsgericht Kaiserslautern ordnete mit Beschluss vom 15. Juni 2020 die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.
In Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 1. September 2020 endete das Geschäftsjahr der Gesellschaft am vorhergehenden Tag aufgrund der allgemeinen Regelungen der §§ 238 ff. HGB bzw. §§ 155 ff. InsO; entsprechend war für Zwecke der einzelgesellschaftlichen Rechnungslegung ein Rumpfgeschäftsjahr zu bilden gewesen.
Am 29. Oktober 2020 hat die Gläubigerversammlung den Insolvenzplan vom 22. September 2020 angenommen. Dieser sah eine Planquote von 4 % vor. Dies führte nach Absatz 2.2.3 des Insolvenzplans dazu, dass die Gläubiger der Gesellschaft auf 96 % ihrer Forderungen verzichteten und die Gesellschaft sodann weitestgehend entschuldet war.
Das Verfahren in Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 7. Dezember 2020 gemäß § 258 Abs. 1 InsO wieder aufgehoben. Folglich endete auch auf diesen Tag ein Rumpfgeschäftsjahr für die Gesellschaft (BGH-Beschluss vom 15. Juli 2010 – IX ZB 229/07), so dass ein Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020 für Zwecke der einzelgesellschaftlichen Rechnungslegung aufzustellen war.
Nach Aufhebung des Verfahrens gelten wieder die satzungsgemäß verankerten Vorschriften, so dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft wieder zum 30. Juni endet. Daraus resultiert für einzelgesellschaftliche Rechnungslegungszwecke ein drittes Rumpfgeschäftsjahr für die Zeit vom 8. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021.
Für Zwecke der Konzernrechnungslegung waren in Folge der Insolvenz in Eigenverwaltung keine Rumpfgeschäftsjahre zu bilden; vielmehr umfasst der vorliegende Konzernabschluss den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
In Folge der Aufhebung der Insolvenz in Eigenverwaltung unter dem o.a. Datum firmiert die Gesellschaft fortan nicht mehr mit dem Zusatz „i.I.“; darüber hinaus gelten sodann die allgemeinen Vorschriften zur Rechnungslegung. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den nachfolgenden Abschnitt.
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Der vorliegende Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden.
Die Muttergesellschaft und damit der Konzern ist dem folgenden bestandsgefährdenden Risiko ausgesetzt:
Die Geschäftsführung rechnet für die laufende und die kommende Spielzeit mit deutlichen Fehlbeträgen. Gemäß der aufgestellten Liquiditätsplanung ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für die laufende und die kommende Saison, der durch bestehende vertragliche Vereinbarungen und entsprechende Finanzierungszusagen für jedoch mindestens ein Jahr gedeckt ist. Die Gesellschaft geht weiterhin von einer hohen Unsicherheit aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie aus, die zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen Einschränkungen bzw. Einstellung des Fußballspielbetriebs bzw. der Zulassung von Stadionzuschauer führen kann. Dies könnte insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst zu verzeichnenden Veränderungen des SARS-CoV2-Virus im Kontext sog. Mutationen im Prognosezeitraum für die laufende Saison und für die nachfolgende Saison 2022/2023 zu negativen Budgetabweichungen führen, die eine über die bisherige Planung hinausgehende Zuführung flüssiger Mittel notwendig machen würde.
Bei der Planung der FCK KGaA wurden nachfolgend genannte wesentliche Prämissen berücksichtigt:
• |
Durchschnittlicher Zuschauerschnitt ab November 2021 von 15.500 Zuschauern pro Heimspiel (realisierter Zuschauerschnitt seit Beginn der Saison 13.270 Zuschauer, im Monat im Oktober 2021 im Schnitt 19.322 Zuschauer). |
• |
Aufrechterhaltung der wesentlichen TV-, Rundfunk- und Sponsoring-Verträge auch für die kommende Spielzeit. |
• |
Konstanz der Personalaufwendungen über alle Bereiche im Geschäftsjahr 2021/2022 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020/2021 und Reduktion auf EUR 6,9 Mio. im Geschäftsjahr 2022/2023. |
• |
Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf rund EUR 8,0 Mio. im Geschäftsjahr 2021/2022 und Anstieg auf EUR 10,2 Mio. im Geschäftsjahr 2022/2023, im Wesentlichen in Ermangelung einer zum Zeitpunkt der Planung rechtlich bindenden Einigung mit der Stadionbetreibergesellschaft über die Pachthöhe in der Saison 2022/2023. |
Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die seitens des FCK e.V. geschuldeten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,4 Mio. in diesem Detailplanungszeitraum in Folge einer entsprechenden Stundungsvereinbarung (bis 2025) nicht zurückfließen werden.
Am 11. November 2021 wurde eine Finanzierungsvereinbarung mit einer regionalen Investorengruppe getroffen, die der FCK KGaA auf erste Anforderung einen Finanzierungsrahmen von EUR 3,0 Mio. zur Kompensation etwaiger Risiken der Finanzplanung zubilligt.
Sollten gleichwohl eine oder mehrere der o.a. Prämissen nicht eintreten, würde sich das Bestandsrisiko materialisieren und die Gesellschaft bzw. der Konzern wäre auf die Aufnahme weiterer liquider Mittel – in Form von Eigen- oder Fremdkapital – angewiesen.
Eingeschränkte Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
Wir weisen gemäß §§ 298 i.V.m. 265 Abs. 1 HGB darauf hin, dass die Angaben im vorliegenden Abschluss im Hinblick der insolvenzbedingten außergewöhnlichen Erträge sowie der gewährten Coronahilfen nur eingeschränkt mit denen des Vorjahres zu vergleichen sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Markennutzungsrecht wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.
Der Geschäfts- und Firmenwert wird gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben.
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Unter den Spielerwerten werden die sog. „Ablösesummen“ einschließlich Nebenkosten erfasst; sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrages der jeweiligen Spieler (BFH-Urteil vom 26. August 1992, I R 24/91) bewertet. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Aufgrund des Kündigungsrechts der Spieler gemäß § 113 InsO wurden alle Spielerwerte zum 30. Juni 2020 außerplanmäßig abgeschrieben. Eine Ausnahme davon bildete die realisierbare Ablösesumme für den Transfer eines Spielers, der nach dem Bilanzstichtag verkauft wurde. Bei diesem erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den vertraglich vereinbarten Verkaufserlös. Zuschreibungen waren im vorliegenden Konzernabschluss in Folge der zwischenzeitlichen Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf einzelne Spielerwerte vorzunehmen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer im Wesentlichen linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00, sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für geringwertige Anlagegüter von EUR 150,00 bis EUR 410,00 wird ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital und Kapitalrücklage
Am 21. Oktober 2020 wurde ein Investment-Vertrag mit einer Investorengesellschaft abgeschlossen. Der Investment-Vertrag sieht vor, der Gesellschaft durch Barkapitalerhöhungen in vier Tranchen einen Gesamtbetrag von EUR 11,0 Mio. als Eigenkapital zuzuführen.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde das gezeichnete Kapital durch die Umsetzung der Tranche eins bis drei auf EUR 3.452.883,00 (Vj. EUR 2.524.400,00) erhöht.
Tranche | Datum | Nennwert | Aufgeld | Eintragung Handelsregister |
1 | 09.10.2020 | EUR 445.672 | EUR 3.554.320 | 21.12.2020 |
2 | 11.01.2021 | EUR 297.115 | EUR 2.369.549 | 09.03.2021 |
3 | 10.03.2021 | EUR 185.696 | EUR 1.480.962 | 22.04.2021 |
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen in Höhe von 30,15 % (15 % Körperschaftsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und 14,35 % Gewerbesteuer) bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden in Höhe von EUR 1.386.900,00 (passive latente Steuern auf das Markennutzungsrecht) verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern auf Basis der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Spielerwerte in Höhe von TEUR 750 vorgenommen; hieraus ergaben sich nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Zuschreibungen für die Spieler, die dem Kader noch angehören. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Spielerwerte waren hingegen nicht zu verzeichnen.
In den Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.236 enthalten. Im Zuge der Maßnahmen in Durchführung des Insolvenzverfahrens wurde u.a. ein Bodenwertgutachten eines Sachverständigen eingeholt; dieses geht von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Zusammenhang mit dem „Fröhnerhof“ aus.
