ADAPTO Bauprojekt Konstantinstraße 21 GmbH & Co. KGLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
sonstige BerichtsbestandteileAngaben unter der Bilanz zum 31. Dezember 2020 Angaben zur Identifikation laut Registergericht
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Im Umlaufvermögen der Gesellschaft wurden Zinsen während der Bauzeit als Bewertungshilfe gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB i.H.v. 285.375,84 EUR aktiviert. Die Gesellschafter, hier die Kommanditisten, haben bezüglich Ihrer Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von 318.624,00 EUR den Rangrücktritt erklärt. Daneben haben weitere Gläubiger, hier Crowdfundinginvestoren, bezüglich Ihrer Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von 1.040.000,00 EUR den Rangrücktritt erklärt. Die Forderungen sollen in voller Höhe erst im Rang nach den Forderungen aller Massegläubiger, Insolvenzgläubiger sowie den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 I Nr. 1 – 5 InsO befriedigt werden. Die Kommanditisten und die Crowdinvestoren verpflichten sich, ihren Anspruch auf Rückzahlung der Forderungen solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieses Anspruchs zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Insolvenzordnung führen würde. Die Kommanditisten und die Crowdinvestoren können die Erfüllung ihrer Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur aus ungebundene Vermögen verlangen, d.h. aus einem Bilanzgewinn, aus einem zukünftigen Liquidationserlös oder aus einem die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, übersteigendem Vermögen (sonstiges freies Vermögen). Eine Erfüllung der Forderungen darf auch aus ungebundene Vermögen der Darlehensnehmerin nicht vorgenommen werden, solange und soweit eine solche Erfüllung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Darlehensnehmerin führen würde. Die Ansprüche der Kommanditisten und der Crowdfundinginvestoren auf Rückzahlung der Forderungen sind untereinander gleichrangig Versicherung der gesetzlichen Vertreter: Unterschrift der Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung: |
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