Auch hier reicht ein Blick in die aktuell hinterlegte Bilanz.
Neunte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
(Amtsgericht Hamburg, HRA 100864)
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
Vorjahr | ||
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
Finanzanlagen | ||
Beteiligungen | 1.256.915,05 | 1.408.986,24 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen | ||
1. Forderungen gegen Gesellschafter | 9,61 | 14,39 |
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.165,73 | 17.912,50 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 697.758,37 | 487.491,77 |
699.933,71 | 505.418,66 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 971,83 | 971,83 |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten | 654.721,77 | 696.214,13 |
2.612.542,36 | 2.611.590,86 |
PASSIVA
Vorjahr | |||
EUR | EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | |||
Kapitalanteile | |||
I. Kapitalanteile der Komplementärin | 0,00 | 0,00 | |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | 0,00 | 0,00 | |
0,00 | 0,00 | ||
B. Rückstellungen | |||
1. Steuerrückstellungen | 3.800,00 | 3.800,00 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 555.100,07 | 661.766,76 | |
558.900,07 | 665.566,76 | ||
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 455,41 | |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 2.053.526,40 | 1.945.452,80 | |
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 115,89 | 115,89 | |
2.053.642,29 | 1.946.024,10 | ||
2.612.542,36 | 2.611.590,86 |
Anhang für 2020
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, auf die nach den Kriterien des § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze für kleine Gesellschaften anzuwenden sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff. HGB angesetzt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu den durch erhaltene Liquiditätsentnahmen verminderten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Corona Pandemie hat zu erheblichen Einschränkungen des globalen öffentlichen Lebens ab März 2020 geführt. Für die Gesellschaft sind daraus keine grundsätzlichen Auswirkungen zu erkennen, die zu einer abweichenden Einschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des vergangenen Geschäftsjahres führen. Ungeachtet dessen beeinflusst die Corona Pandemie jedoch die Lage der Gesellschaft. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine langfristigen Fundamentaldaten vor, die eine Aussage darüber ermöglichen, ob die Corona Krise zu einer langfristigen und nachhaltigen Rezession führen könnte. Im Gegensatz zu Ein-Schiffsgesellschaften besteht grundsätzlich für die Gesellschaft durch das diversifizierte Beteiligungsportfolio ein geringeres Gesamtrisiko. Wir gehen davon aus, dass bis zu einem gewissen Maß durch das langfristige Potential des Portfolios die Risiken aus Corona bedingten Aufliegezeiten und Chartererlösausfälle abgedeckt werden können.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.
Die im Geschäftsjahr erhaltenen Liquiditätsentnahmen wurden entsprechend der Stellungnahme des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 18) von den Anschaffungskosten ergebnisneutral abgesetzt. Soweit die Liquiditätsentnahmen den Beteiligungsbuchwert übersteigen, werden die übersteigenden Beträge als Verbindlichkeiten erfasst. Erhaltene Gewinnausschüttungen werden als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen. Die fortgesetzten Bewertungen unter Anwendung des IDW RS HFA 18 und IDW RS HFA 10 führten zu Zugängen der in Vorjahren um erhaltene Liquiditätsentnahmen reduzierten Beteiligungsansätzen und Erträgen aus Beteiligungen.
Im Zusammenhang mit den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) werden seit dem 21.07.2013 keine Investitionen mehr getätigt. Die Zugänge zu den Finanzanlagen beinhalten Beteiligungen an Sanierungskapital sowie durch Zielfonds zurückgeforderte Auszahlungen.
Aufgrund stichtagsbezogen ermittelter Wertminderungen wurden Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte in Höhe von TEUR 3 (Vj.: TEUR 80) auf die niedrigeren beizulegenden Werte und Zuschreibungen in Höhe von TEUR 557 (Vj.: TEUR 119) auf im Vorjahr niedrigere beizulegende Werte vorgenommen.
Forderungen
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen anrechenbare Steuern.