Angaben zum Konsolidierungskreis
Die FCK KGaA ist an folgendem Unternehmen mit 100 % beteiligt, das im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen wurde:
TEUR | |
FCK Gastronomie GmbH, Kaiserslautern (nachfolgend kurz „FCK Gastronomie GmbH“) | |
Stammkapital | 51 |
Eigenkapital zum 30.06.2021* | 340 |
Ergebnis vom 1.7.-30.06.2021 | 209 |
* Die FCK Gastronomie GmbH war von der Insolvenz in Eigenverwaltung der Gesellschaft nicht betroffen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Übersicht der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist im folgenden Forderungsspiegel zusammengefasst:
Angaben in TEUR | 30.06.2021 | ||
Fälligkeit | Fälligkeit | ||
bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | größer 5 Jahre | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 324 | 0 | 0 |
Forderungen aus Transfer | 426 | 0 | 0 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3 | 2.478 | 0 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 342 | 18 | 0 |
1.095 | 2.496 | 0 |
Angaben in TEUR | 30.06.2020 | ||
Fälligkeit | Fälligkeit | ||
bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | größer 5 Jahre | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 952 | 0 | 0 |
Forderungen aus Transfer | 690 | 68 | 0 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.276 | 0 | 0 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 415 | 1.349 | 0 |
4.750 | 1.417 | 0 |
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
TEUR | |
Berufsgenossenschaft | 10 |
Spielervermittler und -berater | 166 |
Ausstehende Eingangsrechnungen | 106 |
Abfindungen für Vertragsauflösungen | 105 |
Urlaubsverpflichtung und Überstunden | 101 |
Rechts-, Beratungs- und Jahresabschluss- sowie Prüfungskosten | 76 |
Übrige | 211 |
775 |
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Angaben in TEUR | Restlaufzeit | |||
30.06.2021 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | größer 5 Jahre | |
Anleihen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.384 | 1.384 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Transfer | 67 | 67 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 23 | 23 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 625 | 441 | 184 | 0 |
davon aus Steuern | 278 | 278 | 0 | 0 |
2.099 | 1.915 | 184 | 0 |
Angaben in TEUR | Restlaufzeit | |||
30.06.2020 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | größer 5 Jahre | |
Anleihen | 503 | 503 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.315 | 3.315 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Transfer | 1.053 | 943 | 110 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.441 | 541 | 1.900 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 16.869 | 7.445 | 9.424 | 0 |
davon aus Steuern | 278 | 278 | 0 | 0 |
24.181 | 12.747 | 11.434 | 0 |
Im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestanden Restverbindlichkeiten aus den sog. „Betze-Anleihen“, die grundsätzlich am 1. August 2019 zur Rückzahlung fällig geworden sind (Gesamthöhe TEUR 503). Diese wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans ausgebucht.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalteten darüber hinaus ein Darlehen einer Gesellschaft zur Anlage in Spezialfonds in Höhe von TEUR 8.500. Das Darlehen wurde auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der Gesellschaft geschlossen, welcher grundsätzlich eine Laufzeit bis zum Ende der Saison 2025/2026 besaß. Die aufgelaufenen Zinsen aus dieser Vereinbarung beliefen sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf TEUR 1.194. Die entsprechenden Verbindlichkeiten wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans vollständig ausgebucht.
Ferner hatte der FCK e.V. der FCK KGaA zur Sicherung der Zulassung am Spielbetrieb der 3. Liga für die Saison 2019/2020 ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.900 gewährt, welches eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Zinssatz von 5,5 % innehatte. Auch diese Verbindlichkeiten wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans ausgebucht.
Des Weiteren hatte die FCK KGaA über die Crowdlending-Plattform Kapilendo einen durch die Fans finanzierten Kredit in Höhe von TEUR 1.076 aufgenommen. Das Crowdlending hatte eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Festzinssatz von 5,0 %. Im Zuge der Annahme des Insolvenzplans fand auch hier eine weitestgehende Ausbuchung statt.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen die Pachtaufwendungen aus dem Pacht- und Betreibervertrag mit der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern (nachfolgend kurz „FWS GmbH“), über die Nutzung des Stadions. Der Pacht- und Betreibervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2028. Der ursprünglich mit dem FCK e.V. abgeschlossene Pacht- und Betreibervertrag ist mit o.a. Ausgliederung auf die FCK KGaA übergegangen. Mit 2. Nachtragsvereinbarung vom 12. Dezember 2018 zu dem Ursprungsvertrag vom 15. Juni 2015 wurde festgehalten, dass die FCK KGaA in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingetreten ist und fortan Vertragspartner der FWS GmbH ist.
Im Zuge der Insolvenz der Gesellschaft wurde der Vertrag mit der FWS GmbH im Rahmen einer 3. Nachtragsvereinbarung vom 27. Juli 2020 dahingehend angepasst, dass die Pachtleistungen der Gesellschaft nach Ligazugehörigkeit gestaffelt sind. Für die Spielzeit 2021/2022 hat die Gesellschaft einen Pachtzins von TEUR 625 zu entrichten.
Insgesamt sind die Mindestpachtleistungen von der zukünftigen sportlichen Entwicklung der 1. Herren-Fußballmannschaft der Gesellschaft und der entsprechenden Ligazugehörigkeit sowie ggfs. dem jeweiligen Tabellenplatz in der Abschlusstabelle abhängig; das maximale Risiko aus der Vereinbarung beläuft sich auf EUR 19,8 Mio. Dabei wurde angenommen, dass ab der Saison 2022/23 wieder die Mindestpachtleistung in Höhe von EUR 3,2 Mio. aus der Ursprungsvereinbarung mit der FWS GmbH jährlich bis zum Vertragsende anfällt. Abhängig vom sportlichen Erfolg können darüber hinaus Zusatzpachten anfallen.
Während der Spielzeiten 2007/2008 bis 2010/11 hatte die FWS GmbH mehrere Forderungsverzichte in Bezug auf Pachtzahlungen gegenüber dem FCK e.V. in Höhe von insgesamt TEUR 5.300 erklärt. Im Gegenzug hatte der FCK e.V. durch vertragliche Regelungen in Form sog. Besserungsscheine seine Absicht erklärt, die ursprünglichen Forderungen der FWS GmbH zu begleichen. Durch Vertrag vom 16. Oktober 2012 zwischen der FWS GmbH und dem FCK e.V. wurde vereinbart, dass bereits seitens des FCK e.V. durchgeführte bzw. verbindlich beschlossene Maßnahmen in Höhe von TEUR 3.800 auf die Besserungsscheine angerechnet werden können. Ein Teilbetrag von TEUR 3.300 wurde durch bereits durchgeführte Maßnahmen in Vorjahren seitens der FWS GmbH anerkannt. Eine ausstehende Geldzahlung des Differenzbetrags über TEUR 500 wurde als abgezinste Rückstellung bilanziert und war an den Aufstieg der 1. Herren-Fußballmannschaft in die 1. Fußballbundesliga geknüpft; spätestens fällig wäre die Zahlung mit Beendigung des Pachtvertrages, also am 30. Juni 2028 gewesen. In Folge des Abschlusses des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft erloschen und die Rückstellung wurde entsprechend aufgelöst.
In Folge der o.a. Vereinbarungen verblieben zum Vorjahresstichtag noch TEUR 1.500 an Eventualverbindlichkeiten gegenüber der FWS GmbH aus den Besserungsscheinen bestehen. Zukünftige Investitionen des Vereins in die Infrastruktur des Stadions (z. B.: Ausbau Gastronomie, Logen, Logenturm, Erneuerung Stadionsitze etc.) sollten gemäß Vereinbarung auf den Betrag von TEUR 1.500 angerechnet werden können. Sollten keine Investitionen getätigt werden, bestand die Verpflichtung, nach drei Jahren der Zugehörigkeit zur ersten Bundesliga den Betrag in drei Jahresraten von jeweils TEUR 500 zu zahlen. Spätestens jedoch sollte der Betrag mit Beendigung des Pachtvertrages zu entrichten sein; in Folge des Abschlusses des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist diese Investitionsverpflichtung ebenfalls erloschen.
Daneben bestehen weitere Leasing- und Mietverträge für Geschäftsausstattung und den Fuhrpark des Konzerns in Höhe von TEUR 129.
Im Rahmen des Grundstückkaufvertrages „Fröhnerhof“ hatte sich der FCK e.V. verpflichtet, Investitionen in das dort ansässige Nachwuchsleistungszentrum in Höhe von mindestens TEUR 3.000 vorzunehmen. Bis zum 30. Juni 2020 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 882 durchgeführt wodurch weiterhin eine Investitionsverpflichtung von TEUR 2.118 bestand. Mit Übergang des Grundstückkaufvertrages und damit des „Fröhnerhofs“ im Zuge der Ausgliederung auf die FCK KGaA war auch diese Verpflichtung grundsätzlich auf die Gesellschaft übergegangen; in Folge des Abschlusses des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist auch diese Investitionsverpflichtung erloschen.
