Ja eine Gesellschaft, die einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in der Bilanz ausweist und das ist dann nichts Anderes wie eine bilanzielle Überschuldung. So wie in unserer Überschrift ausgeführt.
Auffällig ist zudem auch, dass die 2019 Bilanz fehlt. Jene Bilanz, die man eigentlich längst hätte hinterlegen können bzw. müssen. Ob die Gesellschaft mittlerweile wieder in „ordentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen“ ist, heißt für uns nicht mehr bilanziell überschuldet ist, wissen wir so natürlich nicht.
ostimmobilien de bilanziell ueberschuldet
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