Das lässt sich zumindest aus der zuletzt im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz entnehmen. Diese weist mittlerweile einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag im unteren sechsstelligen Bereich aus, was der beigefügten Bilanz entnommen werden kann.
Bedenkt man dann noch, dass das Unternehmen im Jahr davor noch ein Eigenkapitalplus aufwies, dann ist das sicherlich keine erfreuliche Entwicklung, die hier stattgefunden hat. Ganz klar, eine bilanzielle Überschuldung ist nicht gleichzusetzen mit einer Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne. Trotzdem machen solche wirtschaftlichen Entwicklungen eines Unternehmens nachdenklich und sollten sicherlich auch weiterhin beobachtet werden.
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