Darüber hinaus haften die Gesellschaft selbst und der FCK e.V. gemäß § 133 Abs. 1 UmwG i.V.m. § 135 Abs.1 UmwG für die Verbindlichkeiten des FCK e.V., die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet worden sind, als Gesamtschuldner. Diese gesamtschuldnerische Haftung für Altverbindlichkeiten wurde im Zuge des Insolvenzplans aufgegriffen und es wurden insb. mit den wesentlichen Gläubigern der Gesellschaft bzw. des Vereins entsprechende Vereinbarungen getroffen. Insofern wird das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen als gering eingestuft.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren.
Umsatzerlöse
In den Umsatzerlösen ist eine Signing Fee in Höhe von TEUR 841 enthalten; diese beruht auf einer Vereinbarung mit dem Vermarkter der Gesellschaft, wonach zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestundete Forderungen des Vermarkters bei entsprechender Vertragsfortführung in eine Signing Fee umgewandelt werden. Alle weiteren Umsatzerlöse wurden entweder stichtagsgenau oder im Wege qualifizierter Schätzung auf den Bilanzstichtag abgegrenzt. Darüber hinaus sind in den Umsatzerlösen Transfer- und Ausbildungsentschädigungen in Höhe von TEUR 2.020 enthalten; diese entfallen im Wesentlichen auf die Transfers der Spieler Florian Pick und Christian Kühlwetter zum 1. FC Heidenheim.
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von TEUR 25.702 enthalten. Im Zuge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der damit verbundenen Umsetzung des Insolvenzplans wurden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 20.611 ausgebucht. Mit TEUR 1.841 wurde dem Konzern im Wesentlichen eine finanzielle Hilfe in Form einer Billigkeitsleistung gem. § 53 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. der Richtlinie „Coronahilfen Profisport 2021“ gewährt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
In den Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.236 enthalten. Im Zuge der Maßnahmen in Durchführung des Insolvenzverfahrens wurde u.a. ein Bodenwertgutachten eines Sachverständigen eingeholt; dieses geht von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Zusammenhang mit dem „Fröhnerhof“ aus.
Sonstige Steuern
Die Aufwendungen für sonstige Steuern beinhalten insbesondere Grund- und Kfz-Steuern.
Sonstige Angaben
Personal
Abteilung | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Lizenzspielerbereich | 39 | 45 |
Verwaltung | 32 | 34 |
Andere Abteilungen | 39 | 35 |
davon Regionalligakader | 18 | 16 |
Gastronomie | 13 | 17 |
Summe Mitarbeiter am Bilanzstichtag | 123 | 131 |
Im Konzern wurden in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 im Durchschnitt 132 Mitarbeiter beschäftigt (1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020: 137).
Beirat der FC Kaiserslautern Management (persönlich haftende Gesellschafterin der FCK KGaA)
Dem Beirat gehören bzw. gehörten folgende Mitglieder an:
• |
Dr. Markus Merk Beiratsvorsitzender Unternehmens- und Business-Coach, Weisenheim am Berg |
• |
Rainer Keßler stv. Beiratsvorsitzender Geschäftsführender Gesellschafter, Pirmasens |
• |
Fritz Fuchs (seit 07.10.2020) Privatier, Trier |
• |
Klaus Dienes (seit 09.03.2021) Unternehmer, Homburg |
• |
Giuseppe Nardi (seit 09.04.2021) Unternehmer, Homburg |
• |
Martin Weimer (seit 01.12.2019 bis 31.03.2021) Banker, Frankfurt |
• |
Christian Bettinger (seit 07.10.2020 bis 26.02.2021) Beteiligungsmanager, München |
Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.
Geschäftsführung der FCK Management GmbH
Der Geschäftsführung gehörten im Berichtszeitraum an:
• |
Soeren Oliver Voigt (bis 26.10.2021) Kaufmännischer Geschäftsführer Dortmund |
• |
Thomas Hengen (seit 01.03.2021) Geschäftsführer Sport Kaiserslautern alleinvertretungsberechtigt |
Gesamtbezüge der Geschäftsführer
Die Angabe über die Bezüge der Geschäftsführer wurde unter analogem Hinweis auf § 286 Abs. 4 Satz 2 HGB unterlassen.
Aufsichtsrat der FCK KGaA
Dem Aufsichtsrat gehören bzw. gehörten folgende Mitglieder an:
• |
Prof. Dr. Peter Theiss Aufsichtsratsvorsitzender Unternehmer, Homburg |
• |
Valentin Helou (seit 10.04.2021) stv. Aufsichtsratsvorsitzender Unternehmer, Kleinmachnow |
• |
Dr. Markus Merk (seit 25.11.2020) Unternehmens- und Business-Coach, Weisenheim am Berg |
• |
Axel Kemmler (seit 25.11.2020) Geschäftsführender Gesellschafter, Kaiserslautern |
• |
Wolfgang Erfurt (seit 27.02.2020) Polizeipräsident a.D., Dannenfels |
• |
Martin Weimer (seit 05.08.2020 bis 31.03.2021) Banker, Frankfurt |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.
Geschäftsführung der FCK Gastronomie GmbH
Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft nahmen im Berichtszeitraum wahr:
• |
Soeren Oliver Voigt (bis 26.10.2021) Dortmund |
• |
Thomas Hengen (seit 01.03.2021) Kaiserslautern |
Angaben zum Konsolidierungskreis
Die Gesellschaft erstellt aufgrund verbandsrechtlicher Vorgaben einen handelsrechtlichen Konzernabschluss, in den die 100 %ige Tochtergesellschaft FCK Gastronomie GmbH im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird ausschließlich für Lizenzierungszwecke erstellt und beim lizenzgebenden Verband eingereicht; eine Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt mangels handelsrechtlicher Pflicht zur Konzernrechnungslegung in Folge des Unterschreitens der Größenkriterien des § 293 HGB hingegen nicht. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Die Gesellschaft ist ihrerseits eine sowohl in Mehrheitsbesitz des FCK e.V. stehende als auch aufgrund verbandsrechtlicher Vorgaben von ihr beherrschte Tochtergesellschaft. Infolgedessen stellt die Gesellschaft einen Abhängigkeitsbericht auf.
Prüfungs- und Beratungshonorare
Das für die Tätigkeiten im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns beträgt TEUR 90 für Abschlussprüfungsleistungen.
Pflichtangaben gemäß aktienrechtlicher Bestimmungen
Angaben gem. § 160 AktG
Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum Stichtag auf EUR 3.452.883,00. Es setzt sich zusammen aus 3.452.883 Stückaktien im Nennwert von je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Die kleinste übertragbare Einheit der Aktien ist ein Stück. Die Übertragung unterliegt einem Vorkaufsrecht des FCK e.V. Außerdem besteht laut Satzung ein Zustimmungsvorbehalt (sog. Vinkulierung) der FCK Management GmbH als Komplementärin der Gesellschaft. Danach ist eine Übertragung nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich. Diese darf die Zustimmung bspw. verweigern, wenn weniger als 25 Stückaktien oder mehr als 25.000 Stückaktien übertragen werden sollen oder wenn die Übertragung zu einem Verstoß gegen die Vorgaben des DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Frankfurt am Main, oder des DFB führen würde.
Nach § 6 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Komplementärin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 3. Juni 2023 durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um einen Betrag von bis zu insgesamt EUR 1.225.600,00 zu erhöhen (sog. genehmigtes Kapital). Die Komplementärin entscheidet dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen.
Nach § 12 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin bedarf deren Geschäftsführung zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeder Art, deren Gegenstandswert EUR 300.000,00 übersteigt (einschließlich der Zustimmung zu Kapitalmaßnahmen in der Gesellschaft) darüber hinaus der Zustimmung des Beirats der Komplementärin.
Bezüglich der Verwendung des genehmigten Kapitals verweisen wir auf die Ausführungen in der Nachtragsberichterstattung.
Angaben gem. § 152 AktG
In TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage |
Stand am 30. Juni 2020 | 2.524 | 10.274 |
Ausgabe eigener Anteile | 929 | 7.405 |
Stand am 30. Juni 2021 | 3.453 | 17.679 |
Angaben gem. § 20 Abs. 1 AktG
Zum Abschlussstichtag 30. Juni 2021 hält der FCK e.V. 2.500.000 und die Saar-Pfalz-Invest GmbH, Homburg, 927.198 der auf den Namen lautenden Stückaktien. Sonstige mitteilungspflichtige Beteiligungen bestehen zum vorgenannten Stichtag nicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag schloss sich Daniel Hanslik (Holstein Kiel), Muhammed Kiprit (KFC Uerdingen 05), Maximilian Hippe (Borussia Dortmund II) der FCK KGaA an. Auf Leihbasis wechselten nach dem Bilanzstichtag zudem Felix Götze (FC Augsburg) und Simon Stehele (Hannover 96).
