BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht
1. Grundlagen des Unternehmens
Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG; Berlin (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 16.09.2015 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 09.11.2015 unter HRA 52564 B im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin ( Charlottenburg) eingetragen.
G1ündungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie die Kommanditisten, Herr Markus Heiderich und Herr Sascha Falk.
Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro 2.000, – (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um Kommanditanteile der Emittentin. Die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH, hat bei Gründung der Gesellschaft insgesamt keine Einlage gezeichnet und eingezahlt.
Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten.
Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Im Jahr 2020 wurde mit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie weltweit das wirtschaftliche und soziale Leben umfangreich beeinflusst. Ausgangssperren, Reisewarnungen, geschlossene Wirtschaftszweige oder überlastete Krankenhäuser haben durch eine starke Ausbreitung des Covid-19 Virus zur weltweit größten Krise seit dem Ende des 2. Weltkrieges geführt. Die umfangreichen Einschränkungen im weltweiten Reiseverkehr haben insbesondere die Reise- und Tourismusbranche getroffen als auch den internationalen Reisegeschäftsverkehr lahmgelegt. Diese Einschränkungen hatten auch Auswirkungen auf den Berliner Immobilienmarkt wodurch internationale Investoren von Reisen abstandnehmen mussten und mögliche Transaktionen verschoben oder anderweitig in anderen Standorten investiert wurden. Trotzdem hat sich der Berliner Immobilienmarkt und die Preise als sehr robust gezeigt und eine positive Preisentwicklung verzeichnet. Die Preissteigerungen zu den V 01jahren im Jahr 2020 sind zwar nicht im gleichen Maße stark entwickelt, eine Steigerung der Verkaufspreise hat es aber trotz der Covid 19-Pandemie gegeben. Dies ist insbesondere umso bemerkenswert, da das Jahr 2020 in Berlin auch vom Mietendeckel gekennzeichnet war. Auch mit der Einschränkung der Existenz des Mietendeckels ist der Berliner Immobilienmarkt bei Investoren beliebt und steht dort für Werthaltigkeit. Mehr noch: durch den Mietendeckel wurde der Bau neuer Mietwohnungen durch private Investoren weiter ausgebremst und beeinflusst dadurch die Preisentwicklung nachhaltig durch das geringe Wohnungsangebot und der anhaltenden hohen Nachfragen nach Wohnraum für Mieter und Eigennutzer. Im April 2021 wurde nun vom Bundesverfassungsgericht der Mietendeckel als nichtig erklärt. Durch diese Entwicklung wird sich das Interesse am Berliner Immobilienmarkt noch weiter steigern. Mit dem zu erwartenden Ende der Covid-19 Pandemie in den nächsten 24 Monaten wird Berlin zudem weiteren Zuzug von jungen Menschen aus dem In- und Ausland erleben und somit Investitionen in Wohnraum auf die nächsten Jahre noch attraktiver machen.
Bis der Bedarf an notwendigem Wohnraum durch Neubau gedeckt ist, werden voraussichtlich viele Jahre vergehen, in denen der Bauboom der Hauptstadtregion anhalten wird.
2.2 Geschäftsverlauf und Lage
Die Gesellschaft begibt unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen (Vermögensanlage) an Kapitalanleger in Deutschland.
Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Gesellschaft) und endet durch Kündigung. Erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 54 Monaten. Eine Kündigung kann sowohl durch den Anleger als auch durch die Gesellschaft erfolgen. Bei Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist seitens des Anlegers und seitens der Emittentin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anleger die Vem1ögensanlage zum Ablauf weiterer zwölf Monate kündigen. Der Anleger erhält für seine Vermögensanlage eine gewinnabhängige Verzinsung von 7% p.a. (§4 der Bedingungen der Partiarischen Nachrangdarlehen der Gesellschaft).
Die Gesellschaft investiert das eingeworbene Nachrangkapital nach Abzug der emissionsbedingten Kosten ihrerseits im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Vermögensanlage in noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte. Grundlage und Voraussetzung für Investitionsentscheidungen sind feste Investitionskriterien, die die Projekte erfüllen müssen (Seite 3 7ff. des Emissionsprospekts der Vermögensanlage der Gesellschaft, Investitionskriterien Immobilienprojekte).
