Ja, ganz klar, wenn man sich die letzte Bilanz der Gesellschaft im Unternehmensregister anschaut, dann ist genau das der Fall.
Erläuterung:
Die Begriffe „bilanzielle Überschuldung“ und „insolvenzrechtliche Überschuldung“ spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der finanziellen Situation eines Unternehmens, insbesondere in Krisensituationen. Obwohl beide Begriffe mit der Überschuldung eines Unternehmens zu tun haben, unterscheiden sie sich in ihrer Definition und ihren rechtlichen Konsequenzen.
Bilanzielle Überschuldung:
Die bilanzielle Überschuldung bezieht sich auf eine Situation, in der die Passiva (Schulden) eines Unternehmens die Aktiva (Vermögenswerte) übersteigen, wenn man eine Bilanz aufstellt. Hierbei werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens zu ihren Buchwerten bewertet. Eine bilanzielle Überschuldung ist somit primär ein buchhalterisches Konzept, das aus der Bilanzierung nach Handelsrecht resultiert. Es ist ein Indikator dafür, dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, seine langfristige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten, aber es löst nicht automatisch insolvenzrechtliche Maßnahmen aus.
Insolvenzrechtliche Überschuldung:
Die insolvenzrechtliche Überschuldung hingegen ist ein rechtliches Konzept, das im Rahmen des Insolvenzrechts relevant wird. Sie liegt vor, wenn die Passiva eines Unternehmens die Aktiva nicht nur bilanziell, sondern auch unter Berücksichtigung einer Fortführungsprognose übersteigen. Das bedeutet, es wird nicht nur eine reine Bilanzbetrachtung vorgenommen, sondern es fließen auch zukunftsorientierte Aspekte wie die Ertragsaussichten und die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens in die Bewertung ein. Ist die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich, kann trotz bilanzieller Überschuldung eine insolvenzrechtliche Überschuldung verneint werden. Die Feststellung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist einer der Insolvenzgründe, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen können.
Zusammengefasst: Während die bilanzielle Überschuldung eine statische, auf den Buchwerten basierende Betrachtung ist, bezieht die insolvenzrechtliche Überschuldung die Zukunftsperspektiven des Unternehmens mit ein und hat direkte rechtliche Konsequenzen in Bezug auf die Insolvenzantragspflicht.
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