Die 1. Herrenmannschaft der FCK KGaA nach dem Stichtag verlassen haben hingegen Jonas Weyand (TSV Schott Mainz, Leihbasis), Dylan Esmel (Rot-Weiß Koblenz), Tom Fladung (KFC Uerdingen), Tim Rieder (Türkgücü München).
Aus der am 21. Oktober 2020 geschlossenen Investment-Vereinbarung mit einer Investorengesellschaft zur Erbringung eines Gesamtbetrags von EUR 11,0 Mio. in Form von Eigenkapital erfolgte mit Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 29. Juni 2021 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. Juli 2021 eine vierte Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zur Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 3.750.000,00. Daneben war als Aufgeld eine Einzahlung in die Kapitalrücklage von TEUR 2.370 zu leisten. Die Zahlungen zur Erhöhung des Grundkapitals und des vereinbarten Aufgelds von zusammen TEUR 2.667 erfolgten am 2. August 2021, die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister erfolgte am 24. August 2021.
Mit Datum vom 4. Oktober/26. Oktober 2021 wurde ein Term Sheet mit der Pacific Media Group Ltd. und ihren verbundenen Unternehmen Chien Lee, Partners Path Capital und Krishen Sud, dem FCK, und der Saar-Pfalz Invest GmbH, Homburg, unterzeichnet, das die Konditionen vorgesehener Kapitalerhöhungen festlegt. In einer ersten Tranche soll der Gesellschaft ein Betrag von EUR 11,0 Mio. als Eigenkapital zugeführt werden.
Die Ende Juni 2021 beantragten und auf die FCK KGaA entfallenden Coronaüberbrückungshilfen in Höhe von EUR 2,1 Mio. wurden am 25. Oktober 2021 bewilligt und ausbezahlt.
Am 26. Oktober 2021 hat der Beirat der FCK Management GmbH den kaufmännischen Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt mit sofortiger Wirkung abberufen.
Am 11. November 2021 wurde eine Finanzierungsvereinbarung mit der o.a. regionalen Investorengruppe getroffen, die der FCK KGaA auf erste Anforderung einen Finanzierungsrahmen von EUR 3,0 Mio. zur Kompensation etwaiger Risiken der Finanzplanung zubilligt.
Kaiserslautern, den 19. November 2021
Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Thomas Hengen, Geschäftsführer
5.1.3.1. Konzernanlagespiegel
Beträge in EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
Vortrag 01.07.2020 | Zugänge | Abgänge | Stand 30.06.2021 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 6.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 6.000.000,00 |
2. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 566.913,04 | 0,00 | 0,00 | 566.913,04 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.528.754,37 | 0,00 | 0,00 | 6.528.754,37 |
4. Spielerwerte | 85.000,00 | 395.042,00 | 85.000,00 | 395.042,00 |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. | 3.839.741,71 | 0,00 | 0,00 | 3.839.741,71 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.609.174,49 | 20.834,27 | 1.314,25 | 7.628.694,51 |
Summe | 24.629.583,61 | 415.876,27 | 86.314,25 | 24.959.145,63 |
Kumulierte Abschreibungen | |||||
Vortrag 01.07.2020 | Abschreibung des Geschäftsjahres | A.o. Abschreibung des Geschäftsjahres | Abgänge | Stand 30.06.2021 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.000.000,00 | 400.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.400.000,00 |
2. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 359.691,87 | 64.666,90 | 0,00 | 0,00 | 424.358,77 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 1.632.189,05 | 652.875,34 | 0,00 | 0,00 | 2.285.064,39 |
4. Spielerwerte | 0,00 | 139.477,00 | 0,00 | 14.166,00 | 125.311,00 |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. | 938.060,19 | 86.417,90 | 1.236.186,33 | 0,00 | 2.260.664,42 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.097.998,21 | 262.165,79 | 0,00 | 477,76 | 6.359.686,24 |
Summe | 10.027.939,32 | 1.605.602,93 | 1.236.186,33 | 14.643,76 | 12.855.084,82 |
Buchwerte | ||||
Abgänge RBW durch Nachverhandlungen | BP-Feststellungen | 30.06.2020 | 30.06.2021 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0,00 | 5.000.000,00 | 4.600.000,00 |
2. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 0,00 | 207.221,17 | 142.554,27 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 4.896.565,32 | 4.243.689,98 |
4. Spielerwerte | 0,00 | 0,00 | 85.000,00 | 269.731,00 |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. | 0,00 | 0,00 | 2.901.681,52 | 1.579.077,29 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 0,00 | 1.511.176,28 | 1.269.008,27 |
Summe | 0,00 | 0,00 | 14.601.644,29 | 12.104.060,81 |
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021
I. Geschäft und Rahmenbedingungen
Die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern (im Folgenden „FCK KGaA“), entstand am 5. Juli 2018 durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes „Profifußball“ des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V., Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1252, im Folgenden „FCK e.V.“), rechtlich und wirtschaftlich im Sinne des § 127 UmwG.
Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär), die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32505), (im Folgenden „FCK Management GmbH“) leitet die Geschäfte der FCK KGaA.
Gegenstand der Konzernmuttergesellschaft FCK KGaA ist insbesondere die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des FCK e.V., insbesondere der diesem zugehörenden Fußballmannschaften. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Gesellschaft Träger derjenigen Lizenzen, Zulassungen und/oder Berechtigungen sein, die ihre Fußballmannschaften berechtigen, Einrichtungen zur Durchführung nationaler und internationaler Wettbewerbe zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die umfassende Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechteverwertungskonzepten sowie die Erstellung und Umsetzung von Merchandisingkonzepten. Die Durchführung dieser Konzepte umfasst auch den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Sport- und Bekleidungsartikeln, sowie den Verkauf von Merchandisingprodukten. Hierzu gehören auch der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Weiterer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland.
Für den Bereich Fußball, insbesondere für den Lizenzspielbetrieb bzw. den Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft, gelten die Satzung, das Ligastatut und die übrigen Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Frankfurt am Main (im Folgenden „DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden „DFL GmbH“) und des Deutscher Fußball-Bund e.V., Frankfurt am Main (im Folgenden „DFB“) sowie seiner Landes- und Regionalverbände (oder ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger) und anderer nationaler und internationaler Einrichtungen.
Die Gesamtansicht des Konzerns schließt die Tochtergesellschaft FCK Gastronomie GmbH, Kaiserslautern, (im Folgenden „FCK Gastronomie GmbH“) mit ein. Sie gehört zu 100 % der FCK KGaA und ist als Cateringpartner an Spieltagen für den Veranstaltungs- und Cateringservice in den Hospitality-Bereichen verantwortlich. Die FCK Gastronomie GmbH betreibt im Stadion fünf Kioske selbst und koordiniert darüber hinaus den Kioskbetrieb der übrigen verpachteten Kioske im Stadion an Spieltagen und bei anderen Veranstaltungen. Des Weiteren führt die FCK Gastronomie GmbH Veranstaltungen wie Seminare, Firmentagungen, Messen, private Feiern und Hochzeiten sowie sonstige Events durch.
Im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 (Konzern-Geschäftsjahr) nimmt die 1. Herren-Mannschaft der FCK KGaA am Spielbetrieb der 3. Liga teil.
Insolvenzverfahren
Am 15. Juni 2020 stellte die Konzernmuttergesellschaft FCK KGaA, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin FCK Management GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Soeren Oliver Voigt, beim Amtsgericht Kaiserslautern den Antrag, über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen (Aktenzeichen 1 IN 68/20). Das Amtsgericht Kaiserslautern ordnete mit Beschluss vom 15. Juni 2020 die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.
Am 29. Oktober 2020 nahm die Gläubigerversammlung den Insolvenzplan vom 22. September 2020 an. Dieser sah eine Planquote von 4 % vor. Dies führte nach Absatz 2.2.3 des Insolvenzplans dazu, dass die Gläubiger der Gesellschaft auf 96 % ihrer Forderungen verzichteten und die Gesellschaft sodann weitestgehend entschuldet war. Dieser Forderungsverzicht führte im Konzerngeschäftsjahr 2020/2021 zu einer entsprechenden ergebniswirksamen Ausbuchung von 96 % der Verbindlichkeiten.
Das Verfahren in Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 7. Dezember 2020 gemäß § 258 Abs. 1 InsO wieder aufgehoben.
II. Geschäftsverlauf
1. Sportliche Entwicklung des Konzerns
Am Ende der Saison 2020/2021 belegte die 1. Herrenmannschaft der FCK KGaA den 14. Tabellenplatz in der 3. Liga und blieb somit hinter dem sportlichen Anspruch zurück.