Bis zum 31. Dezember 2020 wurde durch Kapitalanleger insgesamt Nachrangkapital an die Gesellschaft in Höhe von EUR 1.960.300 gezeichnet und eingezahlt. Die Gesellschaft hat ihrerseits im Rahmen von typisch stillen Beteiligungen zum 31.12.2020 Kapitaleinlagen an folgende Gesellschaften geleistet:
1. FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG | 255.000, – EUR |
2. FRD Wohnkonzept GmbH | 204.000, – EUR |
3. FRD Projektmanagement GmbH | 505.000,- EUR |
2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
2.3.1 Vermögenslage
Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2020 über das einbezahlte Kommanditkapital in Höhe von EUR 2.000,00 sowie das einbezahlte Nachrangkapital (Fremdkapital) in Höhe von EUR 1.960.300,00. Im Geschäftsjahres 2020 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von EUR 145.452,24
2.3.2 Finanzlage
Die Liquiditätssituation des Unternehmens war im Jahr 2020 zufriedenstellend.
Aus den getätigten Investitionen in die Projektgesellschaften FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG, FRD Wohnkonzept GmbH sowie FRD Projektmanagement GmbH erwartet die Gesellschaft: im Jahr 2021 noch Zinseinnahmen in Höhe von 290.197 Euro. Die genannten Projektgesellschaften konnten in den vergangenen 12 Monaten erfolgreich zahlreiche Wohnungen verkaufen und haben die Zinszahlungen bereits für das 2. Halbjahr 2021 bestätigt. Des Weiteren ist der Verkauf und entsprechende Verkaufsabwicklung der fünf PKW-Stellplätze für das Jahr 2021 in Höhe von 56.000 Euro einzuplanen. Dem gegenüber stehen noch Zinszahlungen für Partiarische Darlehen in Höhe von 28.988,08 Euro sowie Jahresabschlusskosten für das Jahr 2020 in Höhe von 5.652,50 Euro. Abschließend ist noch für das Jahr 2021 die Rückführung von partiarischen Darlehen in Höhe von 101.000 Euro eingeplant.
Zusammenfassend kann auch für das Jahr 2021 von einer zufriedenstellenden Liquidität ausgegangen werden.
2.3.3 Ertragslage
Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Platzierungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit geprägt.
Der Fehlbetrag in Höhe von rd. EUR 145.452, – resultiert insbesondere aus Zinsen und ähnlichen Aufrundungen (EUR rd. 155.497), Raumkosten (EUR rd. 4.569), und sonstigen betrieblichen Aufrundungen (EUR rd. 23158).
2.3.4 Forschung und Entwicklung
Es hat im Berichtsjahr 2020 keine Forschung und Entwicklung stattgefunden.
3. Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft war im Berichtsjahr 2020 nur die geschäftsführende Komplementärin BIK Projektbeteiligungen GmbH, Berlin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herr Sascha Falk, geschäftsansässig Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin, berechtigt.
4. Personal
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Angestellten.
5. Prognosebericht
Die Prognose für die Geschäftsjahre 2021/22 sind insbesondere geprägt durch die Auswahl und Durchführung von Investitionen in weitere aussichtsreiche Projekte. In den Jahren wurde u.a. insgesamt investiert:
• FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG | EUR 286.000 |
• FRD Projektmanagement GmbH | EUR 528.000 |
• FRD Wohnkonzept GmbH | EUR 35.500 |
Aus diesen Investitionen sind pro Jahr 127.425 Euro an Zinseinnahmen zu erwarten. Neben den getätigten Investitionen wurden im Jahr 2020 zudem sämtliche Beteiligungen vorangegangener Investitionen aus der BIK Wohnbauten GmbH sowie der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH final zurückgeführt, indem für die jeweils getätigte stille Beteiligung eine Ausgleichsvereinbarung geschlossen wurde. Dies erfolgte durch die Übertragung der Firmen- bzw. Vermögenswerte im Rahmen eine Rechts- bzw. Eigentumsübernahme an die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG. Hier handelte es sich um 5 Tiefgaragenstellplätze, die mit einem Abverkaufswert von insgesamt 150.000, – EUR übernommen wurden sowie anteilige Rechte für einen genehmigten Dachgeschossausbau in der Eldenaerstr. 9/10 in BerlinFriedrichshain. Hier ist ein zusätzliches Ertragspotential von ca. 300.000 Euro bei Weiterveräußerung möglich.
Für das Jahr 2021 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit in ein weiteres sehr aussichtsreiches Projekt der FRD Berlin Süd-Ost GmbH zu investieren und weitere ertragreiche Einnahmen zu generieren.
