DUBAI DIREKT FONDS III GmbH & Co. KGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31.12.2019Aktiva
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlußRechtliche Grundlagen Die Berichtsgesellschaft ist nach § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) eine sogenannte kleine Gesellschaft. Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB aufgestellt bzw. gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Unter Anwendung des § 264 Abs.1 Satz 4 HGB hat die Gesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: ./. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Berichtsgesellschaft ist nach § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen des HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden bedingt beansprucht. Die im Handelsregister eingetragene Einlage des Treuhänders von € 1.000,00 ist ausstehend, aber nicht eingefordert und wird deshalb in der Position Kapital offen abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten nachgewiesen. Für Guthaben gegenüber Kreditinstituten liegen die Rechnungsabschlüsse der Kreditinstitute vor. Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Diese sind nach Ansicht der Geschäftsführung ausreichend bemessen. Die Bewertung erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. III. Angaben zu Einzelposten der BilanzAuf diverse „Davon-Vermerke“ in der Bilanz wird hingewiesen. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände: Einzahlungsverpflichtungen Kommanditisten. Die im Vorjahr ausgewiesenen Einzahlungsverpflichtungen von Kommanditisten waren im Vorjahr wegen eingetretener Verjährung auszubuchen. Diese Verjährung betrifft nicht notwendigerweise eine mögliche Außenhaftung der Kommanditisten gemäß § 172 HGB. Forderungen gegen Kommanditisten Im Vorjahr ausgewiesene, noch nicht eingezahlte Agien waren analog zu den Einzahlungsverpflichtungen der Kommanditisten auszubuchen. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt
Darüber hinaus besteht ein nicht eingetragenes Kommanditkapital in Höhe von € 4.687.000,00. Damit beträgt das Kommanditkapital zum Bilanzstichtag € 4.688.000,00. Der Jahresfehlbetrag wird nach dem Gesellschaftsvertrag auf einem Verlustausgleichskonto (sog. Kapitalkonto II) erfaßt. Der vom Schema des HGB abweichende Ausweis des Kapitals nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist wie folgt:
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ohne Einlage und somit nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Rückstellungen: Die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung der noch nicht berechneten Jahresabschlüsse waren anzusetzen. Verbindlichkeiten: Restlaufzeiten sind in der Bilanz vermerkt. Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen Saldenlisten vor. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Zahlungsverpflichtungen an die ehemalige Komplementärin sowie andere fremde Gläubiger. IV. Angaben zu Einzelposten der Gewinn- und Verlustrechnung./. V. Sonstige AngabenNamen der Organmitglieder: Komplementärin quickfunds International GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 72063, Stammkapital DEM 100.000,00) Geschäftsführung quickfunds International GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 72063, Stammkapital DEM 100.000,00). Alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Martin Reinicke, Kaufmann, Dubai Thomas Rudolf Fritz Winkmann, Kaufmann, Köln Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen: Es bestehen Verträge mit dem Treuhänder, dem Mittelverwendungskontrolleur, dem Steuerberater, der Vertriebsgesellschaft und der Komplementärin. Weitere Haftungsverhältnisse liegen nicht vor. Es wurde zu Fortführungswerten bilanziert. Die Komplementärin führt die Geschäfte fort, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Der Geschäftsgegenstand beschränkt sich auf die Realisierung von Forderungen sowie die Begleichung von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, soweit diese Verbindlichkeiten außerhalb eines Liquidationsverfahrens noch zu bedienen sind. Aufgrund schriftlicher Rangrücktrittsvereinbarungen mit Gläubigern der Gesellschaft liegt keine Überschuldung der Gesellschaft im insolvenztechnischen Sinne vor.
Köln, den 15.07.2021 DUBAI DIREKT FONDS III GmbH & Co. KG |
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