Bis zum Ausbruch der Coronapandemie betrug die durchschnittliche Zuschauerzahl in der letzten Saison 2019/2020 19.438 (Vorsaison 2018/2019 durchschnittlich 21.192 Besucher). Nach Ausbruch der Pandemie durften in Folge der eingeführten Hygienemaßnahmen keine Zuschauer mehr die Heimspiele besuchen.
Die FCK KGaA versteht sich auch in der 3. Liga als Ausbildungsklub, welcher der Nachwuchsarbeit eine besondere Bedeutung zukommen lässt. Der Übergang vom Jugend- in den Seniorenbereich ist ein kritischer Schritt junger Spieler in der Entwicklung zum Lizenzspieler. Die Beispiele Lorenz Otto, Jonas Scholz, Leon Hotopp, Constantin Fath, Anas Bakhat und Anil Gözütok, die allesamt aus dem Nachwuchsbereich in der abgelaufenen Saison den Schritt in die 1. Herrenmannschaft vollzogen haben, verdeutlichen die Bedeutung der Nachwuchsarbeit. Daher hält die Gesellschaft aus strategischen Gründen an der U21-Herrenmannschaft fest, welche die Saison 2019/2020 mit dem 2. Tabellenplatz in der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar abgeschlossen hat.
Mit dem 10. Platz in der Junioren-Bundesliga erreichte die A-Jugend des 1. FCK erfolgreich den Klassenerhalt. Die B-Jugend überzeugte in der Saison 2019/2020, indem sie in der B-Junioren Regionalliga Südwest den 1. Tabellenplatz belegt und somit in die Junioren-Bundesliga aufsteigt.
2. Lage der FCK Gastronomie GmbH
Beeinflusst durch die Auswirkungen der Coronapandemie erzielte die FCK Gastronomie GmbH im Geschäftsjahr 2021/2022 einen Gesamtumsatz von lediglich TEUR 203 (VJ TEUR 2.350). Mittels Beschlusses der Geschäftsführung der FCK KGaA wurde durch diese auf Altforderungen in Höhe von TEUR 223 gegen Besserungsschein verzichtet, sodass das Geschäftsjahr 2020/2021 der FCK Gastronomie GmbH mit einem Jahresüberschuss von TEUR 209 (VJ Jahresfehlbetrag TEUR 23) abgeschlossen werden konnte.
Bei der FCK Gastronomie GmbH besteht weiterhin eine große Abhängigkeit vom Spieltagsbetrieb. Dementsprechend bleibt die Herausforderung, sich hiervon unabhängiger zu machen und die Kostenstruktur weiter zu flexibilisieren.
3. Transfergeschäft
Nach dem 30. Juni 2020 haben folgende Spieler ihren Vertrag aufgelöst: José Matuwila mit Wirkung zum 7. September 2020, Theodor Bergmann mit Wirkung zum 31. Juli 2020, Andri Runar Bjarnason mit Wirkung zum 10. August 2020, Antonio Jonjic mit Wirkung zum 4. Oktober 2020 und Manfred Starke mit Wirkung zum 6. September 2020.
Zwei weitere Spieler verließen die FCK KGaA temporär und schlossen sich auf Leihbasis ihren neuen Klubs an: Lucas Röser (Türkgücü München) und Mohamed Morabet (VfR Aalen). Letztgenannter kam zu Beginn der Spielzeit aus dem eigenen Nachwuchsbereich zur 1. Herrenmannschaft. Alle Leihverträge haben vorerst eine Laufzeit bis zum Ende der Spielzeit 2020/2021.
Im Rahmen der Transferaktivitäten verließen die FCK KGaA folgende Spieler: Lennart Grill (Bayer 04 Leverkusen), Timmy Thiele (Viktoria Köln), Florian Pick, Christian Kühlwetter (1. FC Heidenheim) und Janik Bachmann (SV Sandhausen).
Während der Wintertransferperiode schlossen sich Hikmet Ciftci (Erzgebirge Aue) und auf Leihbasis Alexander Nandzik (Jahn Regensburg) der FCK KGaA an.
Für die Spielzeit 2020/2021 schlossen sich Alexander Winkler (Unterhaching), Marius Kleinsorge (SV Meppen), Nicolas Sessa (Erzgebirge Aue), Adam Hlousek (FC Viktoria Pilsen), Tim Rieder (FC Augsburg), Marlon Ritter (SC Paderborn), Kenny Prince Redondo (SpVgg Greuther Fürth), auf Leihbasis Marvin Pourié (Karlsruher SC) und Daniel Hanslik (Holsten Kiel) der FCK KGaA an. In der Winterpause der Spielzeit 2020/2021 wurden des Weiteren Felix Götze (FC Augsburg), Marvin Senger (FC St. Pauli), Jean Zimmer (Fortuna Düsseldorf), Anas Ouahim (SV Sandhausen) ausgeliehen. Nicht mehr zur Verfügung stehen Janik Bachmann (SV Sandhausen), Lucas Röser (Türkgücü München) und Mohamed Morabet (VfR Aalen). Letztgenannter kam zu Beginn der Spielzeit aus dem eigenen Nachwuchsbereich zur 1. Herrenmannschaft.
Darüber hinaus wechselten zur Spielzeit 2020/2021 die Spieler Tom Fladung, Matheo Raab, Jonas Weyand und Elija Wohlgemuth ebenfalls aus dem eigenen Nachwuchsbereich zur 1. Herrenmannschaft.
4. Ertragslage
Zur Messung unseres wirtschaftlichen Erfolgs verwenden wir insbesondere die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren. Darüber hinaus stellen die liquiden Mittel gerade im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit nach Aufhebung der Insolvenz in Eigenverwaltung eine wesentliche Steuerungsgröße der Unternehmensgruppe dar.
Aufgrund der langanhaltenden COVID-19 Auswirkungen muss der Konzern Umsatzrückgänge in allen Kernbereichen hinnehmen und einen Umsatzrückgang um TEUR 8.638 auf TEUR 9.388 verzeichnen.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge auf TEUR 25.708 (Vj. TEUR 842) ist im Wesentlichen auf die im Zuge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und damit verbundenen Umsetzung des Insolvenzplans ausgebuchten Verbindlichkeiten von TEUR 20.611 zurückzuführen. Mit TEUR 1.794 wurde dem Konzern eine finanzielle Hilfe in Form einer Billigkeitsleistung gem. § 53 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. der Richtlinie „Coronahilfen Profisport 2021“ gewährt. Die vorgenannten Erträge sind vollumfänglich als außergewöhnlich zu bezeichnen.
Die Materialaufwendungen betreffen ausschließlich Handelsware für Fan- & Merchandisingprodukte sowie Speisen und Getränke im Bereich der Gastronomie. Die Materialeinsatzquote der erzielten Umsatzerlöse im Handelsbereich Merchandising hat sich mit 62,5 % im Vergleich zum Vorjahr (52,8 %) verschlechtert. Grund hierfür ist durch die Coronapandemie ausgelöste Ressourcenknappheit und damit verbundenen Preiserhöhungen in diesem Segment. Der Materialeinsatz der FCK Gastronomie GmbH sank coronabedingt von TEUR 554 auf TEUR 14.
Die Personalaufwendungen für den Spielbetrieb Profimannschaft haben sich um TEUR 643 auf TEUR 5.935 reduziert. Aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen, Kündigungen und Einführung der Kurzarbeit im Bereich der Verwaltung reduzierte sich der Personalaufwand für Handel und Verwaltung um 17,5 % auf TEUR 1.861 (Vj. TEUR 2.257). Der Personalaufwand für andere Fußballmannschaften blieb konstant TEUR 1.675 (Vj. TEUR 1.630).
In den Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens des Geschäftsjahres sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.236 enthalten; diese entfallen vollumfänglich auf Grund und Boden. Im Zuge der Maßnahmen in Durchführung des Insolvenzverfahrens wurde u.a. ein Bodenwertgutachten eines Sachverständigen eingeholt; dieses geht von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Zusammenhang mit dem „Fröhnerhof“ aus.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um TEUR 958 auf TEUR 10.330. Der Rückgang ist auf die auf die Austragung der sog. „Geisterspiele“ und damit verbundene Reduktion der Spielbetriebskosten zurückzuführen.
Insgesamt endete das Geschäftsjahr 2020/2021, mit einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 11.326 (Vorjahresfehlbetrag des Konzerns TEUR 7.780).
Das Jahresergebnis beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.706 sowie periodenfremde Erträge von TEUR 2.113.
5. Finanzlage
Zum 30. Juni 2021 betrugen die liquiden Mittel des FCK KGaA Konzerns TEUR 2.265 (Vj. TEUR 3.541).