Kapitalanteile der Kommanditisten
Die Kapitalanteile setzen sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
EUR | EUR | |
1. Kommanditeinlagen | ||
Stand 01.01. | 48.000.000,00 | 48.000.000,00 |
Herabsetzung – Kündigung (Vj. Ausschluss) eines Gesellschafters | -610.000,00 | -55.000,00 |
Stand 31.12. | 47.390.000,00 | 47.945.000,00 |
2. Kapitalrücklage | ||
Stand 01.01. | 2.400.000,00 | 2.400.000,00 |
Herabsetzung – Kündigung (Vj. Ausschluss) eines Gesellschafters | -30.500,00 | -2.750,00 |
Stand 31.12. | 2.369.500,00 | 2.397.250,00 |
49.759.500,00 | 50.342.250,00 | |
3. Entnahmen | ||
Auszahlungen an Gesellschafter | ||
Stand 01.01. | 4.560.000,00 | 4.560.000,00 |
Laufendes Jahr | 0,00 | 0,00 |
Anpassung infolge Kapitalherabsetzung | -57.950,00 | -5.225,00 |
Stand 31.12. | 4.502.050,00 | 4.554.775,00 |
Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag | ||
Stand 01.01. | 258.681,79 | 258.978,44 |
Laufendes Jahr | 0,06 | 0,07 |
Anpassung infolge Kapitalherabsetzung | -3.291,07 | -296,72 |
Stand 31.12. | 255.390,78 | 258.681,79 |
4.757.440,78 | 4.813.456,79 | |
4. Verlustvortrag | ||
Stand 01.01. | 46.225.007,27 | 45.628.988,35 |
Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) | 32.634,60 | 648.302,14 |
Anpassung infolge Kapitalherabsetzung | -588.116,68 | -52.283,22 |
Stand 31.12. | 45.604.255,99 | 46.225.007,27 |
-602.196,77 | -696.214,06 | |
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten | 602.196,77 | 696.214,06 |
0,00 | 0,00 |
Die Kapitalrücklage wurde vollständig mit den Ergebnissen der Vorjahre verrechnet.
Durch ordentliche Kündigung von insgesamt neun Gesellschaftern sowie durch Ausschluss eines Gesellschafter infolge Nachlassinsolvenz erfolgten bis zum Bilanzstichtag Kapitalherabsetzungen in Höhe von insgesamt EUR 665.000,00.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TEUR 2.054 (Vj. TEUR 1.945) Gesellschafterdarlehen nebst aufgelaufener Zinsen.
Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung davon aus, dass auf Grundlage der mittelfristigen Planungsrechnung sowohl in den Jahren 2021 und 2022 wie auch mittelfristig alle mit dem Geschäftszweck verbundenen Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben sein wird.
Die mittelfristigen Planungsrechnungen berücksichtigen dabei neben laufenden Auszahlungen aus den Beteiligungsgesellschaften des Portfolios insbesondere auch Liquiditätszuflüsse aus Schiffsverkäufen in den Zielfonds. Sollten diesbezügliche Prognosen die laufenden Kosten der Gesellschaft sowie Auszahlungsrückforderungen nicht abdecken, wäre eine Absenkung oder ein Verzicht der Treuhand- und Portfoliovergütung zur Stärkung des dann erforderlichen Finanzbedarfs notwendig. In Abhängigkeit vom Finanzbedarf haben die Vertreter der Treuhandgesellschaften mitgeteilt, einen entsprechenden Verzicht zu prüfen und bei Bedarf zu erklären.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Basierend auf den aktuellen Planungsrechnungen geht die Geschäftsführung davon aus, dass die bereits im Geschäftsjahr 2018 zur Rückzahlung fällig gewordenen Gesellschafterdarlehen nebst Zinsen unter Bezugnahme auf den vereinbarten Rangrücktritt nicht befriedigt werden können.
Die Geschäftsführung rechnet mit einem weiterhin schwierigen Marktumfeld in der Seeschifffahrt. Sollten die den Planungsrechnungen zugrunde gelegten grundsätzlichen Annahmen und hinreichend konkretisierten Tatsachen nicht eintreten, wäre die Gesellschaft in ihrem Bestand gefährdet.
Sonstige Angaben
Hafteinlagen
Die gemäß Gesellschaftsvertrag in das Handelsregister in Höhe von TEUR 4.747 eingetragene Hafteinlage war ursprünglich in voller Höhe erbracht.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, Hamburg. Diese ist in der Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 94792 eingetragen. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt EUR 50.000,00. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt der Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, Hamburg.
Die Komplementärin ist gemäß Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Geschäftsführung:
Günter Franke, Hamburg Geschäftsführer |
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.
Beirat
Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus drei natürlichen Personen besteht. Zwei Mitglieder des Beirates werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Das dritte Mitglied wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin entsandt.
Der Beirat besteht aus folgenden Personen:
Hans-Jürgen Wömpener (Vorsitzender), Bielefeld, Wirtschaftsjurist |
|
Prof. Dr. Eric Schirrmann, Bielefeld, Unternehmensberater |
|
Roland Framhein, Hamburg, Unternehmensberater |
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 32.634,60 wird mit den Kapitalkonten der Kommanditisten verrechnet.
Hamburg, 7. Oktober 2021
Günter Franke als der Geschäftsführer der
Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH
diese wiederum als Geschäftsführung für die
Neunte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
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