Das ist eine Tatsache, wenn man sich die Bilanz aus dem Jahre 2022 anschaut. Jene Bilanz, die man als letzte Bilanz im Unternehmensregister hinterlegt hat. Da wollen wir dann aber auch anmerken, dass eine bilanzielle Überschuldung nicht gleichzusetzen ist mit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Trotzdem, ganz klar, wir in der Redaktion sehen solche Bilanzen kritisch und betrachten es als eine beachtenswerte Entwicklung eines Unternehmens, wenn man mit diesem Unternehmen dann möglicherweise Geschäfte machen will.
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