Die coronabedingt rückläufige Umsatzentwicklung sowie Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung führten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (TEUR -9.147). Zusammen mit dem negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit (TEUR -345) sowie dem positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR 8.216) ergab sich insgesamt ein negativer Cashflow von TEUR -1.276. Auf die nachfolgenden Abschnitte unter den Gliederungspunkten III. und IV. wird verwiesen.
6. Vermögenslage
Auf der Aktivseite betreffen 65,5 % das Anlagevermögen, 2,1 % die Vorräte, 19,4 % die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, 12,2 % die liquiden Mittel und 0,7 % den Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag insbesondere aufgrund der Abschreibungen um TEUR 2.498 auf TEUR 12.104 reduziert. Darin enthalten ist die außerplanmäßige Abschreibung auf Gegenstände des Sachanlagevermögens, welche mit TEUR 1.236 zur Reduktion des Anlagevermögens beigetragen hat. Auf Grundlage eines Bodenwertgutachtens wurde der „Fröhnerhof“ aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben.
Das Umlaufvermögen hat sich zum Stichtag mit TEUR 6.253 (Vorjahresstichtag: TEUR 8.206) um TEUR 1.953 reduziert. Im Einzelnen reduzierten sich die ausgewiesenen flüssigen Mittel um TEUR 1.276, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 856. Die Vorräte dagegen erhöhen sich um TEUR 179.
Das Grundkapital der FCK KGaA beläuft sich zum Stichtag auf EUR 3.452.883,00. Es setzt sich zusammen aus 3.452.883 Stückaktien im Nennwert von je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Die kleinste übertragbare Einheit der Aktien ist ein Stück. Die Übertragung unterliegt einem Vorkaufsrecht des FCK e.V. Außerdem besteht laut Satzung ein Zustimmungsvorbehalt (sog. Vinkulierung) der FCK Management GmbH als Komplementärin der Gesellschaft. Danach ist eine Übertragung nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich. Diese darf die Zustimmung bspw. verweigern, wenn weniger als 25 Stückaktien oder mehr als 25.000 Stückaktien übertragen werden sollen oder wenn die Übertragung zu einem Verstoß gegen die Vorgaben des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder des Deutscher Fußball-Bund e.V. führen würde.
Nach § 6 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Komplementärin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 3. Juni 2023 durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um einen Betrag von bis zu insgesamt EUR 1.225.600,00 zu erhöhen (sog. genehmigtes Kapital). Die Komplementärin entscheidet dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen.
Nach § 12 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin bedarf deren Geschäftsführung zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeder Art, deren Gegenstandswert EUR 300.000,00 übersteigt (einschließlich der Zustimmung zu Kapitalmaßnahmen in der Gesellschaft) darüber hinaus der Zustimmung des Beirats der Komplementärin.
Am 21. Oktober 2020 wurde ein Investment-Vertrag mit einer Investorengesellschaft abgeschlossen. Der Investment-Vertrag sah vor, der FCK KGaA durch Barkapitalerhöhungen in vier Tranchen einen Gesamtbetrag von EUR 11,0 Mio. als Eigenkapital zuzuführen.
Tranche | Datum | Nennwert | Aufgeld | Eintragung Handelsregister |
1 | 09.10.2020 | EUR 445.672 | EUR 3.554.320 | 21.12.2020 |
2 | 11.01.2021 | EUR 297.115 | EUR 2.369.549 | 09.03.2021 |
3 | 10.03.2021 | EUR 185.696 | EUR 1.480.962 | 22.04.2021 |
4 | 29.06.2021 | EUR 297.115 | EUR 2.369.549 | 24.08.2021 |
Durch die Umsetzung der Tranchen eins bis drei und einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 11.326 weist der Konzernabschluss der FCK KGaA zum Bilanzstichtag ein Konzern-Eigenkapital von TEUR 15.616 auf.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Spielervermittler- und Beraterhonorare mit TEUR 166, für die Berufsgenossenschaft mit TEUR 10, für sonstige Personalbereiche mit TEUR 259, für ausstehende Eingangsrechnungen mit TEUR 106 sowie für übrige Bereiche mit TEUR 234.
Die Gesamthöhe der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ist von TEUR 24.181 am Vorjahresstichtag um TEUR 22.082 auf TEUR 2.099 gesunken. Die Reduktion ist im Wesentlichen auf die insolvenzbedingte Ausbuchung von 96 % der vorher passivierten Verbindlichkeiten zurückzuführen.
Im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestanden Restverbindlichkeiten aus den sog. „Betze-Anleihen“, die grundsätzlich am 1. August 2019 zur Rückzahlung fällig geworden sind (Gesamthöhe TEUR 503). Diese wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans ausgebucht.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich reduziert und betragen TEUR 1.384 (Vorjahresstichtag TEUR 3.315). Die Verbindlichkeiten aus Transfers mit TEUR 67 (Vorjahresstichtag TEUR 1.053) beinhalten in erster Linie Transferzahlungen sowie Beraterkosten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalteten darüber hinaus ein Darlehen einer Gesellschaft zur Anlage in Spezialfonds in Höhe von TEUR 8.500. Das Darlehen wurde auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der Gesellschaft geschlossen, welcher grundsätzlich eine Laufzeit bis zum Ende der Saison 2025/2026 besaß. Die aufgelaufenen Zinsen aus dieser Vereinbarung beliefen sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf TEUR 1.194. Die entsprechenden Verbindlichkeiten wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans vollständig ausgebucht.
Ferner hatte der FCK e.V. der FCK KGaA zur Sicherung der Zulassung am Spielbetrieb der 3. Liga für die Saison 2019/2020 ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.900 gewährt, welches eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Zinssatz von 5,5 % innehatte. Auch diese Verbindlichkeiten wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans ausgebucht.
Des Weiteren hatte die FCK KGaA über die Crowdlending-Plattform Kapilendo einen durch die Fans finanzierten Kredit in Höhe von TEUR 1.076 aufgenommen. Das Crowdlending hatte eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Festzinssatz von 5,0 %. Im Zuge der Annahme des Insolvenzplans fand auch hier eine Ausbuchung statt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich mit TEUR 1 im Vorjahresvergleich um TEUR 614 reduziert. Der Rückgang ist auf den coronabedingten Verzicht des Dauerkartenverkaufs für die Saison 2021/2022 zurückzuführen.
7. Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und zum Geschäftsverlauf
Der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzern hat das Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 11.326 (Vj. Konzernjahresfehlbetrag TEUR 7.780) abgeschlossen. Dieser Überschuss resultiert ganz überwiegend aus der insolvenzbedingten Ausbuchung von Verbindlichkeiten in Höhe von mehr als EUR 20 Mio. Das operative Ergebnis ist hingegen dadurch, dass die notwendigen Kostenreduzierungen, die durch den Abstieg in die 3. Liga nach der Saison 2017/2018 entstandenen Ertragsausfälle weiterhin nur teilweise kompensieren konnten und durch die Folgen der COVID-19-Pandemie und insbesondere das Verbot von Spielen vor Zuschauern weiterhin negativ belastet.
III. Chancenbericht
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stehen kurz- und mittelfristig in direkter Abhängigkeit zum sportlichen Erfolg der 1. Herrenmannschaft. Neben den Werbe- und Ticketing-Einnahmen, die stark mit dem Saisonverlauf zusammenhängen, sind die Einnahmen aus TV-Geldern die wichtigste Einnahmequelle, deren Höhe sich aufgrund der Ligazugehörigkeit und jeweiligen Platzierung bestimmt.
Die Sicherstellung einer vom sportlichen Erfolg weitestgehend unabhängigen wirtschaftlichen Solidität ist und bleibt ein Hauptziel des Konzerns. Die seit 2016 eingeleiteten und umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Das strukturelle Defizit, das ursächlich mit der Zugehörigkeit zur 3. Liga und der Stadionfrage verbunden ist, kann hierdurch jedoch nicht nachhaltig gelöst werden. Daher hatte sich der FCK e.V. entschieden, seine Rechtsstruktur durch Ausgliederung des Lizenzbereiches in eine Kapitalgesellschaft anzupassen. Der im September 2018 neu gegründeten FCK KGaA ist nunmehr eine Finanzierung nicht mehr ausschließlich durch Fremd-, sondern auch durch Eigenkapital möglich. Die ersten Schritte der Eigenkapitalfinanzierung konnten durch den Verkauf von Aktien an regionale Investoren im Rahmen eines Private Placements im Mai 2019 erfolgreich umgesetzt werden. Darüber hinaus konnten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitere Eigenkapitalvereinbarungen kontrahiert werden. Wir verweisen diesbezüglich auf die Nachtragsberichterstattung im Konzernanhang sowie die nachfolgenden Ausführungen.