Durch die getätigten Investitionen sowie durch den Vermögenszuwachs aus den genannten Ausgleichsvereinbarungen ist die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG in der Lage Darlehen auch zukünftig zurückzuführen. Anzumerken ist, dass die Rückführung der Darlehen nicht einheitlich zu einem Zeitpunkt erfolgt. Die Vermögensanlagen als partiarische Darlehen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Eine erstmalige Kündigung der jeweiligen partiarischen Darlehen ist nach 54 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Rückführung verteilt sich so auf einen längeren Zeitraum und kam1 entsprechend vorbereitet und erwirtschaftet werden.
6. Risikobericht
Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligung an FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG, FRD Wohnkonzept GmbH und FRD Projektmanagement GmbH am zukünftigen Erfolg der von diesen durchgeführten Immobilenprojektentwicklung und unterliegt somit grundsätzlich den aus diesen Anlagen
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 der BlK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
gez. 09.06.2021
BIK Projekt Beteiligungen GmbH Sascha Falk,
Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 964.000,00 | 1.200.000,00 |
I. Finanzanlagen | 964.000,00 | 1.200.000,00 |
1. Beteiligungen | 964.000,00 | 1.200.000,00 |
B. Umlaufvermögen | 82.455,43 | 432.657,59 |
I. Vorräte | 56.000,90 | 0,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 18.936,00 | 51.142,40 |
1. sonstige Vermögensgegenstände | 2.529,25 | 51.142,40 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 7.518,53 | 381.515,19 |
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 969.358,04 | 823.905,80 |
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 969.358,04 | 823.905,80 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 2.015.813,47 | 2.456.563,39 |
Passiva |
||
---|---|---|
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Rückstellungen | 13.630,26 | 19.760,00 |
B. Verbindlichkeiten | 2.002.183,21 | 2.436.803,39 |
1. sonstige Verbindlichkeiten | 2.002.183,21 | 2.431.188,57 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 2.015.813,47 | 2.456.563,39 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2020 – 31.12.2020 EUR |
1.1.2019 – 31.12.2019 EUR |
|
---|---|---|
1. Rohergebnis | 35.993,70 | 10.000,00 |
2. sonstige betriebliche Aufwendungen | 28.081,57 | 23.384,06 |
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 35.506,85 |
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 155.497,95 | 237.956,47 |
5. Ergebnis nach Steuern | -147.585,82 | -215.833,68 |
6. sonstige Steuern | -2.133,58 | 0,00 |
7. Jahresfehlbetrag | 145.452,24 | 215.833,68 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Abschluss
Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRA 51564 B eingetragen.
Der Abschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gegliedert.
Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital in Höhe von EUR 2.000,00 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 969.358,04 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechltichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von EUR 1.960.300,00 als Nachrangdarlehen ausgestaltet sind.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Es wurden keine Wertberichtigungen im Berichtsjahr vorgenommen. Die Laufzeit der Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag.
Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital per 31. Dezember 2020:
Einlagekonto I EUR | Ergebniskonto II EUR | Entnahmekonto III EUR | Kapitalanteile der Kommanditisten | |||
Stand | 01.01.2020 | 2.000,00 | -816.540,87 | -9.364,93 | -823.905,80 | |
Entnahmen | ||||||
Einlagen | ||||||
Fehlbetrag | -145.452,24 | -145.452,24 | ||||
Stand | 31.12.2020 | 2.000,00 | -961.993,11 | -9.364,93 | -969.358,04 |
Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).
Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2020:
Bilanzposten | Gesamtbetrag 31.12.2020 EUR |
Kleiner 1 Jahr EUR | Größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre EUR | Größer 5 Jahre EUR |
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3.009,05 | 3.009,05 | 0,00 | 0,00 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.999.174,16 | 248.874,16 | 1.750.300,00 | 0,00 |
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 1.960.300,00 ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt. Die geplante Laufzeit der Partiarischen Darlehen liegt bei 50 Monaten.
Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten.
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat sich bis zum Bilanzstichtag 31.12.2020 als typisch stille Gesellschafterin an der FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 255.000,00, an der FRD Wohnkonzept GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 204.000,00 sowie an der FRD Projektmanagement GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 505.000,00 beteiligt.
Persönlich haftende Gesellschafter:
BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00
Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019:
BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin,
Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist:
Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, 09.06.2021
BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH
diese vertreten durch
Geschäftsführung
Sascha Falk, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
gez. 09.06.2021
BIK Projekt Beteiligungen GmbH Sascha Falk, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2021 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co.KG
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäߧ 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ,,Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. Juni 2021
ASNB Revisions & Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Pülm
Wirtschaftsprüfer
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