Zur Bewältigung der Krise wurden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens folgende Maßnahmen erarbeitet und durch die Annahme des Insolvenzplans in der Gläubigerversammlung vom 29. Oktober 2020 verabschiedet:
― |
Entschuldung der Muttergesellschaft: Durch die Annahme des Insolvenzplans ist eine weitgehende Entschuldung der FCK KGaA umgesetzt worden. |
― |
Stärkung der Liquidität durch zusätzliches Eigenkapital: Durch die Entschuldung ist es möglich, bei Investoren zusätzliche finanzielle Mittel anzuwerben, welche gezielt in die Verstärkung des Spielerkaders investiert werden können. Eine regionale Investorengruppe (der „Investor“) hat sich bereit erklärt, der FCK KGaA in mehreren Tranchen gegen Zeichnung neuer Aktien Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Auch diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen in der Nachtragsberichterstattung sowie den Passus am Ende dieses Kapitels. |
― |
Anpassung wichtiger Verträge: Für den Spielbetrieb wichtige Verträge konnten nach intensiven Verhandlungen mit den Vertragspartnern auf die veränderten Bedingungen und Erfordernisse angepasst werden. |
― |
Verbreiterung der Einnahmebasis: Die Geschäftsführung hat ein Konzept entwickelt, durch welches zusätzliche Einnahmen im Wege einer stärkeren Nutzung der bestehenden Infrastruktur generiert werden sollen. In diesem Zusammenhang prüft die Geschäftsführung derzeit insbesondere die Möglichkeit, das Stadion für Konzerte zu nutzen und hierdurch Einnahmen zu generieren. |
― |
Reduzierung des Zinsaufwandes: Die wesentlichen Fremdkapitalgeber erhielten durch den Insolvenzplan eine Quotenzahlung, die Verträge wurden hierdurch beendet. Zukünftige Zinsaufwendungen werden hierdurch vermieden. |
Wie oben dargestellt wurde am 21. Oktober 2020 ein Investment-Vertrag mit einer regionalen Investorengesellschaft abgeschlossen. Der Investment-Vertrag sah vor, der FCK KGaA durch Barkapitalerhöhungen in vier Tranchen einen Gesamtbetrag von EUR 11,0 Mio. als Eigenkapital zuzuführen. Der Investment-Vertrag wurde wie folgt umgesetzt:
• |
Tranche I (TEUR 4.000,0): 30. Oktober 2020 |
• |
Tranche II (TEUR 2.666,7): 30. Januar 2021 |
• |
Tranche III (TEUR 1.666,7): 30. März 2021 |
• |
Tranche IV (TEUR 2.666,6): 30. Juli 2021. |
Die Umsetzung dieser Maßnahmen bietet der FCK KGaA die Chance, neben der Stärkung des Eigenkapitals auch die liquiditätsmäßige Ausstattung für einen sportlich ambitionierten Kader der 1. Herrenmannschaft vorzuhalten und damit an dem mittelfristigen Ziel des sportlichen Aufstiegs festhalten zu können.
Ferner ist die FCK KGaA mit der o.a. regionalen Investorengruppe, der Pacific Media Group Ltd. sowie dem FCK e.V. in Verhandlungen bzgl. eines Einstiegs eines weiteren Investors. Darüber hinaus werden auch weiterhin Planungen zur Eröffnung der sog. vierten Säule im Kontext des Einstiegs von Einzelpersonen in die Kommanditistenstellung geführt, die ebenfalls entsprechende Chancen bzgl. der liquiditätsmäßigen Ausstattung darstellen.
Die FCK KGaA hat Ende Juni 2021 weitere Coronahilfen für den Profisport in Höhe von EUR 2,2 Mio. beantragt. Die zeitgleich beantragten und auf die FCK KGaA entfallenden Coronaüberbrückungshilfen in Höhe von EUR 2,1 Mio. wurden am 25. Oktober 2021 bewilligt und ausbezahlt. Deshalb geht die Geschäftsführung davon aus, dass auch die beantragten weiteren Coronahilfen zeitnah bewilligt werden.
Darüber hinaus befindet sich die FCK KGaA in Verhandlungen mit der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern, über eine erneute Reduzierung der Stadionpacht ab der Spielzeit 2022/2023. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass eine Pacht auf Basis der für die aktuelle Spielzeit gültigen Vereinbarung (TEUR 625) erzielt werden kann.
IV. Risikobericht
Finanzielle Risiken
Der Jahresabschluss der FCK KGaA sowie der von dieser Gesellschaft aufgestellte Konzernabschluss für das vorliegende Geschäftsjahr sind unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Basis hierfür ist die auf Grundlage der aktuellen Liquiditätsplanung der FCK KGaA im Detailplanungszeitraum von einem Jahr durchgängig verfügbare Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit. Wir verweisen diesbezüglich auf die nachfolgenden Ausführungen sowie die Angaben im Konzernanhang.
Die FCK KGaA und damit der Konzern ist den folgenden bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt: Die Geschäftsführung rechnet für die laufende und die kommende Spielzeit mit deutlichen Fehlbeträgen. Gemäß der aufgestellten Liquiditätsplanung ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für die laufende und die kommende Saison, der durch bestehende vertragliche Vereinbarungen und entsprechende Finanzierungszusagen für jedoch mindestens ein Jahr gedeckt ist. Die Geschäftsführung geht weiterhin von einer hohen Unsicherheit aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie aus, die zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen Einschränkungen bzw. Einstellung des Fußballspielbetriebs bzw. der Zulassung von Stadionzuschauer führen kann. Dies könnte insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst zu verzeichnenden Veränderungen des SARS-CoV2-Virus im Kontext sog. Mutationen im Prognosezeitraum für die laufende Saison und für die nachfolgende Saison 2022/2023 zu negativen Budgetabweichungen führen, die eine über die bisherige Planung hinausgehende Zuführung flüssiger Mittel notwendig machen würde.
Bei der Planung der FCK KGaA wurden nachfolgend genannte wesentliche Prämissen berücksichtigt:
• |
Durchschnittlicher Zuschauerschnitt ab November 2021 von 15.500 Zuschauern pro Heimspiel (realisierter Zuschauerschnitt seit Beginn der Saison 13.270 Zuschauer, im Monat Oktober 2021 im Schnitt 19.322 Zuschauer). |
• |
Aufrechterhaltung der wesentlichen TV-, Rundfunk- und Sponsoring-Verträge auch für die kommende Spielzeit. |
• |
Konstanz der Personalaufwendungen über alle Bereiche im Geschäftsjahr 2021/2022 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020/2021 und Reduktion auf EUR 6,9 Mio. im Geschäftsjahr 2022/2023. |
• |
Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf rund EUR 8,0 Mio. im Geschäftsjahr 2021/2022 und Anstieg auf EUR 10,2 Mio. im Geschäftsjahr 2022/2023, im Wesentlichen in Ermangelung einer zum Zeitpunkt der Planung rechtlich bindenden Einigung mit der Stadionbetreibergesellschaft über die Pachthöhe in der Saison 2022/2023, womit ab der Saison 2022/23 grundsätzlich wieder die jährliche Mindestpachtleistung in Höhe von EUR 3,2 Mio. aus der Ursprungsvereinbarung mit der FWS GmbH anfallen würde. |
Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die seitens des FCK e.V. geschuldeten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,4 Mio. in diesem Detailplanungszeitraum in Folge einer entsprechenden Stundungsvereinbarung (bis 2025) nicht zurückfließen werden.
Am 11. November 2021 wurde eine Finanzierungsvereinbarung mit der o.a. regionalen Investorengruppe getroffen, die der FCK KGaA auf erste Anforderung einen Finanzierungsrahmen von EUR 3,0 Mio. zur Kompensation etwaiger Risiken der Finanzplanung zubilligt.
Sollten gleichwohl eine oder mehrere der o.a. Prämissen nicht eintreten, würde sich das Bestandsrisiko materialisieren und die Gesellschaft bzw. der Konzern wäre auf die Aufnahme weiterer liquider Mittel – in Form von Eigen- oder Fremdkapital – angewiesen.
Risikomanagement und Ausfallrisiken
Durch das implementierte Planungs-, Berichts- und Kontrollsystem, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, ist der Konzern in der Lage, positive und negative Veränderungen zu erkennen und adäquat zu reagieren. Daneben sind Auswahl und Qualifikation verantwortlicher Mitarbeiter und deren Informationsaustausch mit den Leitungsebene ein geeignetes Mittel, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Aufgrund der Größe des Konzerns existiert auch weiterhin keine interne Revisionsabteilung. Der Konzern hat ein angemessenes internes Kontrollsystem in den relevanten Prozessen etabliert. Die Prüfungshandlungen sind insbesondere in Richtlinien festgelegt.
Es bestehen Kreditrisiken aus Kunden- und Bankenbeziehungen, die sich im Falle ihres Eintritts negativ auf die Ertragslage auswirken würden. Den Kreditrisiken aus Kundenbeziehungen wird durch Bonitätsprüfungen und eine Vergabe von Zahlungszielen begegnet. Das Zahlungsverhalten der Kunden wird regelmäßig überwacht. Für drohende Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im angemessenen Umfang Wertberichtigungen vorgenommen. Bezüglich bestehender Liquiditätsrisiken wird auf den Abschnitt „Finanzielle Risiken“ verwiesen, Preisänderungsrisiken ist der Konzern nicht ausgesetzt, Finanzinstrumente werden vom Konzern nicht eingesetzt.
Sportliche und wirtschaftliche Risiken
Der sportliche Erfolg ist wesentlich für die Fähigkeit, zukünftig Einnahmenüberschüsse erzielen zu können. So wird mittelfristig angestrebt, wieder in die 2. Bundesliga aufzusteigen; kurzfristig gilt es jedoch, den Klassenerhalt in der 3. Liga zu bewahren. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin geht auf Basis der aufgestellten Planungsrechnungen – insbesondere mit Blick auf die verbandsseitig vorrangig fokussierte Liquiditätsausstattung – davon aus, die entsprechende DFB- bzw. DFL-Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga oder ggfs. auch für die 2. Bundesliga für die Saison 2021/2022 zu erhalten.
Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns hängt in erheblichem Maße von der sportlichen Leistung der 1. Herrenmannschaft ab. Der sportliche Erfolg wiederum ist nur in eingeschränktem Maße planbar und hängt nicht unwesentlich von Faktoren ab, die nur schwer beeinflussbar sind. Diese Risiken lassen sich nur begrenzt minimieren. Die Verantwortlichen wirken diesen Risiken durch intensives Scouting und sportmedizinische Untersuchungen vor der Verpflichtung eines Spielers entgegen. Während einer Spielzeit wird durch qualifiziertes Fachpersonal darauf hingewirkt, die Trainings- und Rehabilitationsmaßnahmen ständig zu optimieren. Weiterhin werden im adäquaten Umfang Versicherungen abgeschlossen.
Darüber hinaus unterhält die FCK KGaA auch unter Beachtung der verbandsrechtlichen Vorgaben ein eigenes Nachwuchsleistungszentrum, um geeignete Nachwuchsspieler ausbilden und entweder im Spielbetrieb der eigenen Herrenmannschaften einzusetzen oder durch Transfer entsprechende Erlöse zu erzielen; ein Forschungs- und Entwicklungsbereich im engeren Sinne ist nicht etabliert. Ebenso hat die FCK KGaA bislang keine Zweigniederlassungen errichtet.
Durch die Lizenzierungsverfahren der DFL bzw. des DFB ist die FCK KGaA angehalten die wirtschaftlichen Risiken so zu begrenzen, dass die Liquidität in der laufenden und kommenden Spielzeit jederzeit nachweislich gesichert ist.
Pandemierisiken
Ausbruch und Verbreitung des COVID-19-Virus belasten weiterhin nachhaltig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Je nach Dauer der Pandemie und in Abhängigkeit von daraus resultierenden Folgewirkungen (z.B. Verbot oder Einschränkung zur Zulassung von Zuschauern zu Spielen im Stadion; Änderung des Nachfrageverhaltens von Fans) können die Auswirkungen auf die FCK KGaA erheblich sein. Die Komplementärin der Gesellschaft begegnet diesen Risiken mit einem engen Liquiditätsmanagement und -monitoring sowie der Umsetzung operativer Maßnahmen zur Minimierung der Folgen.
V. Ausblick
Die strategischen Rahmenbedingungen des Konzerns haben sich durch die beschlossenen Maßnahmen des Insolvenzverfahrens, die zu einer weitgehenden Entschuldung des Konzerns geführt haben, und über die vereinbarte Zuführung von neuen Eigenkapital deutlich verbessert. Ziel ist es, den Aufstieg in die 2. Bundesliga zeitnah in Angriff zu nehmen. Die seit Frühjahr 2020 immer noch andauernde Coronapandemie hat wesentlichen Einfluss auf sämtliche Geschäftsfelder des Konzerns. Dieser Zustand wird möglicherweise auch über die Saison 2021/2022 andauern.
Für die aktuelle Spielzeit 2021/2022 wird bei Umsatzerlösen von ca. EUR 12,2 Mio. mit einem Fehlbetrag im höheren einstelligen Mio. EUR-Bereich gerechnet. Im darauffolgenden Geschäftsjahr sieht die Planung bei etwa gleichen Umsatzerlösen einen höheren Fehlbetrag insbesondere im Kontext der beschriebenen Pachtanpassung vor. Auf Basis der vorliegenden Liquiditätsplanungen ist eine durchgängige Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft und der einbezogenen Tochterunternehmen im Detailplanungszeitraum bis Ende November 2022 bei Eintritt der im Bereich der finanziellen Risiken dargestellten Prämissen überwiegend wahrscheinlich.
Kaiserslautern, den 19. November 2021
Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Thomas Hengen, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben zur „Annahme der Fortführungsfähigkeit der Unternehmenstätigkeit“ im Konzernanhang und die Angaben in Abschnitt IV. „Risikobericht“ des Konzernlageberichts, in denen die Geschäftsführung beschreibt, dass der Konzern den folgenden bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt ist: Die Geschäftsführung rechnet für die laufende und die kommende Spielzeit mit deutlichen Fehlbeträgen. Gemäß der aufgestellten Liquiditätsplanung ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für die laufende und die kommende Saison, der durch bestehende vertragliche Vereinbarungen und entsprechende Finanzierungszusagen für jedoch mindestens ein Jahr gedeckt ist.
Der Konzern geht weiterhin von einer hohen Unsicherheit aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie aus, die zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen Einschränkungen bzw. Einstellung des Fußballspielbetriebs bzw. der Zulassung von Stadionzuschauern führen kann. Dies könnte insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst zu verzeichnenden Veränderungen des SARS-CoV2-Virus im Kontext sog. Mutationen im Prognosezeitraum für die laufende Saison und für die nachfolgende Saison 2022/2023 zu negativen Budgetabweichungen führen, die eine über die bisherige Planung hinausgehende Zuführung flüssiger Mittel notwendig machen würde.
Bei der Planung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern, wurden nachfolgend genannte wesentliche Prämissen berücksichtigt:
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Durchschnittlicher Zuschauerschnitt ab November 2021 von 15.500 Zuschauern pro Heimspiel. |
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Aufrechterhaltung der wesentlichen TV-, Rundfunk- und Sponsoring-Verträge auch für die kommende Spielzeit. |
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Konstanz der Personalaufwendungen über alle Bereiche im Geschäftsjahr 2021/2022 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020/2021 und Reduktion auf EUR 6,9 Mio. im Geschäftsjahr 2022/2023. |
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Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf rund EUR 8,0 Mio. im Geschäftsjahr 2021/2022 und Anstieg auf EUR 10,2 Mio. im Geschäftsjahr 2022/2023, im Wesentlichen in Ermangelung einer zum Zeitpunkt der Planung rechtlich bindenden Einigung mit der Stadionbetreibergesellschaft über die Pachthöhe in der Saison 2022/2023, womit ab der Saison 2022/23 grundsätzlich wieder die jährliche Mindestpachtleistung in Höhe von EUR 3,2 Mio. aus der Ursprungsvereinbarung mit der FWS GmbH jährlich anfallen würde. |
Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die seitens der 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V., Kaiserslautern, geschuldeten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,4 Mio. in diesem Detailplanungszeitraum in Folge einer entsprechenden Stundungsvereinbarung (bis 2025) nicht zurückfließen werden.
Am 11. November 2021 wurde eine Finanzierungsvereinbarung mit einer regionalen Investorengruppe getroffen, die der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern, auf erste Anforderung einen Finanzierungsrahmen von EUR 3,0 Mio. zur Kompensation etwaiger Risiken der Finanzplanung zubilligt.
Sollten eine oder mehrere der Annahmen nicht eintreten, würde sich das Bestandsrisiko materialisieren und die Gesellschaft bzw. der Konzern wäre auf die Aufnahme weiterer liquider Mittel – in Form von Eigen- oder Fremdkapital – angewiesen.
Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
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holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, 19. November 2021
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Zabel, Wirtschaftsprüfer
Waldner, Wirtschaftsprüfer
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